Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42680
LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20 (https://dejure.org/2020,42680)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 08.12.2020 - 2 O 156/20 (https://dejure.org/2020,42680)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 2 O 156/20 (https://dejure.org/2020,42680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,42680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • duslaw.de (Rechtsprechungsübersicht)

    COVID-19: Versicherungsrechtliche Entscheidungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20

    Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    (1) Ein durchschnittlicher, aufmerksam lesender Versicherungsnehmer wird bei verständiger Würdigung schon angesichts des Wortlauts, insbesondere der Verwendung des Wortes "folgende" in § 1 Ziff. 2 AVB sowie der sich dann anschließenden umfangreichen Aufzählung davon ausgehen, dass allein die in den Bedingungen im Einzelnen namentlich aufgezählten Krankheiten und Erreger vom Versicherungsschutz erfasst sein sollen (so auch LG Ellwangen, Urt. V. 19.09.2020 - 3 O 187/20; LG Oldenburg, a.a.O.; OLG Hamm, Beschl. V. 15.07.2020 - 20 W 21/20; Lüttringhaus , r+s 2020, 250).

    Für eine abschließende Auflistung spricht zudem, dass in § 1 Ziff. 2 AVB keine Öffnungsklausel etwa in Form der Verwendung des Wortes "insbesondere", "u.a." oder "beispielsweise" enthalten ist (vgl. Günther , Anm. zum Beschl. des OLG Hamm v. 15.07.2020 - 20 W 21/20, FD-VersR 2020, 431078).

  • LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20

    Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer davon ausgehen könnte, es bestünde für alle Zeiten ein umfassender Versicherungsschutz bei jeglichen Betriebsschließungen nach dem IfSG (so aber wohl LG München I, CoVuR 2020, 640, Rn. 86 ff.), erscheint kaum naheliegend.

    Insbesondere wurde der Versicherungsvertrag auch vor Beginn der COVID-19-Pandemie geschlossen (worin der maßgebliche Unterschied zu dem der Entscheidung LG München I, COVuR 2020, 640 zugrundeliegenden Sachverhalt bestehen dürfte), so dass die Klägerin nicht erwarten durfte, gerade die hierdurch drohenden Betriebsschließungen seien durch den Vertrag abgesichert.

  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Berücksichtigung von behördlichen

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, NJW-RR 2008, 1123, 1125; BGH, NJW 2001, 2014).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Da auf den durchschnittlichen Versicherungsnehmer abgestellt wird, dürfen keine versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse vorausgesetzt werden (BGH, NJW 1982, 2776, 2777), ebenso sind die historische Entwicklung oder der historische Hintergrund einer Klausel nicht zu berücksichtigen, denn diese sind dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer regelmäßig unbekannt (BGH, VersR 2000, 1090).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, NJW-RR 2008, 1123, 1125; BGH, NJW 2001, 2014).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Da auf den durchschnittlichen Versicherungsnehmer abgestellt wird, dürfen keine versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse vorausgesetzt werden (BGH, NJW 1982, 2776, 2777), ebenso sind die historische Entwicklung oder der historische Hintergrund einer Klausel nicht zu berücksichtigen, denn diese sind dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer regelmäßig unbekannt (BGH, VersR 2000, 1090).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12

    BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel eingeschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer damit klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel besteht (BGH, r + s 2013, 601 Rn. 9; r + s 2013, 382 Rn. 40).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 48/94

    Ersatzfähigkeit der Kosten der Entsorgung von mit dem Fahrzeug beförderten und

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Vielmehr ist zum Verständnis einer Klausel regelmäßig von deren Wortlaut ausgehen (BGH, NZV 1995, 107).
  • BGH, 08.05.2013 - IV ZR 233/11

    Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel eingeschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer damit klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel besteht (BGH, r + s 2013, 601 Rn. 9; r + s 2013, 382 Rn. 40).
  • LG Oldenburg, 14.10.2020 - 13 O 2068/20

    Kein Anspruch eines Gastronomen aus einer Betriebsschließungsversicherung während

    Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
    Ob die Anordnung der Schließung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften rechtmäßig war und ob sie einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten würde, ist nicht entscheidend (ebenso LG Oldenburg, Urt. v. 14.10.2020 - 13 O 2068/20, LG München, Urt. v. 17.9.2020 -12 O 7208/20).
  • BGH, 10.04.2019 - IV ZR 59/18

    Anspruch eines eines Rechtsschutzversicherten auf Gewährung von Rechtsschutz für

  • BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16

    Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung: Intransparenz

  • LG München I, 17.09.2020 - 12 O 7208/20

    Corona und Betriebsschließungsversicherung: Keine Leistung für Kita mit

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17

    Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen

  • LG Ellwangen/Jagst, 17.09.2020 - 3 O 187/20

    Betriebsschließungsversicherung - Restaurant mit gehobener Gastronomie

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2021 - 12 U 4/21

    Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 08.12.2020, Az. 2 O 156/20 im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt teilweise abgeändert:.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Heidelberg vom 08.12.2020 (Az.: 2 O 156/20) wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 59.670,30 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit Rechtshängigkeit, sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.644,40 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

  • LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20

    Versicherungsschutz nach Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie

    Durch die Wortwahl erfolgt eine Eingrenzung dergestalt, dass nur die im Folgenden erwähnten, d.h. die in den Bedingungen genannten Krankheiten und Krankheitserreger zu den bedingungsgemäßen Krankheiten und Krankheitserregern zählen (so auch LG Oldenburg, Urteil vom 21.10.2020 - 13 O 1637/20,LG Heidelberg Urteil vom 8.12.2020 - 2 O 156/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht