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LG Heidelberg, 15.10.2019 - 11 O 17/19 KfH |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Darlegungs- und Beweislast für den Zugang der Abmahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auferlegen der Kosten des Rechtsstreits durch Anerkenntnis des Unterlassungsanspruchs der Vereinbarung eines Entgelts für die Zahlung mit EC-Karte
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.12.2006 - I ZB 17/06
Zugang des Abmahnschreibens
Auszug aus LG Heidelberg, 15.10.2019 - 11 O 17/19
Da § 93 ZPO eine Ausnahme von der Regel statuiert, dass die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, ist derjenige, der sich darauf beruft, für die Voraussetzungen darlegungs- und beweispflichtig, auch dafür, dass er nicht abgemahnt wurde (BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - I ZB 17/96 - GRUR 2007, 629).