Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 07.02.2008 - 11 T 131/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37813
LG Karlsruhe, 07.02.2008 - 11 T 131/07 (https://dejure.org/2008,37813)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.02.2008 - 11 T 131/07 (https://dejure.org/2008,37813)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 11 T 131/07 (https://dejure.org/2008,37813)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,37813) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.02.2008 - 11 T 131/07
    Auch die Gegenforderung kann daher bei der anzustellenden Prognose nicht mit dem Nennbetrag, sondern lediglich mit einem erheblichen Abschlag berücksichtigt werden, so dass letztlich der vom Sachverständigen und vom Amtsgericht angenommene realisierbare Wert von 1/10 des Nennbetrages der Gesamtforderung nicht als überhöht erscheint, zumal beispielsweise Schilken (in Jaeger, a.a.O., Rn. 13 zu § 26) dann, wenn sich Schwierigkeiten bei der Bewertung des realisierbaren Wertes der Vermögensgegenstände ergeben, vorschlägt, in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Freigabeanspruch bei revolvierenden Mobiliarsicherheiten (BGH, ZIP 1998, 235)im Zweifel von einem realisierbaren Wert von 2/3 des Werts als Orientierungshilfe auszugehen.
  • BGH, 18.01.2007 - IX ZB 170/06

    Beschwerdebefugnis des Insolvenzschuldners gegen die Eröffnung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.02.2008 - 11 T 131/07
    Der Zulässigkeit des Beschwerde steht auch nicht entgegen, dass der Schuldner neben dem Antrag der Beteiligten zu 2 einen Eigenantrag gestellt hat, so dass ihm die Beschwer fehlen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - IX ZB 170/06 , NJW-RR 2007, 765).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZB 172/03

    Rechtschutzbedürfnis für eine Beschwerde des Schuldners bei Eröffnung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.02.2008 - 11 T 131/07
    Zwar steht der Geltendmachung dieses Einwands durch den Schuldner nicht bereits entgegen, dass die Abweisung mangels Masse ohnehin nicht die Interessen des Schuldners, sondern nur solche der Staatskasse und der Gläubiger schützen soll ( BGH, Beschluss vom 15.07.2004, IX ZR 172/03, NZI 2004, 625 [BGH 15.07.2004 - IX ZB 172/03] ; a.A. aber z.B. MK-Inso/Schmahl, 2001, Rn. 71 zu § 34; Jaeger/Schilken, InsO 2004, Rn. 26 zu § 34).
  • BVerfG, 30.09.2001 - 2 BvR 1338/01

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 in Fällen, in denen ein behaupteter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.02.2008 - 11 T 131/07
    Dass das nach § 14 Abs. 2 InsO erforderliche rechtliche Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann, ist allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.09.2001, 2 BvR 1338/01 , NZI 2002, 30; BGH, Beschluss vom 16.10.2003, IX ZB 475/02 , ZVI 2004, 24).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 475/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs vor Ablehnung eines Insolvenzantrages mangels Masse

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.02.2008 - 11 T 131/07
    Dass das nach § 14 Abs. 2 InsO erforderliche rechtliche Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann, ist allgemein anerkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.09.2001, 2 BvR 1338/01 , NZI 2002, 30; BGH, Beschluss vom 16.10.2003, IX ZB 475/02 , ZVI 2004, 24).
  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 172/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung in

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.02.2008 - 11 T 131/07
    Zwar steht der Geltendmachung dieses Einwands durch den Schuldner nicht bereits entgegen, dass die Abweisung mangels Masse ohnehin nicht die Interessen des Schuldners, sondern nur solche der Staatskasse und der Gläubiger schützen soll ( BGH, Beschluss vom 15.07.2004, IX ZR 172/03, NZI 2004, 625 [BGH 15.07.2004 - IX ZB 172/03] ; a.A. aber z.B. MK-Inso/Schmahl, 2001, Rn. 71 zu § 34; Jaeger/Schilken, InsO 2004, Rn. 26 zu § 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht