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   LG Hannover, 21.12.2017 - 2 O 215/16   

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https://dejure.org/2017,60366
LG Hannover, 21.12.2017 - 2 O 215/16 (https://dejure.org/2017,60366)
LG Hannover, Entscheidung vom 21.12.2017 - 2 O 215/16 (https://dejure.org/2017,60366)
LG Hannover, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 2 O 215/16 (https://dejure.org/2017,60366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Behandlung mit dendritischen Zellen gegen Krebs ist von privater Krankenversicherung zu zahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • BGH, 30.10.2013 - IV ZR 307/12

    Private Krankenversicherung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei

    Auszug aus LG Hannover, 21.12.2017 - 2 O 215/16
    Insoweit ist auch unstreitig, dass der Versicherer eintrittspflichtig ist, wenn die Eignung nach medizinischen Erkenntnissen feststeht (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - IV ZR 307/12 -, Rn. 14, juris).

    Von der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung ist im Allgemeinen dann auszugehen, wenn sich eine Behandlungsmethode dazu eignet, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - IV ZR 307/12 -, Rn. 24, juris).

    Vielmehr reiche es aus, wenn die Behandlung mit nicht nur ganz geringen Erfolgsaussichten das Erreichen des Behandlungsziels als möglich erscheinen lasse (vgl. aao sowie BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - IV ZR 307/12 -, Rn. 15, juris).

    In solchen Fällen ist eine objektive Vertretbarkeit der Behandlung bereits dann zu bejahen, wenn sie nach medizinischen Erkenntnissen im Zeitpunkt ihrer Vornahme als wahrscheinlich geeignet angesehen werden konnte, auf eine Verhinderung der Verschlimmerung der Erkrankung oder zumindest auf ihre Verlangsamung hinzuwirken (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - IV ZR 307/12 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Bremen, 30.11.2015 - 3 U 65/13

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Behandlung eines

    Auszug aus LG Hannover, 21.12.2017 - 2 O 215/16
    Der an einer schweren lebensbedrohlichen oder lebenszerstörenden Krankheit leidenden Versicherte können nicht lediglich auf eine die Eindämmung oder Linderung von Krankheitsbeschwerden dienende Standardtherapie verwiesen werden, wenn eine alternative Behandlung die nicht ganz entfernte Aussicht auf weitergehende Heilung biete (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 30. November 2015 - 3 U 65/13 -, Rn. 29, juris).
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