Rechtsprechung
LG Lüneburg, 29.02.2012 - 9 T 4/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,8109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anfechtung der Jahreseinzelabrechnung: Streitwertfestsetzung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtung der Jahreseinzelabrechnung: Streitwert? (IMR 2012, 216)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99
Bestimmtheit eines Feststellungsantrags
Auszug aus LG Lüneburg, 29.02.2012 - 9 T 4/12
Dabei ist bei der Ermittlung des Klageziels entsprechend § 133 BGB nicht lediglich am Wortlaut des Klagantrages haften zu bleiben, vielmehr ist hierbei auch die Anspruchsbegründung zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2001, 445 m. w. N.).
- LG München I, 26.06.2012 - 36 T 10328/12
Verfahrensrecht - Streitwert: Streitgegenstand bei Antragstellung maßgeblich!
Zwar haben die Klage in ihrer Klagebegründung lediglich Ausführungen zur Position Heiz- und Warmwasserkosten gemacht; eine Beschränkung auf diese Position ergibt sich daraus allein jedoch nicht (vgl. dazu auch BGH, NJW 2007, 3492; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2009, 555, 556; LG Lüneburg, Beschluss vom 29.2.2012, Az.: 9 T 4/12).