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LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96
Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer …
Auszug aus LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2002, 173 ff.; WM 2000, 573 ff; WM 1998, 1537 ff.) ist für den Fristbeginn der außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 2 BGB grundsätzlich die Kenntnis der Mitglieder des kündigenden Organes in ihrer Eigenschaft als Mitwirkende an der kollektiven Willensbildung maßgeblich. - BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00
Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers; …
Auszug aus LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2002, 173 ff.; WM 2000, 573 ff; WM 1998, 1537 ff.) ist für den Fristbeginn der außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 2 BGB grundsätzlich die Kenntnis der Mitglieder des kündigenden Organes in ihrer Eigenschaft als Mitwirkende an der kollektiven Willensbildung maßgeblich. - BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98
Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion
Auszug aus LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
Nach der neueren Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2002, 173 ff.; WM 2000, 573 ff; WM 1998, 1537 ff.) ist für den Fristbeginn der außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 2 BGB grundsätzlich die Kenntnis der Mitglieder des kündigenden Organes in ihrer Eigenschaft als Mitwirkende an der kollektiven Willensbildung maßgeblich.
- OLG Oldenburg, 28.06.2001 - 1 U 132/00
Genossenschaft: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrages …
Auszug aus LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
Insofern können sich verhältnismäßig kleine Dienstverfehlungen im Rahmen der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung schon zu Lasten des Gekündigten auswirken (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 28.6.2001, Az.:1 U 132/00; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 1.12.1998, Az. 5 U 1501/97). - OLG Köln, 15.09.2000 - 11 W 56/00
Voraussetzungen für eine Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Befriedigung
Auszug aus LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
Ein Darlehensgeber kann ein auf bestimmte Zeit geschlossenes Darlehen, wie jedes andere Dauerschuldverhältnis auch, fristlos aus wichtigem Grund kündigen (OLG Köln, Beschluss vom 15.9.2000, Az.: 11 W 56/00). - OLG Jena, 01.12.1998 - 5 U 1501/97
Kenntnis des zur Kündigung befugten Organs ; Erfordernis des wichtigen Grundes; …
Auszug aus LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
Insofern können sich verhältnismäßig kleine Dienstverfehlungen im Rahmen der Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung schon zu Lasten des Gekündigten auswirken (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 28.6.2001, Az.:1 U 132/00; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 1.12.1998, Az. 5 U 1501/97).
- LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 487/03
Ausstellung eines Zeugnisses aufgrund der Kündigung des Anstellungsvertrages …
Diese Vorgänge sind Gegenstand des Verfahrens mit dem Az. 22 O 488/03, Landgericht Köln.