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   LG Mühlhausen, 06.02.2024 - 3 O 459/19   

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LG Mühlhausen, 06.02.2024 - 3 O 459/19 (https://dejure.org/2024,2201)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 06.02.2024 - 3 O 459/19 (https://dejure.org/2024,2201)
LG Mühlhausen, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 3 O 459/19 (https://dejure.org/2024,2201)
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Volltextveröffentlichung

  • stader.legal

    Unwirksame Kreditkündigung wegen verspäteter Kündigungserklärung. Abweisung einer Vollstreckungsabwehklage einer Bank.

 
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  • LG Mühlhausen, 10.05.2019 - 6 O 439/18

    Kreditkündigung der VR Bank wegen fehlender Vollmacht unwirksam

    Auszug aus LG Mühlhausen, 06.02.2024 - 3 O 459/19
    Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 6 O 439/18 geführt.

    In der mündlichen Verhandlung zum Verfahren 6 O 439/18 habe die Bevollmächtigte der Beklagten, Frau , sodann geäußert, keine weiteren Angaben zur Mittelverwertung der bereits empfangenen Darlehensmittel zu machen (vgl. Bl. 4, 173, 510, 605 d.A.; Zeugnis Rechtsanwalt).

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 10.05.2019, Az.: 6 0 439/18, Zifer 3) des Tenors, wird für unzulässig erklärt.

    2. Die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mühlhausen vom 28.06.2019, Az.: 6 O 439/18, wird für unzulässig erklärt.

    Mit den Beschlüssen vom 10.09.2019 sowie 14.01.2021 wurde die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 10.05.2019 und aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28.06.2019, jeweils zum Aktenzeichen 6 O 439/18, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 31.500,00 EUR bis zum Erlass eines Urteils in erster Instanz einstweilen eingestellt (vgl. Bl. 221, 559 d.A.).

    Nachdem ein Termin zur mündlichen Verhandlung mit Beweisaufnahme durch Vernehmung mehrerer Zeugen zu der Behauptung der Klägerin, der Frau habe in der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits 6 O 439/18 erklärt, dass weder Angaben zur Mittelverwertung der bereits empfangenen Darlehensmittel gemacht werden und dass das Bauvorhaben ruhe und nicht wie vorgesehen fertig gestellt werden konnte, bestimmt wurde, verzichtete die Klägerin mit Schriftsatz vom 15.01.2021 auf die Vernehmung der von ihr zu dieser Beweisfrage angebotenen Zeugen für die erste Instanz (vgl. Bl. 562 d.A.).

    Die Akte des Verfahrens 6 O 439/18 war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 16.01.2024.

    Das ist hier der Fal, denn die Klägerin rechnet gegen die Forderungen der Beklagten aus dem Urteil des Landgerichts Mühlhau- sen vom 10.05.2019, Az.: 6 0 439/18, und aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Mühlhausen vom 28.06.2019, Az.: 6 0 439/18, auf.

  • BGH, 23.04.2010 - LwZR 20/09

    Landpacht: Pflicht zur außerordentlichen Kündigung innerhalb einer angemessenen

    Auszug aus LG Mühlhausen, 06.02.2024 - 3 O 459/19
    In einer Entscheidung hat der Bundesgerichtshof eine Frist von drei Monaten ab Kenntnis des Kündigungsgrundes gebilligt (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2010 - LwZR 20/09), davor sah der Bundesgerichtshof eine Frist von vier Monaten "noch als angemessen mi Sinne von § 314 Abs. 3 BGB" an (vgl. BGH, Urteil vom 21.03.2007 - XI ZR 36/05).
  • OLG München, 19.08.2021 - 32 U 3372/17

    Kündigung eines Kleingartenpachtvertrages

    Auszug aus LG Mühlhausen, 06.02.2024 - 3 O 459/19
    Nach einer Entscheidung des OLG München ist eine Kündigung deshalb bereits nach dem Ablauf von drei Monaten nicht mehr angemessen (vgl. OLG München, Urteil vom 19.08.2021 - 32 U 3372/17).
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