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   LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12   

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LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12 (https://dejure.org/2013,74658)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.05.2013 - 7 O 187/12 (https://dejure.org/2013,74658)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 7 O 187/12 (https://dejure.org/2013,74658)
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  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12
    Hingegen stellen Regelungen, die kein Entgelt für Sonderleistungen, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht werden, zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders auf den Kunden ab-wälzen, eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar (Senat BGHZ 137, 27, 30; 141, 380, 383; jeweils m. w. Nachw.).

    Die Revisionserwiderung beruft sich insoweit ohne Erfolg auf das Verursacherprinzip, das für die Preisgestaltung im nicht regulierten Wettbewerb keine rechtliche Bedeutung hat (Senat BGHZ 141, 380, 385).

    Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern Aufwen-dungen für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Verwenders offen auf dessen Kunden abwälzt, stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung dar und verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Senat BGHZ 141, 380, 385 f. und Urteil vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, WM 1999, 2545, 2546; jeweils m. w. Nachw.).

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12
    Darunter fallen zwar weder Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistung noch Klauseln über das Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleis-tung (Senat BGHZ 133, 10, 13; 137, 27, 30).

    Hingegen stellen Regelungen, die kein Entgelt für Sonderleistungen, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht werden, zum Gegenstand haben, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders auf den Kunden ab-wälzen, eine kontrollfähige Abweichung von Rechtsvorschriften dar (Senat BGHZ 137, 27, 30; 141, 380, 383; jeweils m. w. Nachw.).

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12
    bb) Der Herausgabeanspruch des Kunden wird nicht erst mit der Beendigung des Depotvertrages fällig, bei der der Wertpapierübertrag nach dem Preis- und Leis-tungsverzeichnis der Beklagten kostenlos ist, sondern kann bereits während der lau-fenden Geschäftsverbindung geltend gemacht werden (§ 695 Satz 1 BGB; vgl. Heinsius/Horn/Than, DepotG § 7 Rdn. 8; für den Anspruch aus einem Treuhandver-hältnis gemäß § 667 BGB: BGHZ 109, 260, 264; MünchKomm/Seiler, BGB 3. Aufl. § 667 Rdn. 22).
  • BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95

    BGH für Zulässigkeit sog. Postenpreise bei privaten Girokonten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12
    Darunter fallen zwar weder Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistung noch Klauseln über das Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleis-tung (Senat BGHZ 133, 10, 13; 137, 27, 30).
  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12
    Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern Aufwen-dungen für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Verwenders offen auf dessen Kunden abwälzt, stellt nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung dar und verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB (Senat BGHZ 141, 380, 385 f. und Urteil vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, WM 1999, 2545, 2546; jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12
    Die Klausel kann aber nicht teilweise, hinsichtlich der Versandkosten, aufrecht erhalten werden, weil der Beklagten dadurch entgegen dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (BGHZ 91, 375, 384; 143, 104, 118 f.; Senat BGHZ 146, 377, 385, jeweils m. w. Nachw.) das mit unangemessenen AGB-Bestimmungen verbundene Risiko der Gesamtunwirk-samkeit abgenommen würde.
  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12
    Die Klausel kann aber nicht teilweise, hinsichtlich der Versandkosten, aufrecht erhalten werden, weil der Beklagten dadurch entgegen dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (BGHZ 91, 375, 384; 143, 104, 118 f.; Senat BGHZ 146, 377, 385, jeweils m. w. Nachw.) das mit unangemessenen AGB-Bestimmungen verbundene Risiko der Gesamtunwirk-samkeit abgenommen würde.
  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02

    BGH erklärt Zeichnungsgebühr bei Aktien-Neuemissionen für zulässig

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12
    Gründe, die die Klausel bei der gebotenen umfassenden Abwägung der berechtigten Interessen aller Beteiligten (Senat BGHZ 153, 344, 350 m. w. Nachw.) gleichwohl nicht als unangemessen erscheinen lassen, sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 152/87

    Rechtsschutzbedürfnis für negative Feststellungswiderklage; Pflichtenstellung des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12
    Soweit der An-spruch auf Herausgabe von Aktien bei einer Anschaffung im Ausland und der Ertei-lung einer Gutschrift in Wertpapierrechnung (§ 22 DepotG, Nr. 12 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte) aus einem Treuhandverhältnis folgt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87, WM 1988, 402, 404), entspricht eine effektive Lieferung ebenfalls nicht den Börsenusancen.
  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 127/96

    Wirkung eines vertraglich begründeten Pfandrechts an einer

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.05.2013 - 7 O 187/12
    Der Herausgabeanspruch gemäß §§ 7, 8 DepotG bzw. § 695 Satz 1, § 985 BGB (vgl. zu dem darauf beruhenden Besitzmittlungsverhältnis: BGH, Urteil vom 18. Januar 1996 - IX ZR 81/95, WM 1996, 518; Senat, Urteil vom 22. April 1997 - XI ZR 127/96, WM 1997, 1136) wird nach den im heutigen Massengeschäft geltenden Börsenusancen in der Regel ohne effektive Übertragung, d.h. ohne körperliche Bewegung von Wertpapierurkunden, im Effektengiroverkehr erfüllt.
  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 81/95

    Anforderungen an die Verpfändung von Schuldbuchforderungen; Pflichten des Notars

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.07.2002 - 7 O 2180/02

    Entgelterhebung bei Wertpapierübertragungen im Rahmen der laufenden

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