Rechtsprechung
LG Ingolstadt, 17.02.2020 - 43 O 2157/18 |
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 17.02.2020 - 43 O 2157/18
- LG Ingolstadt, 17.02.2022 - 43 O 2157/18
- OLG München, 21.12.2022 - 7 U 1075/20
Wird zitiert von ...
- OLG München, 21.12.2022 - 7 U 1075/20
Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung
Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 17.02.2020, Az. 43 O 2157/18, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Landgericht Ingolstadt hat die Klage mit Urteil vom 17.02.2020, Az. 43 O 2157/18, teilweise zugesprochen; es hat verurteilt zur Zahlung in Höhe von 30.001,84 EUR nebst Verzugszinsen hieraus seit 30.11.2018 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs sowie festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Fahrzeugs im Annahmeverzug befindet.
das am 17.02.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Ingolstadt, 43 O 2157/18 im Umfang der Beschwer der Beklagten abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Ingolstadt, Az. 43 O 2157/18, verkündet am 17.02.2020 und zugestellt am 25.02.2020, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 1.785,12 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2018 aus einem Betrag von 38.962,13 EUR, zu zahlen.
das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 17.02.2020, 43 O 2157/18, aufzuheben und zur erneuten Verhandlung zurückzuverweisen, und hilfsweise,.