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   LG Köln, 09.12.2020 - 20 O 1/20   

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https://dejure.org/2020,58073
LG Köln, 09.12.2020 - 20 O 1/20 (https://dejure.org/2020,58073)
LG Köln, Entscheidung vom 09.12.2020 - 20 O 1/20 (https://dejure.org/2020,58073)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 20 O 1/20 (https://dejure.org/2020,58073)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 4 U 93/16

    D&O deckt nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbH-Gesetz wegen

    Auszug aus LG Köln, 09.12.2020 - 20 O 1/20
    Dem stehe auch nicht das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.07.2018 (Az. 4 U 93/16) entgegen.

    Die Beklagte wendet in Anlehnung an das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.07.2018 (Az. 4 U 93/16) u.a. ein, die für den Eintritt des Versicherungsfalles erforderliche Inanspruchnahme des Zeugen C "auf Ersatz eines Vermögensschadens" würde nicht vorliegen.

    Darin besteht der entscheidende Unterschied zu einem deliktischen Schadensersatzanspruch, weil die Haftung nach §§ 177a, 130a Abs. 2 HGB unabhängig davon besteht, ob der Gesellschaft überhaupt ein Vermögensschaden entstanden ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018 - 4 U 93/16 -, juris, Rn. 83).

    Für diesen Personenkreis ist ersichtlich, dass auch der Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung nicht gegen jegliche Inanspruchnahme schützt, sondern nur, soweit dies nach dem Versicherungsvertrag und den maßgeblichen Bedingungen der Fall ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018 - 4 U 93/16 -, juris, Rn. 85; Urteil vom 26.06.2020 - 4 U 134/18 -, juris, Rn. 107).

    Dies wäre ein anderer Schutzzweck als der, der - jedenfalls im kaufmännischen Verkehr - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer und die versicherte Person erkennbar Gegenstand der Versicherung ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018 - 4 U 93/16 -, juris, Rn. 87 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2020 - 4 U 134/18

    Eintrittspflicht einer D&O-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die

    Auszug aus LG Köln, 09.12.2020 - 20 O 1/20
    Für diesen Personenkreis ist ersichtlich, dass auch der Versicherungsschutz in der D&O-Versicherung nicht gegen jegliche Inanspruchnahme schützt, sondern nur, soweit dies nach dem Versicherungsvertrag und den maßgeblichen Bedingungen der Fall ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2018 - 4 U 93/16 -, juris, Rn. 85; Urteil vom 26.06.2020 - 4 U 134/18 -, juris, Rn. 107).

    Andererseits wird er erkennen, dass er im Insolvenzfall Versicherungsschutz in dem Fall hat, dass er auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 2 InsO in Anspruch genommen wird (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2020 - 4 U 134/18 -, juris, Rn. 115; vgl. i.E. auch OLG München, Hinweisbeschluss vom 04.03.2019 - 25 U 3606/17 -, n.v.).

  • BGH, 05.02.2007 - II ZR 51/06

    Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen an einen Sanierer nach Eintritt der

    Auszug aus LG Köln, 09.12.2020 - 20 O 1/20
    Vielmehr liegt der "Schaden" hier schon in dem Abfluss von Mitteln aus der - im Stadium der Insolvenzreife der Gesellschaft zugunsten der Gesamtheit ihrer Gläubiger zu erhaltenden - Vermögensmasse (BGH, Urteil vom 05.02.2007 - II ZR 51/06 -, juris, Rn. 7; Urteil vom 26.03.2007 - II ZR 310/05 -, juris, Rn. 7; Haas, in: Röhricht/Graf von Westphalen u.a., HGB, 5. Aufl. 2019, § 130a Rn. 21).

    Dass der Anspruch nach §§ 177a, 130a Abs. 2 HGB keinen Schadensersatzanspruch, sondern einen Ersatzanspruch eigener Art darstellt, hatte der Bundesgerichtshof im Übrigen auch schon entschieden gehabt (siehe BGH, Urteil vom 05.02.2007 - II ZR 51/06 -, juris, Rn. 7), als die hier maßgeblichen Versicherungsbedingungen (E) aufgelegt worden sind.

  • LG Köln, 26.03.2020 - 24 O 269/19
    Auszug aus LG Köln, 09.12.2020 - 20 O 1/20
    Stets muss es sich nach den klaren Versicherungsbedingungen jedoch um einen echten Schadensersatzanspruch handeln (vgl. insgesamt auch LG Köln, Urteil vom 26.03.2020 - 24 O 269/19 -, n.v.).
  • BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19

    D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten

    Auszug aus LG Köln, 09.12.2020 - 20 O 1/20
    Der Annahme, dass für Ansprüche nach §§ 177a, 130a Abs. 2 HGB im vorliegenden Fall kein Deckungsschutz besteht, steht nach Auffassung der Kammer auch nicht die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2020 entgegen (BGH, Urteil vom 18.11.2020 - IV ZR 217/19 -, juris).
  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

    Auszug aus LG Köln, 09.12.2020 - 20 O 1/20
    Vielmehr liegt der "Schaden" hier schon in dem Abfluss von Mitteln aus der - im Stadium der Insolvenzreife der Gesellschaft zugunsten der Gesamtheit ihrer Gläubiger zu erhaltenden - Vermögensmasse (BGH, Urteil vom 05.02.2007 - II ZR 51/06 -, juris, Rn. 7; Urteil vom 26.03.2007 - II ZR 310/05 -, juris, Rn. 7; Haas, in: Röhricht/Graf von Westphalen u.a., HGB, 5. Aufl. 2019, § 130a Rn. 21).
  • OLG Köln, 16.11.2021 - 9 U 253/20

    Voraussetzungen der Deckungspflicht aus einer Betriebshaftpflichtversicherung

    1) Die Berufung des Klägers gegen das am 09.12.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 20 O 1/20 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 09.12.2020 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln (20 O 1/20).

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