Rechtsprechung
LG Ingolstadt, 01.10.2020 - 34 O 1589/20 |
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 01.10.2020 - 34 O 1589/20
- OLG München, 19.04.2021 - 17 U 6239/20
Wird zitiert von ...
- OLG München, 19.04.2021 - 17 U 6239/20
Keine Haftung der Audi AG für von Volkswagen produzierte und gelieferte Motoren …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Ingolstadt vom 01.10.2020, Az. 34 O 1589/20, unter teilweiser Aufhebung abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Ingolstadt, Az: 34 O 1589/20, verkündet am 01.10.2020, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin weitere Rechtsverfolgungskosten i. H.v. EUR 1.348,51 nebst Zinsen i.H.v. 5%-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.05.2020 zu zahlen und im Übrigen die Berufung der Beklagten kostenpflichtig zurückzuweisen,.
Das Urteil des Landgerichts Ingolstadt, Az: 34 O 1589/20, verkündet am 01.10.2020, wird aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.
das am 01.10.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Ingolstadt, 34 O 1589/20 im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen und die Berufung der Klagepartei wird zurückgewiesen.