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   LG Karlsruhe, 10.05.2017 - 19 S 44/16   

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https://dejure.org/2017,17244
LG Karlsruhe, 10.05.2017 - 19 S 44/16 (https://dejure.org/2017,17244)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.05.2017 - 19 S 44/16 (https://dejure.org/2017,17244)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 19 S 44/16 (https://dejure.org/2017,17244)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Landgericht Karlsruhe (AZ 19 S 44/16) durfte mit Urteil vom 10.05.2017 eine völlig verkorkste Entscheidung des AG Bruchsal gerade rücken

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.05.2017 - 19 S 44/16
    Der Beklagte weist darauf hin, dass der BGH (Az. VI ZR 50/15) zwischenzeitlich eine Abrechnung in Anlehnung an das JVEG ausdrücklich gebilligt habe.

    Der Geschädigte kann dann nur Ersatz der für die Erstattung des Gutachten tatsächlich erforderlichen Kosten verlangen, die gem. 5 287 ZPO zu schätzen sind (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15, TZ. 13, NJW 2016, 3092).

    Auch die in der Entscheidung des BGH vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092 mitgeteilten tatsächlichen Feststellungen zeigen die große Bandbreite der von Sachverständigen generell abgerechneten Nebenkosten auf.

    (4.) Das vorliegende Ergebnis widerspricht auch nicht dem Urteil des BGH vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092.

    Die Differenz zu dem geltend gemachten Betrag in Höhe von 686, 39 EUR beträgt ca. 4 %, so dass die in der Entscheidung vom BGH (Urteil vom 26.04.2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092) gebilligten Voraussetzungen des Landgerichts Saarbrückens (a.a.O.) für eine erkennbar überhöhte Vergütung hier nicht ansatzweise vorlägen.

    Die Revision ist nicht zuzulassen, da der Bundesgerichtshof mit dem Urteil vom 26.4.2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092 - die maßgeblichen Rechtsfragen geklärt hat.

  • LG Karlsruhe, 25.05.2016 - 20 S 11/16

    Schadensersatzanspruch bei Kfz-Unfall: Erforderlichkeit der Höhe der Kosten des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.05.2017 - 19 S 44/16
    Zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes ist er grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13, NJW 2014, 1947; LG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2016 - 20 S 11/16).

    Ob die Kosten daher überhöht waren, kann nicht aus einem bloßen Vergleich mit den tatsächlichen Sachkosten abgeleitet werden, sondern hängt von der konkreten Kalkulation ab (so auch LG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2016 - 20 S 11/16).

    Von einem juristisch nicht vorgebildeten Geschädigten können Überlegungen dazu, ob die Ingenieurtätigkeit des Gutachters allein durch die Grundgebühr abgedeckt werden sollte, während die Nebenkosten allein zum Ersatz tatsächlich angefallener Aufwendungen dienen, jedenfalls nicht verlangt werden (ebenso LG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2016 - 20 S 11/16).

  • BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.05.2017 - 19 S 44/16
    Bei dem Bemühen um eine wirtschaftlich vernünftige Objektivierung des Restitutionsbedarfs darf jedoch andererseits nicht das Grundanliegen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB aus den Augen verloren werden, nämlich, dass dem Geschädigten ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zukommen soll (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13, NJW 2014, 1947, Tz. 7).

    Zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Marktes ist er grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13, NJW 2014, 1947; LG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2016 - 20 S 11/16).

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 475/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der erforderlichen Kosten für die

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.05.2017 - 19 S 44/16
    Es ist - außerhalb des § 138 BGB - nicht Aufgabe der Zivilgerichte, bei entsprechenden Marktkonstellationen im Rahmen der Erforderlichkeit iSv § 249 Abs. 2 S. 1 BGB eine Kontrolle der wirtschaftlichen Angemessenheit der Preise vorzunehmen (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 15.09.2015, VI ZR 475/14, Tz. 12 "Ölspur").
  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.05.2017 - 19 S 44/16
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr die dortige tatrichterliche Schätzung des Landgerichts Saarbrücken (Urteil vom 19.12.2014, Az. 13 S 41/13) lediglich gebilligt und hierbei den tatrichterlichen Schätzungsspielraum deutlich betont (vgl. aaO. Rn. 14 und 18 "revisionsrechtlich nicht zu beanstanden" und Rn. 26 "verschiedene Orientierungshilfen sachgerecht und revisionsrechtlich hinzunehmen").
  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 475/15

    Formularvertrag mit einem Kraftfahrzeuggutachter: Inhaltskontrolle für eine

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.05.2017 - 19 S 44/16
    Insbesondere unterscheidet sich die im vorliegenden Fall verwendete Klausel von der Klausel, die Gegenstand des Urteils des BGH vom 21.06.2016 - VI ZR 475/15 war.
  • BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01

    Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Karlsruhe, 10.05.2017 - 19 S 44/16
    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch ein Verweis auf andere allgemeine Regelungen zulässig (vgl. BGH NJW 2005, 1183).
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