Rechtsprechung
LG Heidelberg, 20.03.2019 - 2 O 306/18 |
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 20.03.2019 - 2 O 306/18
- OLG Karlsruhe, 03.03.2020 - 12 U 53/19
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 03.03.2020 - 12 U 53/19
Lebensversicherung im Policenmodell: Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 20.03.2019, Az. 2 O 306/18, unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Beklagte und Berufungsbeklagte wird unter Abänderung des am 20.03.2019 verkündeten Endurteils des Landgerichts Heidelberg - Az. 2 O 306/18 - verurteilt, an den Kläger und Berufungskläger einen Betrag in Höhe von 12.630,94 Euro zzgl.
Die Beklagte und Berufungsbeklagte wird unter Abänderung des am 20.03.2019 verkündeten Endurteils des Landgerichts Heidelberg - Az. 2 O 306/18 - verurteilt, an den Kläger und Berufungskläger einen Betrag in Höhe von 49.625,05 Euro zzgl.
Die Beklagte wird unter Abänderung des am 20.03.2019 verkündeten Endurteils des Landgerichts Heidelberg - Az. 2 O 306/18 - verurteilt, an den Kläger und Berufungskläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.449,36 Euro zzgl.