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   LG Köln, 22.06.2010 - 30 O 187/09   

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LG Köln, 22.06.2010 - 30 O 187/09 (https://dejure.org/2010,20250)
LG Köln, Entscheidung vom 22.06.2010 - 30 O 187/09 (https://dejure.org/2010,20250)
LG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 30 O 187/09 (https://dejure.org/2010,20250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Versicherungsgesellschaft eines Geschädigten auf Ersatz von Fotokopierkosten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers; Zulässigkeit einer Verbindung einer Übersendung von Fotokopien mit einer Erklärung über die Übernahme der Kosten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB X § 116; VVG § 119; BGB § 811 Abs. 2
    Der regressierende SVT hat keinen eigenen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch wegen nach § 119 VVG zu übersendender Kopien. Mit Anmerkung: Dr. Tobias Mergner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 31.10.1986 - 11 W 1282/86

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers;

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2010 - 30 O 187/09
    Da die Vorlegung im Interesse desjenigen erfolgte, der sie verlangt, ist es ein Gebot der Gerechtigkeit, den Vorlegungsschuldner nicht mit den Kosten zu belasten (OLG München, GRUR 1987, 33).
  • BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77

    Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2010 - 30 O 187/09
    Kopierkosten sind nicht mit dem reinen Zeitaufwand gleichzusetzen, der regelmäßig nicht erstattungsfähig ist (BGH NJW 1980, 119).
  • LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91

    Prozeßkosten; Detektivkosten; Ersatzanspruch; Rechtsschutzinteresse; Verzögerung

    Auszug aus LG Köln, 22.06.2010 - 30 O 187/09
    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gestützte Klage fehlt nur soweit die Ansprüche sich decken, weil nur dann über die §§ 91 ff. ZPO insoweit ein einfacherer Weg zur Durchsetzung zur Verfügung steht (RG 130, 218; LAG Hamm DB 1992, 431).
  • OLG Hamm, 16.10.1968 - 3 W 72/68
    Auszug aus LG Köln, 22.06.2010 - 30 O 187/09
    Dies gilt im Verhältnis zum aus übergegangenem Recht vorgehenden Sozialversicherungsträger genauso wie im Verhältnis zum geschädigten Dritten (§ 811 Abs. 1 S. 2 BGB; im Hinblick auf den geschädigten Dritten OLG Hamm VersR 1969, 741; Knappmann , in: Prölls/Martin, VVG, § 158d Rn. 9 m.w.N.).
  • AG Bad Homburg, 13.06.2006 - 2 C 413/06
    Auszug aus LG Köln, 22.06.2010 - 30 O 187/09
    Der aus übergegangenem Recht vorgehende Versicherer mag die Kosten soweit verlangen können, wie er selbst Versicherungsleistungen erbracht hat (vgl. AG Bad Homburg, NJW-RR 2006, 1622).
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