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   LG Karlsruhe, 30.06.2015 - 11 S 109/14   

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https://dejure.org/2015,18879
LG Karlsruhe, 30.06.2015 - 11 S 109/14 (https://dejure.org/2015,18879)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2015 - 11 S 109/14 (https://dejure.org/2015,18879)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 11 S 109/14 (https://dejure.org/2015,18879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Adressat der Verpflichtung nach Landesbaurecht zur Ausstattung der Wohneinheiten mit Rauchermeldern; Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Zustimmung durch sich weigernde Eigentümer bzw. deren gerichtliche Ersetzung; Beschlussfassung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rauchwarnmelder: Beschlussverpflichtung in Baden-Württemberg! (IMR 2015, 372)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.06.2015 - 11 S 109/14
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.02.2013 - V ZR 238/11 (NJW 2013, 3092) ist geklärt, dass den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz über den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen jedenfalls dann zusteht, wenn - wie hier - das Landesrecht eine entsprechende eigentumsbezogene Pflicht vorsieht, unabhängig davon, ob sich die öffentlich-rechtliche Pflicht an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verband, an die Mitglieder der Gemeinschaft als Mitberechtigte an dem bebauten Grundstück oder an den einzelnen Wohnungseigentümer richtet (BGH a.a.O. Rn. 7, 8).

    Damit trifft die Ausstattungspflicht gemäß § 15 Abs. 7 Satz 3 LBO nicht anders wie die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten (BGH NJW 2012, 1724 Rn, 12) die Gesamtheit der Wohnungs- und Teileigentümer mit der Folge, dass ihre Erfüllung jedenfalls in dem für die Beschlusskompetenz maßgeblichen Innenverhältnis nicht der einzelne Eigentümer, sondern der Verband sicherzustellen hat (BGH NJW 2012, 1724 Rn. 12; NJW 2013, 3092 Rn. 10; AG Heidelberg a.a.O. Rn. 28; Klein a.a.O. § 10 Rn. 261; Dötsch a.a.O. § 10 Rn. 523).

    Die Frage der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau landesrechtlich vorgeschriebener Rauchwarnmelder ist durch das Urteil des BGH vom 08.02.2013 - V ZR 238/11 - geklärt, die Auslegung des § 15 Abs. 7 LBO obliegt der Kammer und steht im Übrigen im Einklang mit der bisher dazu veröffentlichten Rechtsprechung (AG Heidelberg a.a.O.; vgl. auch AG Singen ZMR 2015, 416).

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11

    Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.06.2015 - 11 S 109/14
    Damit trifft die Ausstattungspflicht gemäß § 15 Abs. 7 Satz 3 LBO nicht anders wie die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten (BGH NJW 2012, 1724 Rn, 12) die Gesamtheit der Wohnungs- und Teileigentümer mit der Folge, dass ihre Erfüllung jedenfalls in dem für die Beschlusskompetenz maßgeblichen Innenverhältnis nicht der einzelne Eigentümer, sondern der Verband sicherzustellen hat (BGH NJW 2012, 1724 Rn. 12; NJW 2013, 3092 Rn. 10; AG Heidelberg a.a.O. Rn. 28; Klein a.a.O. § 10 Rn. 261; Dötsch a.a.O. § 10 Rn. 523).

    Ob neben dem Verband die Eigentümer verpflichtet bleiben (so Dötsch a.a.O. § 10 Rn. 527; a.A.: Klein a.a.O. § 10 Rn. 258; offen gelassen von BGH NJW 2012, 1724 Rn. 12), ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.

    Ein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme entsteht lediglich dann, wenn allein diese ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (BGH NJW 2012, 1724 Rn. 4; Timme/Elzer § 21 Rn. 124).

  • AG Heidelberg, 22.10.2014 - 45 C 52/14

    Wohnungseigentum: Wahrnehmungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für die

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.06.2015 - 11 S 109/14
    In Übereinstimmung mit der Auffassung des Amtsgerichts Heidelberg (Urteil vom 22.10.2014 - 45 C 52/14 -, Rn. 22 bis 28, juris) ist damit in Baden-Württemberg von einer sämtliche Bruchteilseigentümer verpflichtenden öffentlich-rechtlichen Bestimmung und damit einer geborenen Wahrnehmungsbefugnis, die auf der Passivseite zur Wahrnehmungsverpflichtung erstarkt (vgl. Timme/Dötsch WEG 2. Auflage § 10 Rn. 519; Bärmann/Klein WEG 12. Auflage § 10 Rn. 261), auszugehen.
  • AG Karlsruhe, 15.08.2014 - 4 C 217/14

    Rauchwarnmelder: Besteht eine Beschlussverpflichtung bezüglich deren Anschaffung?

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.06.2015 - 11 S 109/14
    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 15.08.2014 - 4 C 217/14 - abgeändert:.
  • AG Singen, 25.11.2014 - 7 C 20/14

    Einheitliche Rauchmelder entsprechen ordnungsgemäßer Verwaltung!

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.06.2015 - 11 S 109/14
    Die Frage der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau landesrechtlich vorgeschriebener Rauchwarnmelder ist durch das Urteil des BGH vom 08.02.2013 - V ZR 238/11 - geklärt, die Auslegung des § 15 Abs. 7 LBO obliegt der Kammer und steht im Übrigen im Einklang mit der bisher dazu veröffentlichten Rechtsprechung (AG Heidelberg a.a.O.; vgl. auch AG Singen ZMR 2015, 416).
  • LG Karlsruhe, 17.11.2015 - 11 S 38/15

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachrüstung von Wohnungen mit

    Daraus folgt nicht bloß eine geborene Wahrnehmungsbefugnis und Kompetenz, durch Mehrheitsbeschluss die Nachrüstung mit Rauchwarnmeldern zu regeln, sondern auch eine Wahrnehmungsverpflichtung der Gemeinschaft (Urteil der Kammer vom 30. Juni 2015 -11 S 109/14).
  • LG Karlsruhe, 18.12.2015 - 11 S 49/15

    Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Pflicht zur Installation

    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Amtsgericht aufgrund § 15 Absatz 7 LBO-BW und unter Beachtung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11 - eine Wahrnehmungskompetenz und -pflicht der Gemeinschaft zur Ausrüstung des Gebäudes mit Rauchwarnmeldern angenommen (Urteil der Kammer vom 30. Juni 2015 - 11 S 109/14 - NZH 2015, 899).
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