Rechtsprechung
LG Kassel, 14.08.2002 - 3 T 301/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entlassung eines Mitgliedes des Gläubigerausschusses aus wichtigem Grund; Wahl der Mitglieder des Gläubigerausschusses durch Gläubigerversammlung; Unzulässige Einwirkung auf den Gläubigerausschuss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel, 24.04.2002 - 661 IN 85/99
- LG Kassel, 14.08.2002 - 3 T 301/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93
Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger
Auszug aus LG Kassel, 14.08.2002 - 3 T 301/02
Von letzterem ist insbesondere auszugehen, wenn es durch das Verhalten des Betroffenen zu einer nachhaltigen Erschütterung des erforderlichen Vertrauens in seine sachgerechte Amtsführung gekommen ist (vgl. BGH NJW 1993, 3275 (3277) [BGH 26.08.1993 - 4 StR 364/93] für Pflichtverteidiger) und deshalb ernsthafte Zweifel an seiner Loyalität gerechtfertigt sind (vgl. BGH NJW 1991, 1681 (1682) [BGH 25.02.1991 - II ZR 76/90] für GmbH-Geschäftsführer). - BGH, 12.07.1993 - II ZR 65/92
Keine Abberufung des GmbH-Geschäftführers aufgrund bekannter Umstände
Auszug aus LG Kassel, 14.08.2002 - 3 T 301/02
Danach kommt eine Entlassung grundsätzlich dann in Betracht, wenn in der Person des jeweils Betroffenen schwer wiegende Umstände vorliegen, die ein Verbleiben in dem übertragenen Amt für die übrigen Beteiligten unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles unzumutbar machen (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1253 (1254) [BGH 12.07.1993 - II ZR 65/92] für GmbH-Geschäftsführer). - BGH, 25.02.1991 - II ZR 76/90
Änderung einer langjährig praktizierten Geschäftspolitik
Auszug aus LG Kassel, 14.08.2002 - 3 T 301/02
Von letzterem ist insbesondere auszugehen, wenn es durch das Verhalten des Betroffenen zu einer nachhaltigen Erschütterung des erforderlichen Vertrauens in seine sachgerechte Amtsführung gekommen ist (vgl. BGH NJW 1993, 3275 (3277) [BGH 26.08.1993 - 4 StR 364/93] für Pflichtverteidiger) und deshalb ernsthafte Zweifel an seiner Loyalität gerechtfertigt sind (vgl. BGH NJW 1991, 1681 (1682) [BGH 25.02.1991 - II ZR 76/90] für GmbH-Geschäftsführer).
- BGH, 19.10.1987 - II ZR 97/87
Schadensersatz wegen Verstoßes eines Dienstverpflichteten gegen ein …
Auszug aus LG Kassel, 14.08.2002 - 3 T 301/02
Die sonst nahe liegende Abwägung zwischen einer sofortigen Abberufung und einer noch hinzunehmenden Fortsetzung der Tätigkeit bis zum regelmäßigen Ablauf der Amtszeit (…vgl. BGH BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 4;… BGH BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 8; BGH BGHR BGB § 626 Abs. 1 Wichtiger Grund 1 für die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuld- oder Dienstverhältnisses), ist deshalb ausgeschlossen. - BGH, 02.05.1991 - I ZR 184/89
"pulp-wash"; Fristlose Kündigung eines Lizenzvertrages wegen eines …
Auszug aus LG Kassel, 14.08.2002 - 3 T 301/02
Die sonst nahe liegende Abwägung zwischen einer sofortigen Abberufung und einer noch hinzunehmenden Fortsetzung der Tätigkeit bis zum regelmäßigen Ablauf der Amtszeit (…vgl. BGH BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 4; BGH BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 8;… BGH BGHR BGB § 626 Abs. 1 Wichtiger Grund 1 für die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuld- oder Dienstverhältnisses), ist deshalb ausgeschlossen. - BGH, 30.06.1987 - KZR 7/86
Ausschließlichkeitsvereinbarung - Fuhrunternehmer - Lastzug - Überlassung
Auszug aus LG Kassel, 14.08.2002 - 3 T 301/02
Die sonst nahe liegende Abwägung zwischen einer sofortigen Abberufung und einer noch hinzunehmenden Fortsetzung der Tätigkeit bis zum regelmäßigen Ablauf der Amtszeit (vgl. BGH BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 4;… BGH BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 8;… BGH BGHR BGB § 626 Abs. 1 Wichtiger Grund 1 für die außerordentliche Kündigung eines Dauerschuld- oder Dienstverhältnisses), ist deshalb ausgeschlossen.
- LG Würzburg, 27.10.2008 - 3 T 2164/08 Ob und inwieweit das Merkmal des wichtigen Grundes restriktiv zu interpretieren ist (…so Kübler/Prütting, InsO, Rz. 5 zu § 70 m.w.N.; offengelassen von BGH, Beschluss vom 15.5.2003, Az. IX ZB 448/02 ) oder ob an die Annahme eines wichtigen Grundes keine übermäßigen Anforderungen zu stellen sind, da mildere Mittel zur Abwehr pflichtwidrigen Verhaltens in der Regel im laufenden Verfahren nicht zur Verfügung stehen (so LG Kassel, Beschluss vom 14.8.2002, Az. 3 T 301/02 ) ist umstritten.