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LG Landshut, 23.01.2020 - 63 T 87/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAYERN | RECHT
Beschwerde, Einreise, Beiordnung, Anordnung, Haftantrag, Zulassung, Bundespolizei, Erforderlichkeit, Verfahrenskostenhilfe, Duldung, Einreiseverweigerung, Bundesgebiet, FamFG, EuGH, sofortige Beschwerde, Anordnung der Haft, Vermeidung von Wiederholungen
Verfahrensgang
- AG Erding, 05.10.2019 - 1 XIV 343/19
- AG Erding, 05.12.2019 - 1 XIV 343/19
- LG Landshut, 23.01.2020 - 63 T 87/20
- BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 16/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 19.03.2019 - C-444/17
Eine Binnengrenze eines Mitgliedstaats, an der Kontrollen wieder eingeführt …
Auszug aus LG Landshut, 23.01.2020 - 63 T 87/20
Dies ergebe sich aus der Entscheidung des EuGH, Urteil vom 19.03.2019, C-444/17 (Rechtssache Arib).Die in der Berufungsbegründung zitierte Entscheidung des EuGH vom 19.03.2019, C-444/17, betraf gerade nicht einen Fall der Einreiseverweigerung an der Binnengrenze.
Der EuGH hat dies in seiner Entscheidung einleitend ausdrücklich klargestellt (EuGH NVwZ 2019, 947, 948, Rn. 36).
- BGH, 12.04.2018 - V ZB 162/17
Anordnung von Zurückweisungshaft bei versuchter Einreise von Österreich nach …
Auszug aus LG Landshut, 23.01.2020 - 63 T 87/20
Ein begründeter Verdacht, dass der Ausländer versuchen wird, unerlaubt einzureisen, wie das Schrifttum weitgehend fordert (…vgl. beispielhaft Dollinger in BeckOK Ausländerrecht, 19. Edition, Stand: 01.08.2018 Rn. 25), ist nicht erforderlich, wie der BGH in einem Beschluss vom 12.4.2018 - V ZB 162/17 ausgeführt hat. - BGH, 20.09.2017 - V ZB 118/17
Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags; …
Auszug aus LG Landshut, 23.01.2020 - 63 T 87/20
Die Vorschriften der Rückführungsrichtlinie sind hier gerade nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2017, V ZB 118/17). - BGH, 22.06.2017 - V ZB 127/16
Zurückweisungssache: Voraussetzung der Anordnung von Zurückweisungshaft
Auszug aus LG Landshut, 23.01.2020 - 63 T 87/20
Das Vorliegen von Haftgründen iSd § 62 AufenthG ist bei Zurückweisungshaft nicht erforderlich, BGH, Beschluss vom 22.6.2017, V ZB 127/16.