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   LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19   

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https://dejure.org/2021,51015
LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19 (https://dejure.org/2021,51015)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.12.2021 - 11 S 210/19 (https://dejure.org/2021,51015)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Dezember 2021 - 11 S 210/19 (https://dejure.org/2021,51015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG-Verwalter - Wann ist er abzuberufen?

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 21 Abs 8 WoEigG vom 26.03.2007, § 26 WoEigG, § 28 Abs 3 WoEigG vom 26.03.2007, § 48 Abs 5 WoEigG
    Übergangsrecht für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussanfechtungs- und Beschlussersetzungsklagen; Mindestanforderungen einer Jahresabrechnung; Gründe für die Abberufung eines Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist der Verwalter abzuberufen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann besteht ein Individualanspruch des Wohnungseigentümers auf Abberufung des Verwalters? (IMR 2022, 117)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19
    Die Jahresabrechnung muss außerdem neben den im Abrechnungszeitraum getätigten Ausgaben und den erzielten Einnahmen auch Angaben über die gebildeten Rücklagen und die Anfangs- und Endstände der gemeinschaftlichen Konten enthalten (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn. 10); Beschluss vom 25.09.2003, V ZB 40/03 - (Rn. 14); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2003, 3 Wx 123/03); Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 129, 150; Jennißen/Jennißen, a.a.O., § 28 Rn. 113, 124; Spielbauer/Then/Spielbauer, a.a.O.,§ 28 Rn. 58).

    ln der erforderlichen Darstellung der Entwicklung der lnstandhaltungsrücklage sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklagen als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn. 12)).

    Die Jahresabrechnung soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahmen die Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum wirklich hatte (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn.17)).

    Die Jahresabrechnung muss außerdem neben den im Abrechnungszeitraum getätigten Ausgaben und den erzielten Einnahmen auch Angaben über die gebildeten Rücklagen und die Anfangs- und Endstände der gemeinschaftlichen Konten enthalten (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn. 10); Beschluss vom 25.09.2003, V ZB 40/03 - (Rn. 14); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2003, 3 Wx 123/03, l-3 Wx 123/03); Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 129, 150; Jennißen/Jennißen, a.a.O., § 28 Rn. 113, 124; Spielbauer/Then/Spielbauer, a.a.O.,§ 28 Rn. 58).

    ln der erforderlichen Darstellung der Entwicklung der lnstandhaltungsrücklage sind die tatsächlichen Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Rücklagen als Einnahmen darzustellen und zusätzlich auch die geschuldeten Zahlungen anzugeben (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn. 12)).

    Ferner muss die Jahresabrechnung für die Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn. 10)).

    Die Jahresabrechnung soll den Wohnungseigentümern aufzeigen, welche Ausgaben und welche Einnahmen die Wohnungseigentümergemeinschaft im Abrechnungszeitraum wirklich hatte (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn.17)).

  • BGH, 11.10.2013 - V ZR 271/12

    Wohnungseigentum: Notwendiger Inhalt einer Gesamtjahresabrechnung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19
    Eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung ist eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die sämtliche - auch die unberechtigten - Ausgaben enthalten muss (BGH, Urteil vom 11.10.2013, V ZR 271/12 - (Rn. 6, 9, 10); Urteil vom 04.03.2011, V ZR 156/10 - (Rn.6)); Jennißen/Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 23 Rn. 94).

    Nicht erforderlich sind detaillierte Angaben zu den einzelnen Einnahmen und Ausgaben oder die Auflistung einzelner Buchungsvorgänge auf den Bankkonten (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2013, V ZR 271/12- (Rn.9,10)).

    Sie müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind (BGH, Urteil vom 11.10.2013, V ZR 271/12 - (Rn. 6)).

    Eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung ist eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die sämtliche - auch die unberechtigten - Ausgaben enthalten muss (BGH, Urteil vom 11.10.2013, V ZR 271/12 - (Rn. 6, 9, 10); Urteil vom 04.03.2011, V ZR 156/10 - (Rn.6)); Jennißen/Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 23 Rn. 94).

    Nicht erforderlich sind detaillierte Angaben zu den einzelnen Einnahmen und Ausgaben oder die Auflistung einzelner Buchungsvorgänge auf den Bankkonten (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2013, V ZR 271/12 - (Rn. 9, 10)).

    Sie müssen nachvollziehen können, was mit den eingezahlten Mitteln geschehen ist, insbesondere ob sie entsprechend den Vorgaben des Wirtschaftsplans eingesetzt worden sind (BGH, Urteil vom 11.10.2013, V ZR 271/12 - (Rn. 6)).

  • AG Konstanz, 07.11.2019 - 4 C 436/19

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19
    Auf die Berufung der Beklagten und des Streithelfers wird das Urteil des Amtsgerichts Konstanz vom 07.11.2019, Az.4 C 436/19 WEG, abgeändert.

    AG Konstanz, 07.11.2019 - 4 C 436/19 WEG.

    Auf die Berufung der Beklagten und des Streithelfers wird das Urteil des Amtsgerichts Konstanz vom 07.11.2019, Az.4 C 436/19 WEG, abgeändert.

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 251/10

    Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19
    Nur die Darstellung der tatsächlichen Geldflüsse ermöglicht durch einen Abgleich mit den Gesamtkontenständen ohne Weiteres die Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2012, V ZR 251/10 - (Rn. 16)).

    Nur die Darstellung der tatsächlichen Geldflüsse ermöglicht durch einen Abgleich mit den Gesamtkontenständen ohne Weiteres die Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Abrechnung (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2012, V ZR 251/10 - (Rn. 16)).

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19
    Ein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Entlassung des Verwalters kann dann bestehen, wenn Pflichtenverstöße als so schwerwiegend anzusehen sind, dass die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht mehr vertretbar erscheint (BGH NJW 2012, 1884).

    Ein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Entlassung des Verwalters kann dann bestehen, wenn Pflichtenverstöße als so schwerwiegend anzusehen sind, dass die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht mehr vertretbar erscheint (BGH NJW 2012, 1884).

  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2021 - 13 S 133/20

    Anspruch auf Split-Klimagerät?

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19
    Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass insoweit die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung entscheidend ist (vgl. LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.04.2021 -2-13 S 133/20 m.w.N.).

    Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass insoweit die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung entscheidend ist (vgl. LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.04.2021 -2-13 S 133/20 m.w.N.).

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 156/10

    Wohnungseigentum: Einstellung von unberechtigten Ausgaben des Verwalters in die

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19
    Eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung ist eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die sämtliche - auch die unberechtigten - Ausgaben enthalten muss (BGH, Urteil vom 11.10.2013, V ZR 271/12 - (Rn. 6, 9, 10); Urteil vom 04.03.2011, V ZR 156/10 - (Rn.6)); Jennißen/Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 23 Rn. 94).

    Eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung ist eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, die sämtliche - auch die unberechtigten - Ausgaben enthalten muss (BGH, Urteil vom 11.10.2013, V ZR 271/12 - (Rn. 6, 9, 10); Urteil vom 04.03.2011, V ZR 156/10 - (Rn.6)); Jennißen/Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 23 Rn. 94).

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 40/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Prüfung der Vorlagevoraussetzungen; Entlastung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19
    Die Jahresabrechnung muss außerdem neben den im Abrechnungszeitraum getätigten Ausgaben und den erzielten Einnahmen auch Angaben über die gebildeten Rücklagen und die Anfangs- und Endstände der gemeinschaftlichen Konten enthalten (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn. 10); Beschluss vom 25.09.2003, V ZB 40/03 - (Rn. 14); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2003, 3 Wx 123/03); Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 129, 150; Jennißen/Jennißen, a.a.O., § 28 Rn. 113, 124; Spielbauer/Then/Spielbauer, a.a.O.,§ 28 Rn. 58).

    Die Jahresabrechnung muss außerdem neben den im Abrechnungszeitraum getätigten Ausgaben und den erzielten Einnahmen auch Angaben über die gebildeten Rücklagen und die Anfangs- und Endstände der gemeinschaftlichen Konten enthalten (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn. 10); Beschluss vom 25.09.2003, V ZB 40/03 - (Rn. 14); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2003, 3 Wx 123/03, l-3 Wx 123/03); Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 129, 150; Jennißen/Jennißen, a.a.O., § 28 Rn. 113, 124; Spielbauer/Then/Spielbauer, a.a.O.,§ 28 Rn. 58).

  • BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11

    Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19
    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (BGH, Beschluss vom 15.05.2012, V ZB 282/11 - (Rn. 7)).

    Die Jahresabrechnung ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (BGH, Beschluss vom 15.05.2012, V ZB 282/11 - (Rn. 7)).

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - 3 Wx 123/03

    Zur hinreichenden Transparenz einer Jahresabrechnung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.12.2021 - 11 S 210/19
    Die Jahresabrechnung muss außerdem neben den im Abrechnungszeitraum getätigten Ausgaben und den erzielten Einnahmen auch Angaben über die gebildeten Rücklagen und die Anfangs- und Endstände der gemeinschaftlichen Konten enthalten (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn. 10); Beschluss vom 25.09.2003, V ZB 40/03 - (Rn. 14); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2003, 3 Wx 123/03); Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 129, 150; Jennißen/Jennißen, a.a.O., § 28 Rn. 113, 124; Spielbauer/Then/Spielbauer, a.a.O.,§ 28 Rn. 58).

    Die Jahresabrechnung muss außerdem neben den im Abrechnungszeitraum getätigten Ausgaben und den erzielten Einnahmen auch Angaben über die gebildeten Rücklagen und die Anfangs- und Endstände der gemeinschaftlichen Konten enthalten (BGH, Urteil vom 04.12.2009, V ZR 44/09 - (Rn. 10); Beschluss vom 25.09.2003, V ZB 40/03 - (Rn. 14); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2003, 3 Wx 123/03, l-3 Wx 123/03); Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 129, 150; Jennißen/Jennißen, a.a.O., § 28 Rn. 113, 124; Spielbauer/Then/Spielbauer, a.a.O.,§ 28 Rn. 58).

  • LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10

    Anfechtung der Jahresabrechnung nur in der gesetzlichen Frist

  • LG Hamburg, 15.07.2020 - 318 S 10/20

    Anfechtung eines Wiederwahlbeschlusses für den Verwalter im

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2000 - 3 Wx 9/00

    Abberufung des Verwalters bei bestandskräftiger Wiederbestellung

  • LG München I, 29.04.2010 - 36 S 9595/09

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Teilungültigerklärung eines

  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

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