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   LG Köln, 21.04.2004 - 20 O 690/03   

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https://dejure.org/2004,19163
LG Köln, 21.04.2004 - 20 O 690/03 (https://dejure.org/2004,19163)
LG Köln, Entscheidung vom 21.04.2004 - 20 O 690/03 (https://dejure.org/2004,19163)
LG Köln, Entscheidung vom 21. April 2004 - 20 O 690/03 (https://dejure.org/2004,19163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Versicherungsleistungen; Geltendmachung des Rechts auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung ohne Umweg über das konkursrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 131/92

    Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers gegenüber Geschädigtem trotz

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2004 - 20 O 690/03
    Entsprechend § 1282 BGB erwirbt der Dritte ein Einziehungsrecht unmittelbar gegen den Versicherer, sobald der Anspruch fällig geworden ist (BGH NJW-RR 1993, 1306), ohne daß es einer Pfändung bedarf.

    Die Befugnis des Dritten, den Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer nach § 157 VVG einzuziehen, ändert nichts an der Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für den Haftpflichtprozeß (BGH VersR 1964, 966 und 1993, 1222 f; BGH VersR 1987, 655 f; Prölss/Martin § 157 VVG Rn 3).

  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 108/63
    Auszug aus LG Köln, 21.04.2004 - 20 O 690/03
    Die Befugnis des Dritten, den Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer nach § 157 VVG einzuziehen, ändert nichts an der Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für den Haftpflichtprozeß (BGH VersR 1964, 966 und 1993, 1222 f; BGH VersR 1987, 655 f; Prölss/Martin § 157 VVG Rn 3).

    Der Geschädigte kann das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung ohne den Umweg über das konkursrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter geltend machen, allerdings beschränkt auf Leistung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer (BGH VersR 1989, 730; BGH VersR 1964, 966; Prölss/Martin § 157 VVG Rn 4).

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88

    Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2004 - 20 O 690/03
    Der Geschädigte kann das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung ohne den Umweg über das konkursrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter geltend machen, allerdings beschränkt auf Leistung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer (BGH VersR 1989, 730; BGH VersR 1964, 966; Prölss/Martin § 157 VVG Rn 4).
  • BGH, 08.04.1987 - IVa ZR 12/86

    Aufrechnung mit Prämien- (gegen-)forderungen dritter Anspruchsteller in der

    Auszug aus LG Köln, 21.04.2004 - 20 O 690/03
    Die Befugnis des Dritten, den Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer nach § 157 VVG einzuziehen, ändert nichts an der Passivlegitimation des Insolvenzverwalters für den Haftpflichtprozeß (BGH VersR 1964, 966 und 1993, 1222 f; BGH VersR 1987, 655 f; Prölss/Martin § 157 VVG Rn 3).
  • OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10

    Hinweispflicht Absender

    Es bedarf weiterhin nicht der Anmeldung der Forderung und deren Feststellung zur Tabelle (vgl. Braun, InsO, vor §§ 49-52 ff, Rn 1 und 6; auch LG Köln, Urteil vom 21.04.2004-20 O 690/03, NJOZ 2004, 2663), was mit der insolvenzrechtlichen Systematik (§ 86 Abs. 1 Nr. 2 InsO) in Einklang steht.
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