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   LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06   

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LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06 (https://dejure.org/2007,13912)
LG Köln, Entscheidung vom 13.02.2007 - 2 O 65/06 (https://dejure.org/2007,13912)
LG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 2 O 65/06 (https://dejure.org/2007,13912)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Verkehrsunfalls; Umstände für eine Haftungsverteilung zwischen den an einem Verkehrsunfall Beteiligten; Beweis des ersten Anscheins bei einem Auffahrunfall; Voraussetzung für das Eingreifen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 21.3.2007)

    Verkehrsrecht - Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
    Die Gewährung von Schmerzensgeld dient dem Ausgleich für erlittenes Leid und der Genugtuung (BGHZ 18, 149).

    Bei Verkehrsdelikten tritt die Genugtuungsfunktion hinter der Ausgleichsfunktion zurück (BGHZ 18, 149).

    Auf Seiten des Schädigers ist vorrangig der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (BGHZ 18, 149; 128, 117; NJW 1993, 1531; 1995, 1438).

  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
    Der Vermutungstatbestand muss von demjenigen dargelegt und zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen werden, der sich auf ihn beruft (OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810).

    Bei einem Auffahrunfall setzt der Vermutungstatbestand neben dem Auffahren auch voraus, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (KG DAR 2005, 157; OLG Hamm NJW 2004, 172, 173; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810).

    Geht dem Auffahren in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall jedoch ein Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs voraus, handelt es sich gerade nicht mehr um eine typische Auffahrsituation (OLG Köln VersR 1991, 1195; KG MDR 2001, 808; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Köln r+s 2005, 127).

  • OLG Köln, 29.06.2004 - 9 U 176/03

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
    Wer im gleichgerichteten Verkehr auf den Vorausfahrenden auffährt, war in der Regel unaufmerksam oder ist zu dicht aufgefahren (Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 4 StVO, Rn. 17 f.; KG MDR 01, 808; OLG Köln r+s 2005, 127).

    Geht dem Auffahren in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall jedoch ein Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs voraus, handelt es sich gerade nicht mehr um eine typische Auffahrsituation (OLG Köln VersR 1991, 1195; KG MDR 2001, 808; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Köln r+s 2005, 127).

  • OLG Hamm, 23.10.2003 - 2 Ss OWi 649/03

    Rotlichtverstoß; Haltelinie; tatsächliche Feststellungen; Fahrverbot; Möglichkeit

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
    In diesem Fall tritt die Vermutungsfolge ein und es obliegt dem Gegner, den Anscheinsbeweis dadurch zu erschüttern, dass er im konkreten Fall die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen, untypischen Verlaufs darlegt und beweist (BGH NZV 1989, 105, 106; OLG Hamm NJW 2004, 172, 173).

    Bei einem Auffahrunfall setzt der Vermutungstatbestand neben dem Auffahren auch voraus, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (KG DAR 2005, 157; OLG Hamm NJW 2004, 172, 173; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810).

  • KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
    Wer im gleichgerichteten Verkehr auf den Vorausfahrenden auffährt, war in der Regel unaufmerksam oder ist zu dicht aufgefahren (Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 4 StVO, Rn. 17 f.; KG MDR 01, 808; OLG Köln r+s 2005, 127).

    Geht dem Auffahren in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Unfall jedoch ein Fahrstreifenwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs voraus, handelt es sich gerade nicht mehr um eine typische Auffahrsituation (OLG Köln VersR 1991, 1195; KG MDR 2001, 808; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Köln r+s 2005, 127).

  • KG, 15.03.2004 - 12 U 333/02

    Schmerzensgeld: Berücksichtigung von Vergleichsentscheidungen bei der Bemessung

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
    Dieser Betrag entspricht den in vergleichbaren Fällen zuerkannten Beträgen und fügt sich in das Gesamtsystem der Rechtsprechung zur Höhe des Schmerzensgeldes ein, wobei bei der Heranziehung älterer Entscheidungen die inzwischen eingetretene Geldentwertung berücksichtigt ist (KG NZV 2004, 473; OLG Hamm ZfS 2002, 117, NZV 2001, 83; AG Wiesbaden, Urteil vom 21.3. 1997, 91 C 3245/96; Palandt/Brudermüller, 66. Aufl. 2007, § 1376 Rn. 30).
  • OLG Hamm, 04.08.1999 - 13 U 107/95

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei einer Halswirbelsäulenverletzung nach einem

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
    Dieser Betrag entspricht den in vergleichbaren Fällen zuerkannten Beträgen und fügt sich in das Gesamtsystem der Rechtsprechung zur Höhe des Schmerzensgeldes ein, wobei bei der Heranziehung älterer Entscheidungen die inzwischen eingetretene Geldentwertung berücksichtigt ist (KG NZV 2004, 473; OLG Hamm ZfS 2002, 117, NZV 2001, 83; AG Wiesbaden, Urteil vom 21.3. 1997, 91 C 3245/96; Palandt/Brudermüller, 66. Aufl. 2007, § 1376 Rn. 30).
  • OLG Koblenz, 03.07.2003 - 5 U 27/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Verletzung durch ein Tier unter

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
    Jedoch muss der verletzte Haushaltsführende darlegen und im Rahmen der Beweiserleichterungen des § 287 ZPO beweisen, welche Tätigkeiten er ohne den Unfall im Hauhalt ausgeübt hätte und welche er infolge der konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge des Unfalls nicht mehr oder nur noch in reduziertem Umfang ausüben kann (BGH NJW 1974, 1651, 1652; OLG Düsseldorf NJW 2003, 87; OLG Koblenz NZV 2004, 33, 34; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl. 2006, S. 52, Rn. 186)).
  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
    Auf Seiten des Schädigers ist vorrangig der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (BGHZ 18, 149; 128, 117; NJW 1993, 1531; 1995, 1438).
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
    Der Geschädigte darf sich dabei grundsätzlich ein Fahrzeug des gleichen Typs mieten, das bei dem Unfall beschädigt wurde (BGH NJW 1982, 1518, 1519).
  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts

  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87

    Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines

  • BGH, 19.03.1996 - VI ZR 380/94

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92

    Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit

  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84

    Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr

  • OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 U 191/99

    Kollision zwischen einem die Richtgeschwindigkeit überschreitenden

  • KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel

  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 668/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

  • OLG Oldenburg, 27.06.1995 - 5 U 30/95

    Schmerzensgeld; Bemessung; Zerstörung der Persönlichkeit; Tod

  • OLG Köln, 31.05.1991 - 20 U 293/90

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn und hoher

  • OLG Frankfurt, 24.07.1995 - 14 U 127/94

    Verkehrsunfall; Haftungsquoten; Hälftige Schadensteilung; Autobahn; Benutzung der

  • OLG Köln, 11.01.1990 - 12 U 162/89

    Grenzen des Anscheinsbeweises bei einem Auffahrunfall

  • LG Koblenz, 13.08.2008 - 6 T 99/08

    Höhe des Schmerzensgeldes nach vorsätzlicher Körperverletzung

    Bemessungsgrundlage sind auf Seiten des Verletzten insbesondere das Maß der Lebensbeeinträchtigung, Umfang und Dauer der Beeinträchtigung, Heftigkeit der Schmerzen und die Fraglichkeit der endgültigen Heilung ( BGHZ 18, 149; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 215; LG Köln v. 13.02.2007, 2 O 65/06 ).
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