Rechtsprechung
LG Köln, 01.09.2011 - 24 O 122/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz der Kosten für die Trocknung eines Baus aus einer Versicherung gegen Leitungswasserschäden
- versicherungsrechtsiegen.de
Leitungswasserversicherung - Leistungskürzung bei Nichtanzeige eines Hausleerstandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Quotierung bei Leitungswasserschaden aufgrund Gefahrerhöhung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 11.11.1998 - 20 U 10/98
Gefahrerhöhung durch Leerstehen eines Gebäudes und Nichtentleeren der Leitungen
Auszug aus LG Köln, 01.09.2011 - 24 O 122/11
Schuman eingeräumt (vgl. S. 5 des Gutachtens vom 25.11.2010) -, ist von einer Gefahrerhöhung auszugehen (vgl. OLG Hamm, VersR 1999, 1409). - OLG Köln, 06.05.2008 - 9 U 110/07
Grob fahrlässig herbeigeführter Frostschaden
Auszug aus LG Köln, 01.09.2011 - 24 O 122/11
Aufgrund des besonders groben Verschuldens hält das Gericht eine Minderungsquote in Höhe von 80% für angemessen (vgl. § 26 Abs. 3, 1 VVG, zur Beachtung des Verschuldens im Falle fehlender Gebäudeschadensvorsorge vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 06.05.2008 - 9 U 110/07 -, zu recherchieren über JURIS).