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   LG Kleve, 07.01.1987 - 2 O 218/86   

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https://dejure.org/1987,9574
LG Kleve, 07.01.1987 - 2 O 218/86 (https://dejure.org/1987,9574)
LG Kleve, Entscheidung vom 07.01.1987 - 2 O 218/86 (https://dejure.org/1987,9574)
LG Kleve, Entscheidung vom 07. Januar 1987 - 2 O 218/86 (https://dejure.org/1987,9574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vorlage eines Wertgutachtens i.S.d. § 2314 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB; Anforderungen an den Auskunftsanspruch des Pflichtteilserben; Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch über den so genannten fiktiven Nachlassbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 782
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus LG Kleve, 07.01.1987 - 2 O 218/86
    Das genügt, denn damit ist sichergestellt, daß ihr Auskunftsverlangen nicht auf eine unzulässige Ausforschung hinausläuft (vgl. BGH NJW 73, 1876, 1878; MDR 86, 737).

    Das ist vom BGH so entschieden worden für den Fall des Auskunftsanspruchs gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB (NJW 73, 1876, 1877; vgl. auch NJW 81, 2051 für den Nacherben sowie Mdr 86, 737).

    Denn über die Schenkungen des Erblassers kann ihm Auskunft gemäß der Rechtsprechung gewährt werden, die einen Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben bejaht, wenn der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und den Umfang des Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, welcher durch sie nicht unbillig belastet wird (BGH NJW 73, 1876 ff m.w.N.).

    Nicht zuletzt die Belastung des Nachlasses mit den nicht selten erheblichen Kosten derartiger Maßnahmen müßte zu ungerechten Ergebnissen führen (BGH NJW 81, 2051, 2052; 73, 1876, 1877im Anschluß an Kempfler NJW 70, 1533).

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 46/80

    Auskunftsanspruch eines pflichtteilsberechtigten Nacherben - Anwendungsbereich

    Auszug aus LG Kleve, 07.01.1987 - 2 O 218/86
    Das ist vom BGH so entschieden worden für den Fall des Auskunftsanspruchs gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB (NJW 73, 1876, 1877; vgl. auch NJW 81, 2051 für den Nacherben sowie Mdr 86, 737).

    Nicht zuletzt die Belastung des Nachlasses mit den nicht selten erheblichen Kosten derartiger Maßnahmen müßte zu ungerechten Ergebnissen führen (BGH NJW 81, 2051, 2052; 73, 1876, 1877im Anschluß an Kempfler NJW 70, 1533).

    Der Berechtigte ist andererseits hierauf nicht angewiesen; ihm reicht es aus, wenn die zur Wertermittlung nötigen Auskünfte gegeben und diesbezügliche Unterlagen vorgelegt werden (vgl. zu dieser Frage insbesondere BGH NJW 81, 2051, 2052).

  • BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus LG Kleve, 07.01.1987 - 2 O 218/86
    Es kann auch als geklärt betrachtet werden, daß § 2314 BGB nicht lediglich den Erben, sondern auch den im Sinne von § 2329 BGB beschenkten Dritten zur Auskunft verpflichtet (vgl. zu allem BGHZ 89, 24, 26 ff) [BGH 09.11.1983 - IVa ZR 151/82] .
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