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   LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16   

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https://dejure.org/2016,30930
LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16 (https://dejure.org/2016,30930)
LG Kiel, Entscheidung vom 03.06.2016 - 1 Qs 41/16 (https://dejure.org/2016,30930)
LG Kiel, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - 1 Qs 41/16 (https://dejure.org/2016,30930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Parteiverrat: Besuch des Beschuldigten in der JVA durch den als Zeugenbeistand mandatierten Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Pflichtwidrigkeit der anwaltlichen Tätigkeit für den Mandanten

  • gubitz-kiel.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • gubitz-kiel.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Kein Parteiverrat durch Zeugenbeistand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 187
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

    Auszug aus LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16
    Es ist nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.10.1976 (BVerfGE 43, 79ff) anerkannt, dass Rechtsanwälte einer Sozietät verschiedene Beschuldigte in einem Strafverfahren verteidigen können.
  • BVerfG, 24.05.2001 - 2 BvR 1373/00

    Zum Begriff des "pflichtwidrigen Dienens" in StGB § 356 Abs 1

    Auszug aus LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16
    Eine Pflichtwidrigkeit im Sinne des § 356 StGB liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Rechtsanwalt einer anderen Partei in derselben Sache, aber im entgegengesetzten Sinne bereits Rat und Beistand gewährt hat (BVerfG NJW 2001, 3180 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 10.05.2006 - 1 Ss 409/05

    Parteiverrat: Vertretung des Täters und seines Opfers durch denselben

    Auszug aus LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16
    § 356 StGB setzt voraus, dass unmittelbar widerstreitende materiell-rechtliche Interessen bestehen, ein nur theoretischer Interessengegensatz genügt nicht (Fischer StGB § 356 R. 4; BGH NJW 1954 S. 727 ff (727, 728); KG NStZ 2006, 688 R. 2) Wenn die gleichzeitige Tätigkeit des Rechtsanwaltes keiner der Parteien nachteilig werden kann, scheidet die Anwendung des § 356 StGB aus (Fischer aaO. R. 11 m.w.Nachw.).
  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer

    Angestellte Rechtsanwälte sind indes gerade nicht als Partner oder Mitgesellschafter strukturell gleichberechtigte Mitglieder einer Sozietät, sondern einem Kanzleisozius untergeordnet (a.A. zum Sozietätsbegriff LG Kiel, Beschl. v. 03.06.2016 - 1 Qs 41/16).
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