Rechtsprechung
LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 33/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abberufung eines Geschäftsführers einer Holdinggesellschaft auf der Gesellschafterversammlung als Verstoß gegen konzernrechtlichen Minderheitenschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.05.2018)
Stefan Raabs Brainpool-Verkauf kommt vor Gericht
Sonstiges
- faz.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 17.05.2019)
Stefan Raab punktet vor Gericht
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 30/18
Stefan Raabs Brainpool-Verkauf kommt vor Gericht
Auszug aus LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 33/18
Diese Maßnahmen sind Gegenstand der Verfahren 88 O 30/18 und 88 O 35/18.Die Beteiligten nehmen auf das Parallelverfahren 88 O 30/18 Bezug.
Die Umsetzung dieser zwischen der Streithelferin und S vereinbarten Maßnahmen - Übertragung der Geschäftsanteile durch die Streithelferin und S auf die C5 Germany GmbH, die Verschmelzung der F auf die S2 GmbH, die Übertragung von Stimmrechten von der S-TV-Produktion auf S, die Beendigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der C3 GmbH und der S2 GmbH sowie das neue Master Agreement - unterliegt nach Auffassung der Kammer durchgreifenden rechtlichen Bedenken, wie in dem Urteil vom heutigen Tag in der Sache 88 O 30/18 ausgeführt.
Da die Umsetzung der die Abhängigkeit begründenden Maßnahmen im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens einstweilen untersagt ist, wie die Kammer mit Urteil vom heutigen Tag bestätigt hat (88 O 30/18), die Beschlussfassung zu den Abberufungen aber auch isoliert wirksam ist, kann die Abberufung der Antragsteller anders als von diesen so gesehen nicht lediglich als Teil einer Gesamtmaßnahme zur Konzernbildung gewertet werden.
Wie in der heutigen Entscheidung in dem Verfahren 88 O 30/18 ausgeführt, unterliegt die Übertragung der Stimmrechtsmehrheit auf die C5 Germany GmbH durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
- BGH, 16.02.1981 - II ZR 168/79
Süssen - Konzerneingangsschutz, Treuepflicht
Auszug aus LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 33/18
In Verbund mit den vorgenannten Maßnahmen, die Gegenstand des Parallelverfahrens sind, könnte die Abberufung als Geschäftsführer konzernrechtlich Bedenken unterliegen, da nach Maßgabe der Konzerneingangskontrolle (BGH, Urteil vom 16.2.1981 - II ZR 168/79 - Süßen) die Abberufung durch sachliche Gründe im Interesse der Gesellschaft gerechtfertigt sein müsste. - OLG Zweibrücken, 05.06.2003 - 4 U 117/02
Abberufung eines GmbH-Mitgesellschafters als Geschäftsführer: Dauerhafte …
Auszug aus LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 33/18
In der von den Antragstellern angeführten Entscheidung OLG Zweibrücken (NJW-RR 2003, 1398) ging es um drei zu gleichen Teilen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern. - BGH, 29.11.1993 - II ZR 61/93
Auszug aus LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 33/18
Eine Einschränkung aus diesem Grund wird nur ausnahmsweise zugelassen, wenn der Geschäftsführer eine namhafte Beteiligung hat und die Mitgliedschaft den Charakter einer Unternehmer- Gesellschafterstellung einnimmt (BGH DStR 1994, 214;… Baumbach/Zöllner/Noack, GmbH-Gesetz, § 38, Rn. 20;… ablehnend: Münchener Komm.-GmbHG/Stephan/Tieves, § 38, Rdnr. 17). - LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 35/18
Stefan Raabs Brainpool-Verkauf kommt vor Gericht
Auszug aus LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 33/18
Diese Maßnahmen sind Gegenstand der Verfahren 88 O 30/18 und 88 O 35/18.
- LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 30/18
Stefan Raabs Brainpool-Verkauf kommt vor Gericht
Die Abberufung des Antragstellers und von Dr. T2 ist Gegenstand des Verfahrens 88 O 33/18 LG Köln. - LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 23/18
Stefan Raabs Brainpool-Verkauf kommt vor Gericht
Die Abberufung des Antragstellers und von Dr. T2 ist Gegenstand des Verfahrens 88 O 33/18 LG Köln. - LG Köln, 23.08.2018 - 88 O 35/18
Stefan Raabs Brainpool-Verkauf kommt vor Gericht
Die Abberufung des Antragstellers und von H ist Gegenstand des Verfahrens 88 O 33/18 LG Köln.