Rechtsprechung
LG Köln, 21.02.2019 - 30 O 293/17 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- FORMAXX 49 -, GSI Triebwerke, Auslegung und Reichweite eines Vergleichs zwischen Anleger und Vermittler mit Gesamtabgeltung, Kapitalanlagehaftung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11
Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer …
Auszug aus LG Köln, 21.02.2019 - 30 O 293/17
Eine Gesamtwirkung kann angenommen werden, wenn sich aus dem Vergleich ausdrücklich oder den Umständen nach ergibt, dass der Gläubiger den Willen hatte, auch gegenüber dem nicht am Vergleich beteiligten Gesamtschuldner auf weitergehende Ansprüche zu verzichten und ihn deshalb nicht mehr in Anspruch zu nehmen (unter Bezugnahme auf BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11 -).Insoweit kommt ein Vertrag zugunsten des am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldners in Betracht; dieser ist kraft der gesetzlichen Anordnung des § 423 BGB nicht dadurch ausgeschlossen, dass ansonsten gemäß § 328 BGB ein Erlassvertrag zugunsten Dritter nicht möglich ist (unter Bezugnahme auf BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11 - 21.03.2000 - IX ZR 39/99 -).
- BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99
Wirkung eines Prozeßvergleichs
Auszug aus LG Köln, 21.02.2019 - 30 O 293/17
Insoweit kommt ein Vertrag zugunsten des am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldners in Betracht; dieser ist kraft der gesetzlichen Anordnung des § 423 BGB nicht dadurch ausgeschlossen, dass ansonsten gemäß § 328 BGB ein Erlassvertrag zugunsten Dritter nicht möglich ist (unter Bezugnahme auf BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11 - 21.03.2000 - IX ZR 39/99 -).