Rechtsprechung
LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- versicherungsrechtsiegen.de
Betriebsunterbrechungsversicherung - coronabedingte Betriebsschließung
- Justiz Baden-Württemberg
Ansprüche aus der Betriebsunterbrechungsversicherung wegen Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- duslaw.de (Rechtsprechungsübersicht)
COVID-19: Versicherungsrechtliche Entscheidungen
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
- OLG Karlsruhe, 30.06.2021 - 12 U 4/21
- BGH - IV ZR 205/21 (anhängig)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (16)
- OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20
Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer …
Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
(1) Ein durchschnittlicher, aufmerksam lesender Versicherungsnehmer wird bei verständiger Würdigung schon angesichts des Wortlauts, insbesondere der Verwendung des Wortes "folgende" in § 1 Ziff. 2 AVB sowie der sich dann anschließenden umfangreichen Aufzählung davon ausgehen, dass allein die in den Bedingungen im Einzelnen namentlich aufgezählten Krankheiten und Erreger vom Versicherungsschutz erfasst sein sollen (so auch LG Ellwangen, Urt. V. 19.09.2020 - 3 O 187/20;… LG Oldenburg, a.a.O.; OLG Hamm, Beschl. V. 15.07.2020 - 20 W 21/20; Lüttringhaus , r+s 2020, 250).Für eine abschließende Auflistung spricht zudem, dass in § 1 Ziff. 2 AVB keine Öffnungsklausel etwa in Form der Verwendung des Wortes "insbesondere", "u.a." oder "beispielsweise" enthalten ist (vgl. Günther , Anm. zum Beschl. des OLG Hamm v. 15.07.2020 - 20 W 21/20, FD-VersR 2020, 431078).
- LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20
Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus …
Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
Dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer davon ausgehen könnte, es bestünde für alle Zeiten ein umfassender Versicherungsschutz bei jeglichen Betriebsschließungen nach dem IfSG (so aber wohl LG München I, CoVuR 2020, 640, Rn. 86 ff.), erscheint kaum naheliegend.Insbesondere wurde der Versicherungsvertrag auch vor Beginn der COVID-19-Pandemie geschlossen (worin der maßgebliche Unterschied zu dem der Entscheidung LG München I, COVuR 2020, 640 zugrundeliegenden Sachverhalt bestehen dürfte), so dass die Klägerin nicht erwarten durfte, gerade die hierdurch drohenden Betriebsschließungen seien durch den Vertrag abgesichert.
- BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04
Formularmäßiger Ausschluss der Berücksichtigung von behördlichen …
Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, NJW-RR 2008, 1123, 1125; BGH, NJW 2001, 2014).
- BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99
Begriff der Bewußtseinsstörung
Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
Da auf den durchschnittlichen Versicherungsnehmer abgestellt wird, dürfen keine versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse vorausgesetzt werden (BGH, NJW 1982, 2776, 2777), ebenso sind die historische Entwicklung oder der historische Hintergrund einer Klausel nicht zu berücksichtigen, denn diese sind dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer regelmäßig unbekannt (BGH, VersR 2000, 1090). - BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, NJW-RR 2008, 1123, 1125; BGH, NJW 2001, 2014). - BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80
Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn
Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
Da auf den durchschnittlichen Versicherungsnehmer abgestellt wird, dürfen keine versicherungsrechtlichen Spezialkenntnisse vorausgesetzt werden (BGH, NJW 1982, 2776, 2777), ebenso sind die historische Entwicklung oder der historische Hintergrund einer Klausel nicht zu berücksichtigen, denn diese sind dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer regelmäßig unbekannt (BGH, VersR 2000, 1090). - BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12
BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam
Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel eingeschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer damit klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel besteht (BGH, r + s 2013, 601 Rn. 9;… r + s 2013, 382 Rn. 40). - BGH, 23.11.1994 - IV ZR 48/94
Ersatzfähigkeit der Kosten der Entsorgung von mit dem Fahrzeug beförderten und …
Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
Vielmehr ist zum Verständnis einer Klausel regelmäßig von deren Wortlaut ausgehen (BGH, NZV 1995, 107). - BGH, 08.05.2013 - IV ZR 233/11
Gruppen-Rechtsschutzversicherung: Zulässigkeit eines rückwirkend vereinbarten …
Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
Wird der Versicherungsschutz durch eine Klausel eingeschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer damit klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel besteht (…BGH, r + s 2013, 601 Rn. 9; r + s 2013, 382 Rn. 40). - LG Oldenburg, 14.10.2020 - 13 O 2068/20
Kein Anspruch eines Gastronomen aus einer Betriebsschließungsversicherung während …
Auszug aus LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20
Ob die Anordnung der Schließung nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften rechtmäßig war und ob sie einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten würde, ist nicht entscheidend (ebenso LG Oldenburg, Urt. v. 14.10.2020 - 13 O 2068/20, LG München, Urt. v. 17.9.2020 -12 O 7208/20). - BGH, 10.04.2019 - IV ZR 59/18
Anspruch eines eines Rechtsschutzversicherten auf Gewährung von Rechtsschutz für …
- BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung: Intransparenz …
- LG München I, 17.09.2020 - 12 O 7208/20
Corona und Betriebsschließungsversicherung: Keine Leistung für Kita mit …
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
- BGH, 04.04.2018 - IV ZR 104/17
Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen …
- LG Ellwangen/Jagst, 17.09.2020 - 3 O 187/20
Betriebsschließungsversicherung - Restaurant mit gehobener Gastronomie
- OLG Karlsruhe, 30.06.2021 - 12 U 4/21
Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 08.12.2020, Az. 2 O 156/20 im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt teilweise abgeändert:.Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Heidelberg vom 08.12.2020 (Az.: 2 O 156/20) wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 59.670,30 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit Rechtshängigkeit, sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.644,40 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.
- LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20
Versicherungsschutz nach Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie
Durch die Wortwahl erfolgt eine Eingrenzung dergestalt, dass nur die im Folgenden erwähnten, d.h. die in den Bedingungen genannten Krankheiten und Krankheitserreger zu den bedingungsgemäßen Krankheiten und Krankheitserregern zählen (so auch LG Oldenburg, Urteil vom 21.10.2020 - 13 O 1637/20,LG Heidelberg Urteil vom 8.12.2020 - 2 O 156/20).