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   LG Itzehoe, 11.11.2010 - 7 O 302/09   

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https://dejure.org/2010,24821
LG Itzehoe, 11.11.2010 - 7 O 302/09 (https://dejure.org/2010,24821)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 11.11.2010 - 7 O 302/09 (https://dejure.org/2010,24821)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 11. November 2010 - 7 O 302/09 (https://dejure.org/2010,24821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines verbundenen Geschäftes trotz rechtlicher Trennung eines Kaufvertrages und diesem zur Finanzierung dienenden Verbraucherdarlehensvertrages; Ermittlung des gewöhnlichen Verkaufswertes im Fall des § 503 Abs. 2 S. 4 BGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines verbundenen Geschäftes trotz rechtlicher Trennung eines Kaufvertrages und diesem zur Finanzierung dienenden Verbraucherdarlehensvertrages; Ermittlung des gewöhnlichen Verkaufswertes im Fall des § 503 Abs. 2 S. 4 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97

    Restwertausgleichsansprüche aus einem beendeten Teilamortisationsleasingvertrag;

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.11.2010 - 7 O 302/09
    und damit gerade nicht der von der Klägerin herangezogene Händlereinkaufspreis (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; Staudinger/Kessel-Wulf, a.a.O)... Maßgebend für die Verwertung ist vielmehr der tatsächliche Verkehrswert des Fahrzeugs, der sich im Händlerverkaufspreis widerspiegelt (vgl. LG Itzehoe, Urt. v. 11.10.2007, 7 O 54/06 Rdn. 36 sowie OLG Dresden, NJW-RR 1999, 703), der , wie die Klägerin selbst vorträgt, den Händlereinkaufspreis regelmäßig um 15-20 % (nach Erfahrung des Gerichts häufig bis zu 30%) übersteigt.

    Zudem hat es der Darlehensgeber in der Hand, die Rückabwicklung nach allgemeinen Regeln vorzunehmen, falls er die Vergütung eines im Verkehr mit Letztverbrauchern erzielbaren "gewöhnlichen Verkaufswertes" für unzumutbar hält (OLG Stuttgart, a.a.O.; vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 703, 705).

  • OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 6 U 118/95

    Rücknahme der auf Grund eines Kreditvertrages gelieferten Sache durch den

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.11.2010 - 7 O 302/09
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass die Einigung durch eine auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Teilzahlungsgeschäften vorformulierte Abrede vorwegzunehmen möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 07.11.1995, 6 U 118/95, Rdn. 28).

    Er bestimmt sich nach allgemeiner, Meinung, der das Gericht folgt, nach dem für die gebrauchte Sache bei freihändigem Verkauf im Zeitpunkt des Wieder-an-sich-nehmens erzielbaren Verkaufspreises, also beim finanzierten Autokauf nach dem Preis, den der Kreditgeber bei Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen, örtlichen und zeitlichen Verhältnisse am Gebrauchtwagenmarkt erzielen könnte (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 07.11.1995, 6 U 118/95, Rdn. 29; vgl. Staudinger/Kessel-Wulf, § 503 Rdn. 37).

  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 3 W 58/07

    Finanzierter Autokauf: Bestimmung des zu vergütenden gewöhnlichen Verkaufswerts

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.11.2010 - 7 O 302/09
    Der gewöhnliche Verkaufswert im Fall des § 503 Abs. 2 S. 4 BGB wird nach § 813 Abs. 1 ZPO ermittelt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 30.04.2008, 3 W 58/07, BeckRS 08584).
  • LG Itzehoe, 11.10.2007 - 7 O 54/06

    Kreditfinanzierter Autokauf: Zulässigkeit der bankseitigen Veräußerung eines Pkw

    Auszug aus LG Itzehoe, 11.11.2010 - 7 O 302/09
    und damit gerade nicht der von der Klägerin herangezogene Händlereinkaufspreis (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; Staudinger/Kessel-Wulf, a.a.O)... Maßgebend für die Verwertung ist vielmehr der tatsächliche Verkehrswert des Fahrzeugs, der sich im Händlerverkaufspreis widerspiegelt (vgl. LG Itzehoe, Urt. v. 11.10.2007, 7 O 54/06 Rdn. 36 sowie OLG Dresden, NJW-RR 1999, 703), der , wie die Klägerin selbst vorträgt, den Händlereinkaufspreis regelmäßig um 15-20 % (nach Erfahrung des Gerichts häufig bis zu 30%) übersteigt.
  • LG Itzehoe, 24.05.2012 - 7 O 301/11

    Verbundener Darlehensvertrag: Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung über

    und damit gerade nicht der von der Klägerin herangezogene Händlereinkaufspreis (vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; Staudinger/Kessel-Wulf, a.a.O)... Maßgebend für die Verwertung ist vielmehr der tatsächliche Verkehrswert des Fahrzeugs, der sich im Händlerverkaufspreis widerspiegelt (vgl. LG Itzehoe, Urt. v. 11.10.2007, 7 O 54/06 Rdn. 36; 11.11.2010 7 O 302/09,juris Rn 25, sowie OLG Dresden, NJW-RR 1999, 703), der den Händlereinkaufspreis regelmäßig um 15-20 % (nach Erfahrung des Gerichts häufig bis zu 30%) übersteigt.
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