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   LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06   

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https://dejure.org/2009,27434
LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06 (https://dejure.org/2009,27434)
LG Hannover, Entscheidung vom 28.01.2009 - 6 O 366/06 (https://dejure.org/2009,27434)
LG Hannover, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 6 O 366/06 (https://dejure.org/2009,27434)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.12.2000 - IV ZR 28/00

    Hinweispflicht des Versicherers bei der Erteilung einer Sicherungsbestätigung

    Auszug aus LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06
    Ob sich aus dem Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhalts der Versicherungsbestätigung sowie bei Verletzung von Informationspflichten, die aufgrund der Abgabe einer solchen Bestätigung möglicherweise bestehen (vgl. zur Vertrauenshaftung in Bezug auf die Richtigkeit: OLG Hamburg VersR 1990, 1351 und zu den Informationspflichten BGH ZIP 2001, 75), Schadensersatzansprüche ergeben könnten, kann dahinstehen.

    Ob sich aus der Versicherungsbestätigung nach der Rechtsprechung (vgl. BGH ZIP 2001, 75) auch eine Pflicht der Beklagten zur Information über solche Umstände - wie etwa Prämienrückstände - ergibt, die Einfluss auf das Bestehen oder die Werthaltigkeit des Entschädigungsanspruchs haben können, kann dahinstehen.

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

    Auszug aus LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06
    Maßgebend ist vielmehr, ob in ihrer Gesamtheit erhebliche Neuregelungen des versicherten Interesses, der Versicherungssumme, der Prämienhöhe und der Versicherungsdauer vereinbart worden sind (vgl. dazu Römer/Langheid a. a. O. § 38 RN 6; OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1398).

    Daher genügt es für die Annahme des Abschlusses eines neuen Vertrages regelmäßig nicht, wenn unter Wahrung der Vertragsidentität nur die bisherige Leistungspflicht des Versicherers inhaltlich oder zeitlich erweitert wird (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 1398).

  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75

    Betrachtung eines Kaufvertrages und einer notariell beurkundeten Übernahme einer

    Auszug aus LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06
    Darüber hinaus muss der Bestätigende die Anfechtbarkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (vgl. Palandt a. a. O. § 144 RN 2; BGH NJW 1977, 1151; BGHZ 129, 371).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 153/92

    Anzeigepflicht bei datenbankmäßig erfaßten Umständen

    Auszug aus LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06
    Denn die Wirkung der Anfechtung erfasst nur die Erklärungen, die die Beklagte aufgrund der von ... begangenen arglistigen Täuschung über die Liquiditätslücke und das Schneeballsystem unter der Policennummer 7509 abgegeben hat (vgl. dazu BGHZ 123, 224; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2004, § 14, RN 118, S. 725).
  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Auszug aus LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06
    Darüber hinaus muss der Bestätigende die Anfechtbarkeit kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (vgl. Palandt a. a. O. § 144 RN 2; BGH NJW 1977, 1151; BGHZ 129, 371).
  • OLG Hamburg, 17.05.1990 - 6 U 15/90

    Sicherungsschein; Sicherungseigentümer; Transportversicherer;

    Auszug aus LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06
    Ob sich aus dem Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhalts der Versicherungsbestätigung sowie bei Verletzung von Informationspflichten, die aufgrund der Abgabe einer solchen Bestätigung möglicherweise bestehen (vgl. zur Vertrauenshaftung in Bezug auf die Richtigkeit: OLG Hamburg VersR 1990, 1351 und zu den Informationspflichten BGH ZIP 2001, 75), Schadensersatzansprüche ergeben könnten, kann dahinstehen.
  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 229/84

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Hinblick auf begangene, bislang nicht

    Auszug aus LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06
    159 Der Annahme der Aufklärungspflicht stehen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm (VersR 1988, 173) und des Bundesgerichtshofs (VersR 1986, 1089), wonach der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet ist, seine angespannte finanzielle Lage ungefragt von sich aus zu offenbaren (OLG Hamm a. a. O.), und er sich auch nicht unaufgefordert der Begehung bislang unentdeckt gebliebener strafbarer Handlungen bezichtigen muss (BGH a. a. O.), nicht entgegen.
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    Auszug aus LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06
    Zudem kann der arglistig täuschende Versicherungsnehmer dem Versicherer nicht mit Erfolg entgegenhalten, dieser habe seine Nachfrageobliegenheiten verletzt (vgl. Römer/Langheid a. a. O. § 22 RN 8; BGH VersR 2007, 96).
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Auszug aus LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06
    Er wird im Übrigen gestützt durch die ihm entsprechenden, vom Landgericht Hildesheim aufgrund des Geständnisses des Angeklagten Weis in dem Urteil vom 23.05.2007 - 25 Kls 5413 Js 18030/06 - (Anlage K 213) getroffenen Feststellung, ... habe jedenfalls seit den 90erJahren wegen nicht ausreichender finanzieller Mittel immer wieder auf Geld der Kunden zugegriffen und zugreifen müssen, um damit Verbindlichkeiten der Unternehmensgruppe zu bezahlen.
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2005 - 4 U 140/04

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LG Hannover, 28.01.2009 - 6 O 366/06
    Auf die Arglist kann durch Indizien geschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2006, 785).
  • OLG Frankfurt, 28.07.1998 - 22 U 102/96

    Kein Versicherungsfall bei Herausgabe der Güter an Betrüger zu vorgespiegeltem

  • OLG Hamm, 24.09.1986 - 20 U 62/86

    Abschluss einer Feuerversicherung nach Einleitung des Insolvenzverfahrens;

  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

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