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   LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14   

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https://dejure.org/2014,39184
LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14 (https://dejure.org/2014,39184)
LG München I, Entscheidung vom 10.12.2014 - 25 O 14197/14 (https://dejure.org/2014,39184)
LG München I, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 25 O 14197/14 (https://dejure.org/2014,39184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Elsässer ./. Ditfurth

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Rechtsprechung des Landgerichts München I in Zivilsachen

  • bayern.de (Pressemitteilung)
  • welt.de (Pressemeldung)

    Ditfurth darf Elsässer nicht Antisemit nennen

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.10.2014)

    Exlinker gegen Altlinke vor Gericht: Schrille Trennung

Besprechungen u.ä.

  • welt.de (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 15.10.2014)

    So schafft man den Antisemitismus juristisch ab (Henryk M. Broder)

In Nachschlagewerken (3)

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jutta Ditfurth

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jürgen Elsässer

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Ken Jebsen

Sonstiges (3)

  • jutta-ditfurth.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
  • Telepolis (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 21.01.2015)

    "Wir haben eine völkische Massenbewegung": Jutta Ditfurth über die Klage von Elsässer, Pegida, Mahnwachen und die Querfront

  • wordpress.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Finalsieg über Ditfurth!! Elsässer KEIN "glühender Antisemit”!

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine

    Auszug aus LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14
    Denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH, Urteile vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 373/02, VersR 2004, 522, 523 m. w. N.; vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08, NJW 2010, 2728 Rn. 12).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH Urteil vom 9. Februar 2010 - VI ZR 243/08, VersR 2010, 673 Rn. 14 - Onlinearchiv II; vom 20. April 2010 - VI ZR 245/08).

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 30/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berechnung der für ein Abschlussschreiben entstandenen

    Auszug aus LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14
    Der Anspruch ist nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683, 670 BGB begründet (BGH, Urteil vom 04. Februar 2010 - I ZR 30/08 -, juris, Rn. 26; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG München I, 10.12.2014 - 25 O 14197/14
    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (vgl. BGH VI ZR 14/07; VI ZR 51/99; VI ZR 276/99; VI ZR 298/03; BVerfGE 82, 272, 284; 93, 266, 294; BVerfG, NJW 1991, 95, 96; 1991, 1475, 1477; 1993, 1462; 2003, 3760; 2004, 590, 591; 2013, 3021; Az: 1 BvR 444/13).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Auch der Beurteilung, ob jemand ein "glühender Antisemit" ist, liegt eine Bewertung der Äußerungen und des Auftretens des so Bezeichneten zugrunde, bei der die subjektive Sicht des sich Äußernden auf den so Beurteilten maßgeblich ist, so dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt (LG München I, Urteil vom 10.12.2014 - 25 O 14197/14, Rn. 70).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Auch die vom Kläger weiter angeführten Entscheidungen des Landgerichts München I vom 10.12.2014 (25 O 14197/14, vorgelegt als Anlage zum Schriftsatz vom 02.06.2015, Bl. 42), des Landgerichts Rottweil vom 22.05.2015 (1 O 51/15, ebenfalls in Bl. 42) und des Landgerichts Hamburg vom 02.03.2010 (325 O 442/09, veröffentlicht in "Juris") betreffen anders gelagerte, mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbare Sachverhalte: Im Fall des LG München I ging es nicht um die Bezeichnung als "Neonazi", sondern um die Bezeichnung als "glühender Antisemit"; die Entscheidung des LG Rottweil betraf zwar die Bezeichnung "bekannter Neonazi", untersagt hat das Landgericht Rottweil jedoch nicht diese als solche, sondern die Behauptung, der Oberbürgermeister einer baden-württembergischen Großen Kreisstadt habe den dortigen Verfügungskläger so bezeichnet (es ging also um ein unzutreffendes Zitat), und in dem vom LG Hamburg entschiedenen Fall ging es zum einen nicht um die Bezeichnung "Neonazi", sondern um eine Gleichsetzung des dortigen Antragstellers mit den Wegbereitern der Judenverfolgung durch eine andere Formulierung und zum anderen zielte dort - anders als im vorliegenden Fall - die Äußerung nach den Feststellungen des Landgerichts Hamburg nicht auf die Auseinandersetzung in der Sache, sondern trat die Herabsetzung des damaligen Antragstellers in den Vordergrund (Rnrn. 30 f. in Juris).
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20

    Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und

    (1.2.4) Aus entsprechenden Gründen versteht der durchschnittliche Leser unter einem Antisemiten nicht nur eine Person, die die Überzeugungen teilt, die zu der Ermordung von sechs Millionen Juden unter der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft geführt haben, und die Menschen alleine aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft angreifen und für die Übel der Welt verantwortlich machen (so LG München I, Urteil vom 10.12.2014 - 25 O 14197/14, auf das sich der Kläger beruft; gegen ein "einengendes Verständnis" dieser Begründung dagegen: OLG München, Beschluss vom 28.07.2015 - 18 U 169/15 Pre, Rn. 7).
  • OLG München, 28.09.2015 - 18 U 169/15

    Unterlassung einer Äußerung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10.12.2014, Aktenzeichen 25 O 14197/14, wird mit der Klarstellung zurückgewiesen, dass es in Ziffer 2. des landgerichtlichen Tenors statt "nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit 27.09.2014" heißt: "nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 27.09.2014".

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10.12.2014, Aktenzeichen 25 O 14197/14, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.04.2021 - 1 GR 5/20

    Parlamentarischer Ordnungsruf wegen herabwürdigender, ohne Anknüpfungspunkt

    Die Bezeichnung einer Person als "Antisemiten" stellt keine einem objektiven Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung dar, bei der, unabhängig davon, ob sie sich auf tatsächliche Anhaltspunkte stützt, ein "Dafürhalten" im Vordergrund steht (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 22.10.2019 - 3 U 1523/18 -, Juris Rn. 47; LG München, Urteil vom 10.12.2014 - 25 O 14197/14 -, Juris Rn. 69 ff.; LG Köln, Urteil vom 9.3.2016 - 28 O 264/15 -, Juris Rn. 28 ff.).
  • OLG München, 28.07.2015 - 18 U 169/15

    Schadensersatzanspruch wegen einer Bezeichnung als Antisemit in einer Sendung

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10.12.2014, Az. 25 O 14197/14, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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