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   LG München I, 10.04.2015 - 29 O 25657/12   

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https://dejure.org/2015,50359
LG München I, 10.04.2015 - 29 O 25657/12 (https://dejure.org/2015,50359)
LG München I, Entscheidung vom 10.04.2015 - 29 O 25657/12 (https://dejure.org/2015,50359)
LG München I, Entscheidung vom 10. April 2015 - 29 O 25657/12 (https://dejure.org/2015,50359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Bestehens einer Insolvenzforderung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Kommanditbeteiligung

  • rewis.io

    Keine Aufnahme einer Zug-um-Zug-Forderung in die Insolvenztabelle

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08

    Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus LG München I, 10.04.2015 - 29 O 25657/12
    Vielmehr hat umgekehrt der Gläubiger dem Verwalter nach § 174 Abs. 1 Satz 2 InsO die Urkunden zur Verfügung zu stellen, die eine Forderungsprüfung ermöglichen (BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, NJR-RR 2009, 772, 774).

    1.3 Werden mit einer Forderungsanmeldung mehrere Forderungen oder verschiedene Schadenspositionen geltend gemacht, muss für jede einzelne Forderung oder Schadensposition eine Substantiierung erfolgen, damit der Insolvenzverwalter und die Insolvenzgläubiger als Widerspruchsberechtigte die Möglichkeit erhalten, die Forderung ganz oder teilweise zu bestreiten (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2009 - IX ZR 3/08, NJW-RR 2009, 772 zur Vorlage einer den Rechtsgrund und die erbrachte Leistung nicht aufschlüsselnden Rechnung).

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG München I, 10.04.2015 - 29 O 25657/12
    Grundsätzlich ist daher der Wert der zu übertragenden Rechte aus der Kommanditbeteiligung in entsprechender Anwendung von § 45 Satz 1 InsO auf einen Geldbetrag zu schätzen und dieser von dem Schadenersatzanspruch in Abzug zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2013 - II ZR 9/12, NJW-RR 2013, 1255, 1256; OLG München, Urteil vom 28.10.2014 - 18 U 1309/13).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 165/02

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Feststellungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 10.04.2015 - 29 O 25657/12
    Die von der Klagepartei geforderte Aufnahme einer Zug-um-Zug-Verurteilung hinsichtlich beider Beteiligungen in die Insolvenztabelle ist bereits aus Rechtsgründen nicht möglich (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 165/02, NJW-RR 2004, 1050; OLG München, Urteil vom 28.10.2014 - 18 U 1309/13).
  • OLG München, 15.11.2017 - 13 U 1785/15

    Insolvenztabelle; Forderungsanmeldung; Anforderungen; Feststellungsklage;

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10.04.2015, Az. 29 O 25657/12, wird zurückgewiesen und die Klage hinsichtlich der Hilfsanträge 3 und 4 abgewiesen.

    Es wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts München I vom 10.04.2015 zum Gerichtsaktenzeichen 29 O 25657/12 zur Insolvenztabelle festgestellt, dass der Klagepartei im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SH.

    Es wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts München I vom 10.04.2015 zum Gerichtsaktenzeichen 29 O 25657/12 festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung zu Ziffer 1 in Verzug befindet.

    Es wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts München I vom 10.04.2015 zum Gerichtsaktenzeichen 29 O 25657/12 festgestellt, dass der Klagepartei im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SH.

    Es wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts München I vom 10.04.2015 zum Gerichtsaktenzeichen 29 O 25657/12 festgestellt, dass der Klagepartei im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SH.

  • OLG München, 22.12.2017 - 13 U 1785/15

    Vorhergehende Forderungsanmeldung ist Sachurteilsvoraussetzung für

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10.04.2015, Az. 29 O 25657/12, wird zurückgewiesen und die Klage hinsichtlich der Hilfsanträge 3 und 4 abgewiesen.

    Es wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts München I vom 10.04.2015 zum Gerichtsaktenzeichen 29 O 25657/12 zur Insolvenztabelle festgestellt, dass der Klagepartei im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SH.

    Es wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts München I vom 10.04.2015 zum Gerichtsaktenzeichen 29 O 25657/12 festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung zu Ziffer 1 in Verzug befindet.

    Es wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts München I vom 10.04.2015 zum Gerichtsaktenzeichen 29 O 25657/12 festgestellt, dass der Klagepartei im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SH.

    Es wird unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts München I vom 10.04.2015 zum Gerichtsaktenzeichen 29 O 25657/12 festgestellt, dass der Klagepartei im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SH.

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