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LG Hechingen, 30.10.2015 - 3 O 130/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Hechingen, 30.10.2015 - 3 O 130/14
- OLG Stuttgart, 09.02.2016 - 10 U 143/15
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 09.02.2016 - 10 U 143/15
VOB-Vertrag: Fristlose Auftraggeberkündigung aus wichtigem Grund; Entbehrlichkeit …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 30.10.2015, Az. 3 O 130/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.Die zulässige Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 30. Oktober 2015, Az. 3 O 130/14, hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht.
- LG Hamburg, 15.11.2016 - 303 O 435/15
Insolvenzanfechtung: Richtiger Anfechtungsgegner für den Rückgewähranspruch wegen …
Sowohl das Landgericht Halle, Urteil vom 20. März 2015 - 3 O 130/14 - (nicht veröffentlicht) als auch das Amtsgericht Frankfurt/Main, Urteil vom 5. November 2015 - 31 C 1927/15 (39) -, veröffentlicht bei juris, sind zum selben Ergebnis wie die erkennende Kammer gelangt.