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LG Konstanz, 19.12.2013 - 61 S 30/13 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aufrechnung ist vor Fälligkeit schriftlich anzukündigen: Klausel unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Mietvertrag: Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit hinsichtlich der Betriebskostenabrede
Verfahrensgang
- AG Villingen-Schwenningen, 25.06.2013 - 5 C 76/13
- LG Konstanz, 19.12.2013 - 61 S 30/13 B
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1895
- NZM 2014, 389
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Villingen-Schwenningen, 25.06.2013 - 5 C 76/13
Auszug aus LG Konstanz, 19.12.2013 - 61 S 30/13
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 25.06.- (Az.: 5 C 76/13) wie folgt abgeändert:.Das Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen vom 25.06.- - 5 C 76/13 - wird aufgehoben.
- OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 24 U 143/15
Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen akuten und nachhaltigen …
(3) Der Wirksamkeit des Aufrechnungsverbotes steht auch nicht entgegen, dass die Beklagte als Mieterin gemäß § 11 Ziff. 2 2. Hs. des Mietvertrages gehalten ist, dem Kläger als Vermieter die Aufrechnung einen Monat vor Fälligkeit "schriftlich" anzuzeigen (vgl. zur Unwirksamkeit des Aufrechnungsverbots bei der Wohnraummiete in diesem Fall LG Konstanz, Urteil vom 19. Dezember 2013, Az. 61 S 30/13, zitiert nach juris, Rdnr. 50).