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   LG Landshut, 23.01.2020 - 63 T 87/20   

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https://dejure.org/2020,48073
LG Landshut, 23.01.2020 - 63 T 87/20 (https://dejure.org/2020,48073)
LG Landshut, Entscheidung vom 23.01.2020 - 63 T 87/20 (https://dejure.org/2020,48073)
LG Landshut, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 63 T 87/20 (https://dejure.org/2020,48073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Beschwerde, Einreise, Beiordnung, Anordnung, Haftantrag, Zulassung, Bundespolizei, Erforderlichkeit, Verfahrenskostenhilfe, Duldung, Einreiseverweigerung, Bundesgebiet, FamFG, EuGH, sofortige Beschwerde, Anordnung der Haft, Vermeidung von Wiederholungen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-444/17

    Eine Binnengrenze eines Mitgliedstaats, an der Kontrollen wieder eingeführt

    Auszug aus LG Landshut, 23.01.2020 - 63 T 87/20
    Dies ergebe sich aus der Entscheidung des EuGH, Urteil vom 19.03.2019, C-444/17 (Rechtssache Arib).

    Die in der Berufungsbegründung zitierte Entscheidung des EuGH vom 19.03.2019, C-444/17, betraf gerade nicht einen Fall der Einreiseverweigerung an der Binnengrenze.

    Der EuGH hat dies in seiner Entscheidung einleitend ausdrücklich klargestellt (EuGH NVwZ 2019, 947, 948, Rn. 36).

  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 162/17

    Anordnung von Zurückweisungshaft bei versuchter Einreise von Österreich nach

    Auszug aus LG Landshut, 23.01.2020 - 63 T 87/20
    Ein begründeter Verdacht, dass der Ausländer versuchen wird, unerlaubt einzureisen, wie das Schrifttum weitgehend fordert (vgl. beispielhaft Dollinger in BeckOK Ausländerrecht, 19. Edition, Stand: 01.08.2018 Rn. 25), ist nicht erforderlich, wie der BGH in einem Beschluss vom 12.4.2018 - V ZB 162/17 ausgeführt hat.
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 118/17

    Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags;

    Auszug aus LG Landshut, 23.01.2020 - 63 T 87/20
    Die Vorschriften der Rückführungsrichtlinie sind hier gerade nicht anwendbar (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2017, V ZB 118/17).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 127/16

    Zurückweisungssache: Voraussetzung der Anordnung von Zurückweisungshaft

    Auszug aus LG Landshut, 23.01.2020 - 63 T 87/20
    Das Vorliegen von Haftgründen iSd § 62 AufenthG ist bei Zurückweisungshaft nicht erforderlich, BGH, Beschluss vom 22.6.2017, V ZB 127/16.
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