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   LG Köln, 29.03.2012 - 2 O 238/11   

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https://dejure.org/2012,46228
LG Köln, 29.03.2012 - 2 O 238/11 (https://dejure.org/2012,46228)
LG Köln, Entscheidung vom 29.03.2012 - 2 O 238/11 (https://dejure.org/2012,46228)
LG Köln, Entscheidung vom 29. März 2012 - 2 O 238/11 (https://dejure.org/2012,46228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfe eines Steuerberaters zur Insolvenzverschleppung bei bloßer Fortführung steuerberatender Tätigkeit nach pflichtgemäßem Hinweis auf die Überschuldung und die Insolvenzantragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 30.05.2007 - 3 U 260/06

    Voraussetzungen für einen konkludent abgeschlossenen Steuerberatungsvertrag;

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2012 - 2 O 238/11
    Vertragszweck ist es nicht, das Risiko der fehlenden Leistungsfähigkeit des Geschäftsführers abzusichern (vgl. Gräfe, DStR 2010, 669, 670; im Ergebnis auch OLG Celle, MDR 2007, 1228; a. A., aber nicht überzeugend: LG Wuppertal, NZI 2011, 877; Wagner/Zabel, NZI 2008, 660, 663).
  • LG Wuppertal, 06.07.2011 - 3 O 359/10

    Steuerberatungsvertrag zwischen GmbH und Steuerberater hat Schutzwirkung auch

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2012 - 2 O 238/11
    Vertragszweck ist es nicht, das Risiko der fehlenden Leistungsfähigkeit des Geschäftsführers abzusichern (vgl. Gräfe, DStR 2010, 669, 670; im Ergebnis auch OLG Celle, MDR 2007, 1228; a. A., aber nicht überzeugend: LG Wuppertal, NZI 2011, 877; Wagner/Zabel, NZI 2008, 660, 663).
  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 Ws 146/10

    Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2012 - 2 O 238/11
    Es ist bereits zweifelhaft, ob die bloße Fortführung der steuerberatenden Tätigkeit nach pflichtgemäßem Hinweis auf die Überschuldung und die Insolvenzantragspflicht den strafrechtlichen Vorwurf der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung begründen kann (vgl. zu den insoweit im Rahmen berufstypischer Handlungen zu stellenden Anforderungen: OLG Köln, DStR 2011, 1195; Fischer, StGB, 59. Auflage, § 27 Rn. 18 m. w. N. zur Rspr. des BGH).
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