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LG Köln, 15.05.2019 - 26 O 343/18 |
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- BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10
Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für …
Auszug aus LG Köln, 15.05.2019 - 26 O 343/18
Zudem gebieten Treu und Glauben, dass die Klauseln die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen sowie die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau erkennen lassen, wie dies nach den Umständen erwartet werden kann, ohne die Transparenzanforderungen zu überspannen (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2011, III ZR 157/10). - BGH, 22.04.2010 - I ZR 74/08
Frachtvertrag: Schuldner des Aufwendungsersatzanspruchs des Frachtführers bei …
Auszug aus LG Köln, 15.05.2019 - 26 O 343/18
Die Verweigerung der Annahme stellt ein Ablieferungshindernis dar (BGH, Urteil vom 22.4.2010, I ZR 74/08 - juris, Rn 26). - OLG Düsseldorf, 10.04.2014 - 6 U 132/13
Rechtliche Überprüfung von Klauseln in den AGB eines Paket- und Expressdienstes
Auszug aus LG Köln, 15.05.2019 - 26 O 343/18
Denn bei Verletzungen des Bestimmtheitsgebots besteht grundsätzlich die Gefahr, dass der Verwender die ihm eingeräumte Gestaltungsmacht unangemessen einsetzt und der Kunde mangels Verständlichkeit der Klausel ihm zustehende Rechte gar nicht geltend macht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2014, 6 U 132/13).
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 212/20
AGB von Paketdienstleister teilweise unwirksam
Demgegenüber erweist sich eine Befolgung nachträglicher Weisungen während des laufenden Beförderungsvorgangs angesichts der kurzen Beförderungsdauer als tatsächlich nahezu unmöglich (LG Köln, Urteil vom 15. Mai 2019 - 26 O 343/18, juris Rn. 35).Selbst wenn § 39 Abs. 4 Satz 1 PostG im zweiten genannten Sinn zu verstehen wäre, wäre eine Öffnung von Postsendungen nur dann gerechtfertigt, wenn dies für einen geordneten Betriebsablauf oder für den Schutz anderer Rechtsgüter erforderlich ist (vgl. LG Köln, Urteil vom 15. Mai 2019 - 26 O 343/18, juris Rn. 31).
- OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 1 U 289/19
AGB eines Paketdienstleisters in der Klauselkontrolle
In diesem Sinne hat etwa das Landgericht Köln (Urt. v. 15.5.2019 - 26 O 343/18, Bl. 168f. d.A.) vergleichbare Formulierungen in AGB der Y für wirksam erachtet, da eine Abbedingung des Weisungsrechts gemäß § 418 Abs. 1 HGB grundsätzlich zulässig sei.Zutreffend hat das Landgericht aber danach festgehalten, dass die Öffnungsklausel nicht auf die in § 39 Abs. 4 PostG genannten Ausnahmen beschränkt ist (ähnl. LG Köln, Urt. v. 15.5.2019 - 26 O 343/18, Bl. 181f. d.A.).
- LG Köln, 08.07.2020 - 26 O 379/19 Die Kammer hat in ihrem Urteil vom 15.5.2019 - 26 O 343/18, W ./. E1 GmbH - zu einer inhaltsgleichen Klausel ausgeführt:.