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   LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12   

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https://dejure.org/2014,50856
LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12 (https://dejure.org/2014,50856)
LG Hof, Entscheidung vom 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12 (https://dejure.org/2014,50856)
LG Hof, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12 (https://dejure.org/2014,50856)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
    Eine Schädigung des Vermögens einer Kommanditgesellschaft kann also lediglich dann zu einem straftatbestandsmäßigen Vermögensnachteil führen, als sie gleichzeitig das Vermögen der Gesellschafter "berührt" (vgl. BGHZ 100, 190; BGH wistra 1984, 226; BGH NJW 2013, 3590).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 100, 190; BGH wistra 1984, 226; BGH NJW 2013, 3590) kann eine KG nicht Opfer einer Untreue sein, da sie zwar rechtsfähig, aber nicht - wie eine GmbH oder AG - juristische Person ist.

  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 532/12

    BGH hebt Verurteilungen wegen Untreue zu Lasten von sog. Publikumsgesellschaften

    Auszug aus LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
    Eine Schädigung des Vermögens einer Kommanditgesellschaft kann also lediglich dann zu einem straftatbestandsmäßigen Vermögensnachteil führen, als sie gleichzeitig das Vermögen der Gesellschafter "berührt" (vgl. BGHZ 100, 190; BGH wistra 1984, 226; BGH NJW 2013, 3590).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 100, 190; BGH wistra 1984, 226; BGH NJW 2013, 3590) kann eine KG nicht Opfer einer Untreue sein, da sie zwar rechtsfähig, aber nicht - wie eine GmbH oder AG - juristische Person ist.

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 399/93

    Frage des anwendbaren Strafrechts für Taten eines DDR-Bürgers in der DDR, der vor

    Auszug aus LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
    Einen allgemeinen Grundsatz, dass bei Aburteilung von Auslandsstraftaten Deutscher nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. StGB im Rahmen der Strafzumessung stets ein Vergleich zum ausländischen Recht vorzunehmen ist, ist weder der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGHSt 39, 317 ff. zu ehemaligen DDR-Bürgern) zu entnehmen noch anderweitig zu erkennen.

    Einen allgemeinen Grundsatz, dass bei Aburteilung von Auslandstraftaten Deutscher nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt. StGB im Rahmen der Strafzumessung stets ein Vergleich zum ausländischen Recht vorzunehmen ist, ist weder der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BGHSt 39, 317 ff. zu ehemaligen DDR-Bürgern) zu entnehmen noch anderweit zu erkennen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ-RR 2010, 48).

  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 220/84

    Vorführung des Geschlechtsverkehrs und anderer sexueller Handlungen auf einer

    Auszug aus LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
    Eine Schädigung des Vermögens einer Kommanditgesellschaft kann also lediglich dann zu einem straftatbestandsmäßigen Vermögensnachteil führen, als sie gleichzeitig das Vermögen der Gesellschafter "berührt" (vgl. BGHZ 100, 190; BGH wistra 1984, 226; BGH NJW 2013, 3590).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 100, 190; BGH wistra 1984, 226; BGH NJW 2013, 3590) kann eine KG nicht Opfer einer Untreue sein, da sie zwar rechtsfähig, aber nicht - wie eine GmbH oder AG - juristische Person ist.

  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

    Auszug aus LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
    Die - sei es auch profitable - Pflichtverletzung liegt nicht im Handlungsspielraum des geschäftsführenden Organs; die Bindung an gesetzliche Vorschriften hat vielmehr Vorrang (vgl. BGHSt 52, 323; BGHSt 55, 266).
  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09

    Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

    Auszug aus LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
    Die - sei es auch profitable - Pflichtverletzung liegt nicht im Handlungsspielraum des geschäftsführenden Organs; die Bindung an gesetzliche Vorschriften hat vielmehr Vorrang (vgl. BGHSt 52, 323; BGHSt 55, 266).
  • BGH, 07.10.2003 - 1 StR 274/03

    Vermögensverlust (Regelbeispiel; besonders schwerer Fall des Betruges; großes

    Auszug aus LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
    Hierbei handelt es sich um die Fälle unter B III. Nrn. 8, 9, 11, 13, 14, 15, 16, 20, 22, 23, 26, 28, 30, denn in diesen Fällen hat der Angeklagte einen Vermögensverlust großen Ausmaßes (vgl. hierzu BGHSt 48, 360; BGH wistra 2009, 236) herbeigeführt.
  • BGH, 11.02.2009 - 5 StR 11/09

    Unterschlagung (Anvertrautsein bei Leasingverträgen und einem Rechtsübergang);

    Auszug aus LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
    Hierbei handelt es sich um die Fälle unter B III. Nrn. 8, 9, 11, 13, 14, 15, 16, 20, 22, 23, 26, 28, 30, denn in diesen Fällen hat der Angeklagte einen Vermögensverlust großen Ausmaßes (vgl. hierzu BGHSt 48, 360; BGH wistra 2009, 236) herbeigeführt.
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11

    Beihilfe zur Hehlerei; Unterschlagung

    Auszug aus LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
    Für die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts ist ausreichend, dass die Tat am Tatort materiell strafbar ist; tatsächlich verfolgbar braucht sie nicht zu sein (vgl. BGH NJW 2011, 3049).
  • BGH, 25.04.2007 - 2 StR 25/07

    Gerichtliche Zuständigkeit (Prüfung durch das Revisionsgericht; Verweisung an das

    Auszug aus LG Hof, 31.07.2014 - 4 KLs 18 Js 2959/12
    Es war für den Angeklagten - auch aufgrund seiner vorherigen langjährigen und durchwegs negativen Erfahrungen - in hohem Maße offensichtlich, dass es sich um eine Hochrisiko-Anlage mit erheblicher, nahe liegender Verlustgefahr handelte (vgl. auch BGH wistra 2007, 306).
  • BGH, 12.09.1996 - 4 StR 173/96

    Besonderheiten beim Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige;

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2009 - 1 Ss 177/08

    Begriff des besonders gegen Wegnahme gesicherten verschlossenen Behältnisses i.S.

  • OLG Celle, 27.06.2001 - 33 Ss 131/00

    Landfriedensbruch; Fußballweltmeisterschaft; Ausschreitungen; Frankreich;

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