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LG Ingolstadt, 24.11.2015 - 21 S 2015/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Wirksamkeit der Vereinbarung einer mietvertraglichen Betriebskostenpauschale
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2014 - 2 C 726/14
- LG Ingolstadt, 24.11.2015 - 21 S 2015/14
- BGH, 07.06.2016 - VIII ZR 274/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2014 - 2 C 726/14
Betriebskostenbegriff und Pauschalvariante
Auszug aus LG Ingolstadt, 24.11.2015 - 21 S 2015/14
Unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 27.11.2014, Az.: 2 C 726/14, wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.800,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 600, 00 EUR ab dem 31.12.2011, aus einem Betrag in Höhe von 600, 00 EUR ab dem 31.12.2012 und aus einem Betrag in Höhe von 600, 00 EUR ab dem 31.12.2013 zu bezahlen.Unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 27.11.2014, Az.: 2 C 726/14, wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 139, 83 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 10.07.2014 zu zahlen.
- OLG Düsseldorf, 25.07.1991 - 10 U 1/91
Auszug aus LG Ingolstadt, 24.11.2015 - 21 S 2015/14
Der Kläger weist zwar zunächst zutreffend darauf hin, dass für eine wirksame Betriebskostenvorauszahlung im Sinne des § 556 BGB die Benennung der Betriebskosten, für die Vorauszahlung geleistet wird, erforderlich ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 91, 1354).