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   LG Landshut, 16.10.2020 - 54 O 2031/19   

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https://dejure.org/2020,31631
LG Landshut, 16.10.2020 - 54 O 2031/19 (https://dejure.org/2020,31631)
LG Landshut, Entscheidung vom 16.10.2020 - 54 O 2031/19 (https://dejure.org/2020,31631)
LG Landshut, Entscheidung vom 16. Oktober 2020 - 54 O 2031/19 (https://dejure.org/2020,31631)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VOB/B § 2 Abs. 5, § 2 Abs. 6
    Mehrvergütung beim Bauvertrag wegen Änderung des Transportweges

  • rewis.io

    Werklohnforderung im Zusammenhang mit Baumaßnahme

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    VOB/B § 2 Abs. 5
    Keine Änderung der Preisgrundlage wegen Beschaffung und Anlieferung von neuem Baumaterial bei fehlender Vereinbarung der Wiederverwendung von Altmaterial im Leistungsverzeichnis

  • baurechtsiegen.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transportwege nach Wahl des Auftragnehmers: Kein Nachtrag wegen Straßensperrung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86

    Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots

    Auszug aus LG Landshut, 16.10.2020 - 54 O 2031/19
    Das Risiko einer Fehlkalkulation trägt dann die Klägerin als Auftragnehmerin, wenn sie sich vor Abgabe ihres Angebots nicht nach den Einzelheiten der geplanten Ausführung erkundigt hat, die sie weder dem Leistungsverzeichnis noch den damals überlassenen Planungsunterlagen hinreichend entnehmen konnte, die sie aber für eine zuverlässige Kalkulation hätte kennen sollen (Ingenstau/Korbion, Rn. 17; BGH, Urteil vom 25.06.1987, Az. VII ZR 107/86; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.02.2013, Az. 12 U 120/12).

    Ein darauf aufbauender Kalkulationsirrtum, der insbesondere mittelbar auch daraus resultiert, dass man einem Kalkulationsirrtum hinsichtlich des wiederverwertbaren Aushubmaterials unterliegt (siehe oben) geht allein zu Lasten der Klägerin (BGH, Urteil vom 25.06.1987, Az. VII ZR 107/86).

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus LG Landshut, 16.10.2020 - 54 O 2031/19
    Selbst wenn dies anders gewesen wäre, ist ein öffentlicher Auftraggeber in der Regel nicht verpflichtet, die Angebote der Bieter auf mögliche Kalkulationsirrtümer zu überprüfen (BGH, Urteil vom 07.07.1998, Az. X ZR 17/97).
  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 82/08

    Kein Anspruch auf Mehrvergütung nach einem verzögerten Vergabeverfahren ohne

    Auszug aus LG Landshut, 16.10.2020 - 54 O 2031/19
    Der BGH hat im Urteil vom 10.09.2009 (Az. VII ZR 82/08) eindeutig entschieden, dass die Kalkulationsgrundlage nicht einmal dann Geschäftsgrundlage des Vertrags wird, wenn sie gegenüber dem Auftragsgeber offengelegt wird.
  • OLG Naumburg, 22.02.2013 - 12 U 120/12

    VOB-Vertrag: Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers bei Unklarheiten im

    Auszug aus LG Landshut, 16.10.2020 - 54 O 2031/19
    Das Risiko einer Fehlkalkulation trägt dann die Klägerin als Auftragnehmerin, wenn sie sich vor Abgabe ihres Angebots nicht nach den Einzelheiten der geplanten Ausführung erkundigt hat, die sie weder dem Leistungsverzeichnis noch den damals überlassenen Planungsunterlagen hinreichend entnehmen konnte, die sie aber für eine zuverlässige Kalkulation hätte kennen sollen (Ingenstau/Korbion, Rn. 17; BGH, Urteil vom 25.06.1987, Az. VII ZR 107/86; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.02.2013, Az. 12 U 120/12).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2007 - 4 U 48/07

    VOB-Vertrag: Sperrung des durch den Auftragnehmer gewählten Transportweges

    Auszug aus LG Landshut, 16.10.2020 - 54 O 2031/19
    Nachdem also eine vertragliche Vereinbarung diesbezüglich gar nicht vorhanden ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 17.10.2007, Az. 4 U 48/07), konnte der Beklagte auch den Vertrag insoweit gar nicht ändern.
  • OLG Nürnberg, 10.08.2018 - 2 U 2188/17

    "Verwerten" heißt nicht wiederverwenden!

    Auszug aus LG Landshut, 16.10.2020 - 54 O 2031/19
    Denn allein aus diesem Eigentumsübergang konnte die Klägerin nicht zu Recht auf eine Möglichkeit der Wiederverwertung hoffen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.08.2018, Az. 2 U 2188/17, Rn. 3 - juris).
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