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   LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03   

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https://dejure.org/2004,28154
LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03 (https://dejure.org/2004,28154)
LG Köln, Entscheidung vom 11.03.2004 - 22 O 488/03 (https://dejure.org/2004,28154)
LG Köln, Entscheidung vom 11. März 2004 - 22 O 488/03 (https://dejure.org/2004,28154)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2002, 173 ff.; WM 2000, 573 ff; WM 1998, 1537 ff.) ist für den Fristbeginn der außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 2 BGB grundsätzlich die Kenntnis der Mitglieder des kündigenden Organes in ihrer Eigenschaft als Mitwirkende an der kollektiven Willensbildung maßgeblich.
  • BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00

    Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers;

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2002, 173 ff.; WM 2000, 573 ff; WM 1998, 1537 ff.) ist für den Fristbeginn der außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 2 BGB grundsätzlich die Kenntnis der Mitglieder des kündigenden Organes in ihrer Eigenschaft als Mitwirkende an der kollektiven Willensbildung maßgeblich.
  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98

    Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2002, 173 ff.; WM 2000, 573 ff; WM 1998, 1537 ff.) ist für den Fristbeginn der außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 2 BGB grundsätzlich die Kenntnis der Mitglieder des kündigenden Organes in ihrer Eigenschaft als Mitwirkende an der kollektiven Willensbildung maßgeblich.
  • OLG Oldenburg, 28.06.2001 - 1 U 132/00

    Genossenschaft: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
    Insofern können sich verhältnismäßig kleine Dienstverfehlungen im Rahmen der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung schon zu Lasten des Gekündigten auswirken (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 28.6.2001, Az.:1 U 132/00; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 1.12.1998, Az. 5 U 1501/97).
  • OLG Köln, 15.09.2000 - 11 W 56/00

    Voraussetzungen für eine Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Befriedigung

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
    Ein Darlehensgeber kann ein auf bestimmte Zeit geschlossenes Darlehen, wie jedes andere Dauerschuldverhältnis auch, fristlos aus wichtigem Grund kündigen (OLG Köln, Beschluss vom 15.9.2000, Az.: 11 W 56/00).
  • OLG Jena, 01.12.1998 - 5 U 1501/97

    Kenntnis des zur Kündigung befugten Organs ; Erfordernis des wichtigen Grundes;

    Auszug aus LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
    Insofern können sich verhältnismäßig kleine Dienstverfehlungen im Rahmen der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung schon zu Lasten des Gekündigten auswirken (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 28.6.2001, Az.:1 U 132/00; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 1.12.1998, Az. 5 U 1501/97).
  • LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 487/03

    Ausstellung eines Zeugnisses aufgrund der Kündigung des Anstellungsvertrages

    Diese Vorgänge sind Gegenstand des Verfahrens mit dem Az. 22 O 488/03, Landgericht Köln.
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