Rechtsprechung
LG Lübeck, 23.07.2003 - 10 O 221/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- autokaufrecht.info
Falsche Zusicherung der Anzahl der Vorbesitzer eines Gebrauchtwagens - Verjährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79
Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV, …
Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2003 - 10 O 221/02
Für den Beginn der Verjährungsfrist ist nicht darauf abzustellen, wann der Käufer einen etwaig versteckten Mangel erkennen konnte, da der Verkäufer die Frist, innerhalb derer er mit Gewährleistungsansprüchen rechnen muss, bestimmen können soll ( BGH , Urt . v. 02.06.1980 - VIII ZR 78/79 , BGHZ 77, 215 = BB 1980, 1068 = NJW 1980, 1950, 1952).Allerdings kann eine Eigenschaftszusicherung des Verkäufers auch die stillschweigende Verschiebung des Beginns der Verjährungsfrist zum Inhalt haben ( BGH , Urt . v. 02.06.1980 - VIII ZR 78/79 , BGHZ 77, 215 = BB 1980, 1068 = NJW 1980, 1950, 1952;… vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl ., Rn . 1803).
- BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82
Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten
Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2003 - 10 O 221/02
Erfüllungsort der Rückgabeverpflichtung ist der Ort, wo sich die Sache dem Vertrag entsprechend befindet ( BGH , Urt . v. 09.03.1983 - VIII ZR 11/82 , BGHZ 87, 104, 109). - BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82
Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens
Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2003 - 10 O 221/02
Wenn der Käufer eines Pkw einen Gebrauchtwagen in Zahlung gibt, der Verkäufer jedoch wegen eines Mangels dieses Gebrauchtwagens die Wandelung erklärt, ist der Käufer nicht verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, sondern schuldet nur Herausgabe des gekauften Pkw bzw., wenn ihm diese nicht möglich ist, entsprechenden Wertersatz ( BGH , Urt . v. 30.11.1983 - VIII ZR 190/82 , BGHZ 89, 126).
- BGH, 08.05.1978 - VIII ZR 46/77
Rechtsnatur des Kfz-Briefs
Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2003 - 10 O 221/02
Zwar steht dem Eigentümer eines Kraftfahrzeugs auch das Eigentum an dem Fahrzeugbrief zu ( BGH , Urt . v. 08.05.1978 - VIII ZR 46/77 , NJW 1978, 1854), und dessen Herausgabe ist Hauptpflicht des Fahrzeugverkäufers (…Palandt/ Putzo, BGB, 61. Aufl ., § 444 Rn . 1). - BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93
Begriff der Zustellung "demnächst"
Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2003 - 10 O 221/02
Für die Beurteilung, ob dies der Fall ist, kommt es auf den zeitlichen Abstand der Zustellung zum Ablauf der Verjährungsfrist an ( BGH , Urt . v. 27.05.1993 - I ZR 100/91 , NJW 1993, 2320), wobei eine Verzögerung von bis zu 14 Tagen als geringfügig und damit die Zustellung als demnächst erfolgt zu werten ist ( BGH , Urt . v. 09.11.1994 - VIII ZR 327/93 , NJW-RR 1995, 254). - BGH, 27.05.1993 - I ZR 100/91
Verjährungsunterbrechung trotz verspäteter Klagezustellung bei rechtzeitiger …
Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2003 - 10 O 221/02
Für die Beurteilung, ob dies der Fall ist, kommt es auf den zeitlichen Abstand der Zustellung zum Ablauf der Verjährungsfrist an ( BGH , Urt . v. 27.05.1993 - I ZR 100/91 , NJW 1993, 2320), wobei eine Verzögerung von bis zu 14 Tagen als geringfügig und damit die Zustellung als demnächst erfolgt zu werten ist ( BGH , Urt . v. 09.11.1994 - VIII ZR 327/93 , NJW-RR 1995, 254). - OLG Hamm, 14.07.1983 - 28 U 61/83
Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2003 - 10 O 221/02
Je höher die Anzahl der im Fahrzeugbrief eingetragenen Halter eines Kraftfahrzeugs ist, desto geringer ist dessen Wert, sodass Angaben hierzu im Kaufvertrag in der Regel als Eigenschaftszusicherungen zu werten sind ( OLG Hamm, Urt . v. 14.07.1983 - 28 U 61/83, MDR 1984, 141).
- LG Köln, 26.07.2005 - 28 O 70/05
Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug; Anpassung der Berechnung …
Ungeachtet der Frage des Verjährungsbeginns in einem Fall wie dem vorliegenden, bei dem der Kfz-Brief nicht unmittelbar an den Käufer übergeben wird, sondern zunächst an die finanzierende Bank übermittelt wird (dazu allgemein LG Lübeck, Urt. v. 23. Juli 2003 - 10 O 221/02, SchlHA 2004, 155 = juris), greift im vorliegenden Fall selbst bei Annahme eines Beginns der Verjährung bereits mit der Übergabe des Fahrzeugs am 13. September 2002 nicht die Einrede der Verjährung aus § 214 BGB i.V.m. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB.