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   LG Köln, 29.01.2020 - 9 S 80/18   

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https://dejure.org/2020,80085
LG Köln, 29.01.2020 - 9 S 80/18 (https://dejure.org/2020,80085)
LG Köln, Entscheidung vom 29.01.2020 - 9 S 80/18 (https://dejure.org/2020,80085)
LG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 9 S 80/18 (https://dejure.org/2020,80085)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 347/04

    Mietminderung bei Abweichung der im Mietvertrag angegebenen von der tatsächlichen

    Auszug aus LG Köln, 29.01.2020 - 9 S 80/18
    Bemessungsgrundlage der Minderung ist grundsätzlich die Bruttomiete, da als Gegenleistung für die vom Vermieter geschuldete Gesamtleistung sämtliche vom Mieter zu erbringenden Leistungsentgelte (Nettomiete und Nebenkostenpauschale oder Vorauszahlungen auf die Nebenkosten) anzusehen sind (grundlegend BGH, Urt. v. 20.07.2005 - VIII ZR 347/04, NJW 2005, 2773).
  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 94/04

    Kein rückwirkender Verzug des Mieters mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen

    Auszug aus LG Köln, 29.01.2020 - 9 S 80/18
    Der Beklagte war bis zum 28.06.2017 nicht mit seinen Mietzahlungen in Verzug, da die Mieterhöhung durch Vertragsänderung erst mit der Rechtskraft des Urteils als vereinbart gilt (§ 894 ZPO) und deshalb der Anspruch auf die erhöhte Miete, auch soweit sie für die Vergangenheit geschuldet ist, erst in diesem Zeitpunkt entsteht und fällig werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 04.05.2005, VIII ZR 94/04, NJW 2005, 2310, 2311).
  • LG Berlin, 06.11.2013 - 67 S 502/11

    Mietwohnung nach Fensteraustausch dunkler: Mietminderung!

    Auszug aus LG Köln, 29.01.2020 - 9 S 80/18
    Dabei ist es nicht maßgeblich, ob der Vermieter die Beeinträchtigung - hier etwa durch Schaffung von Abstellflächen innerhalb der neu geschaffenen Wohneinheiten anstelle von Kellerräumen oder aber die Bereitstellung alternativer Fahrradunterstellmöglichkeiten - hätte vermeiden können ( Hau , a.a.O.; a.A. LG Berlin, Urt. v. 06.11.2013 - 67 S 502/11, zitiert nach BeckRS 2013, 21788, wonach Minderungen nur dann gerechtfertigt sind, wenn durch sie eine vermeidbare Verschlechterung der Mietsache eingetreten ist; ebenso Mahlstedt , Modernisierung der Mietwohnung, 2014, § 5 Rn. 34).
  • LG Düsseldorf, 18.06.2014 - 23 S 241/13

    Außenrollläden entfernt: Mietsache mangelhaft?

    Auszug aus LG Köln, 29.01.2020 - 9 S 80/18
    Im Übrigen nimmt die spezialgesetzliche Duldungspflicht gemäß § 554 BGB a.F. dem Mieter nicht das Recht, einen geminderten Gebrauchswert im Wege der Mietminderung zu liquidieren (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2014 - 23 S 241/13, -juris; Hau , NZM 2014, 809, 815; zum neuen Recht siehe auch Schmidt-Futterer/ Eisenschmid , 14. Aufl. 2019, BGB § 555d Rn. 91 f. - ausdrücklich auch für den Verlust von Stellflächen durch Heizungsrohre oder Heizkörper; a.A. etwa Lehmann-Richter, NZM 2011, 572, 574).
  • AG Menden, 07.03.2007 - 4 C 407/06

    Mietminderung bei Entziehung der Mitbenutzung des Fahrradkellers

    Auszug aus LG Köln, 29.01.2020 - 9 S 80/18
    In der Rechtsprechung sind für den Entzug eines zur Mitbenutzung zugesicherten Fahrradkellers Mietminderungen in Höhe von 2, 5 % bis 5 % der Warmmiete angenommen worden (2,5 % etwa AG Menden, Urt. v. 07.02.2007, NZM 2007, 883; LG Berlin, Urt. v. 04.02.1993 - 67 S 176/92, zit. nach BeckRS 1993, 30885312; 5 % hingegen AG Hamburg, Urt. v. 22.08.2007 - 46 C 1/07, NZM 2007, 802).
  • AG Hamburg, 22.08.2007 - 46 C 1/07

    Mietminderung bei Wegfall der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrradabstellraums;

    Auszug aus LG Köln, 29.01.2020 - 9 S 80/18
    In der Rechtsprechung sind für den Entzug eines zur Mitbenutzung zugesicherten Fahrradkellers Mietminderungen in Höhe von 2, 5 % bis 5 % der Warmmiete angenommen worden (2,5 % etwa AG Menden, Urt. v. 07.02.2007, NZM 2007, 883; LG Berlin, Urt. v. 04.02.1993 - 67 S 176/92, zit. nach BeckRS 1993, 30885312; 5 % hingegen AG Hamburg, Urt. v. 22.08.2007 - 46 C 1/07, NZM 2007, 802).
  • LG Berlin, 04.02.1993 - 67 S 176/92

    Mietminderung bei Fortfall eines Nebengelasses im Dachboden, Unbenutzbarkeit des

    Auszug aus LG Köln, 29.01.2020 - 9 S 80/18
    In der Rechtsprechung sind für den Entzug eines zur Mitbenutzung zugesicherten Fahrradkellers Mietminderungen in Höhe von 2, 5 % bis 5 % der Warmmiete angenommen worden (2,5 % etwa AG Menden, Urt. v. 07.02.2007, NZM 2007, 883; LG Berlin, Urt. v. 04.02.1993 - 67 S 176/92, zit. nach BeckRS 1993, 30885312; 5 % hingegen AG Hamburg, Urt. v. 22.08.2007 - 46 C 1/07, NZM 2007, 802).
  • LG Berlin, 22.03.2010 - 67 S 306/09
    Auszug aus LG Köln, 29.01.2020 - 9 S 80/18
    Dass über die Duldungspflicht der Modernisierungsmaßnahmen hinaus zugleich auch ein Verzicht auf die Geltendmachung von Mängelrechten vom Mieter erwartet wird, ergibt sich insoweit auch nicht aus der von Rechtsprechung des Landgerichts Berlin, nach welcher im Rahmen einer Modernisierung der Mieter auch aus seiner Sicht nachteilige Veränderungen der Mietsache, hinnehmen muss, wenn diese Nachteile durch die Vorteile der Modernisierung verdrängt werden (vgl. LG Berlin, Urt. v. 22.03.2010, 67 S 306/09, - juris).
  • BGH, 02.07.2014 - VIII ZR 298/13

    Wohnraummiete: Konkludente Annahme des Angebots des Vermieters auf

    Auszug aus LG Köln, 29.01.2020 - 9 S 80/18
    Anders als in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 02.07.2014 - VIII ZR 298/13, - juris) ist es vorliegend weder zu einer ausdrücklichen noch zu einer konkludenten Vereinbarung über die Soll-Beschaffenheit der Mietsache gekommen.
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