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   LG Landshut, 09.11.2021 - 53 O 3596/14   

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LG Landshut, 09.11.2021 - 53 O 3596/14 (https://dejure.org/2021,60653)
LG Landshut, Entscheidung vom 09.11.2021 - 53 O 3596/14 (https://dejure.org/2021,60653)
LG Landshut, Entscheidung vom 09. November 2021 - 53 O 3596/14 (https://dejure.org/2021,60653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 6, § 66 Abs. 1; GKG KV Nr. 1210, Nr. 1211
    Keine Ermäßigung der Gerichtsgebühren bei Klagerücknahme nach Teilurteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.08.1999 - 1 BvL 7/96

    Unzureichend begründete und damit unzulässige Richtervorlage zu der in GKG § 11

    Auszug aus LG Landshut, 09.11.2021 - 53 O 3596/14
    Das Gericht macht sich hierbei die Argumentation des Kammergerichts in seiner Entscheidung vom 23.2.2009, Az.: 1 W 499/07, zu eigen: Ein Hauptziel des Gesetzgebers war es, mit dem Ermäßigungstatbestand einen Anreiz zur vollständigen Erledigung des Verfahrens ohne Urteil zu geben und damit - zugleich - den richterlichen Arbeitsaufwand gering zu halten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.5. 2008 - 4 KSt 1000/08, BeckRS 2008, 35437; sowie BVerfG, NJW 1999, 3550 = JurBüro 2000, 146 jeweils mit Hinw. auf die Gesetzesbegründung).

    Diese pauschalisierende Regelung des Gesetzes, die auch eine Vereinfachung der Kostenberechnung bewirken soll (BT-Dr 12/6962, S. 70), ist verfassungsrechtlich zulässig (BVerfG, NJW 1999, 3550 = JurBüro 2000, 146; BVerwG, Beschluss vom 20.5. 2008 - 4 KSt 1000/08, BeckRS 2008, 35437).

  • BVerwG, 20.05.2008 - 4 KSt 1000.08

    Gestaltungsspielraum des Gebührengesetzgebers im Hinblick auf die Verfolgung über

    Auszug aus LG Landshut, 09.11.2021 - 53 O 3596/14
    Das Gericht macht sich hierbei die Argumentation des Kammergerichts in seiner Entscheidung vom 23.2.2009, Az.: 1 W 499/07, zu eigen: Ein Hauptziel des Gesetzgebers war es, mit dem Ermäßigungstatbestand einen Anreiz zur vollständigen Erledigung des Verfahrens ohne Urteil zu geben und damit - zugleich - den richterlichen Arbeitsaufwand gering zu halten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.5. 2008 - 4 KSt 1000/08, BeckRS 2008, 35437; sowie BVerfG, NJW 1999, 3550 = JurBüro 2000, 146 jeweils mit Hinw. auf die Gesetzesbegründung).

    Diese pauschalisierende Regelung des Gesetzes, die auch eine Vereinfachung der Kostenberechnung bewirken soll (BT-Dr 12/6962, S. 70), ist verfassungsrechtlich zulässig (BVerfG, NJW 1999, 3550 = JurBüro 2000, 146; BVerwG, Beschluss vom 20.5. 2008 - 4 KSt 1000/08, BeckRS 2008, 35437).

  • OLG Nürnberg, 05.12.2002 - 13 W 3607/02

    Gebührenermässigung vor Schluss der mündlichen Verhandlung gem. Nr. 1211 des

    Auszug aus LG Landshut, 09.11.2021 - 53 O 3596/14
    Ist der Beendigung des Verfahrens mit einem Ermäßigungstatbestand ein Teilurteil vorausgegangen, das nicht unter KV 1211 Nr. 2 fällt, dann ist die Ermäßigung für die einheitlich zu erhebende Verfahrensgebühr ausgeschlossen (auch wenn die Entscheidung wieder aufgehoben wird, s. OLG Nürnberg MDR 2003, 416; BeckOK KostR/Stix, 35. Ed. 1.10.2021, GKG KV 1211 Rn. 13).
  • KG, 23.02.2009 - 1 W 499/07

    Kostenberechnung: Ermäßigung der Verfahrensgebühr bei Rücknahme der Klage gegen

    Auszug aus LG Landshut, 09.11.2021 - 53 O 3596/14
    Das Gericht macht sich hierbei die Argumentation des Kammergerichts in seiner Entscheidung vom 23.2.2009, Az.: 1 W 499/07, zu eigen: Ein Hauptziel des Gesetzgebers war es, mit dem Ermäßigungstatbestand einen Anreiz zur vollständigen Erledigung des Verfahrens ohne Urteil zu geben und damit - zugleich - den richterlichen Arbeitsaufwand gering zu halten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.5. 2008 - 4 KSt 1000/08, BeckRS 2008, 35437; sowie BVerfG, NJW 1999, 3550 = JurBüro 2000, 146 jeweils mit Hinw. auf die Gesetzesbegründung).
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