Rechtsprechung
   LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15685
LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06 (https://dejure.org/2007,15685)
LG München I, Entscheidung vom 13.06.2007 - 21 S 2042/06 (https://dejure.org/2007,15685)
LG München I, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 21 S 2042/06 (https://dejure.org/2007,15685)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eltern haften (manchmal) für ihre Kinder: Bei vorsätzlicher Weitergabe von eBay-Zugangsdaten u.ä. droht Ärger!

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05

    Zustandekommen von Verträgen über Internet-Plattformen

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06
    Das OLG Köln (MMR 2006, Seite 321 unter Rdn 19) lässt sogar die Einrichtung eines Email-Kontos und eines Benutzerkennworts angesichts der nach wie vor unvermindert gegebenen Missbrauchsmöglichkeiten nicht ausreichen, um einen schützenswerten Vertrauenstatbestand zu begründen (hier auf Käuferseite) und führt weiter aus, dass der Geschäftspartner im anonymen Internetverkehr allein aufgrund eines verwendeten Passworts nicht berechtigterweise davon ausgehen kann, einen Vertragspartner zu erhalten.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06
    Die Kammer kann auch der Argumentation des Beklagten, gerade die Tatsache, dass mehrere Klägerinnen zusammen abgemahnt hätten, stelle ein Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen dar, nicht folgen: Der aus anderen Gründen den vorliegenden Fall nicht treffenden genannten BGH-Entscheidung (GRUR 2000, 1089 - missbräuchliche Mehrfachverfolgung) lag ebenso wie dem Fall BGH GRUR 2002, 713 - zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung gerade der Fall zugrunde, dass mehrere Verletzte nicht gemeinsam vorgegangen waren (Leitsatz 2 der letzteren Entscheidung: "Nehmen zwei vom selben Rechtsanwalt vertretene Konzernunternehmen einen Mitbewerber wegen desselben Wettbewerbsverstoßes zeitlich versetzt beim selben Gericht auf Unterlassung in Anspruch, kann nicht für die erste, wohl aber für die zweite Klage von einer missbräuchlichen Geltendmachung ausgegangen werden, wenn sich der Kl. des zweiten Verfahrens dem ersten Verfahren noch ohne weiteres hätte anschließen können. Dies ist in einem frühen Verfahrensstadium, in dem der Gegner gerade erst seine Verteidigungsbereitschaft angezeigt hat, der Fall").
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06
    Die Kammer kann auch der Argumentation des Beklagten, gerade die Tatsache, dass mehrere Klägerinnen zusammen abgemahnt hätten, stelle ein Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen dar, nicht folgen: Der aus anderen Gründen den vorliegenden Fall nicht treffenden genannten BGH-Entscheidung (GRUR 2000, 1089 - missbräuchliche Mehrfachverfolgung) lag ebenso wie dem Fall BGH GRUR 2002, 713 - zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung gerade der Fall zugrunde, dass mehrere Verletzte nicht gemeinsam vorgegangen waren (Leitsatz 2 der letzteren Entscheidung: "Nehmen zwei vom selben Rechtsanwalt vertretene Konzernunternehmen einen Mitbewerber wegen desselben Wettbewerbsverstoßes zeitlich versetzt beim selben Gericht auf Unterlassung in Anspruch, kann nicht für die erste, wohl aber für die zweite Klage von einer missbräuchlichen Geltendmachung ausgegangen werden, wenn sich der Kl. des zweiten Verfahrens dem ersten Verfahren noch ohne weiteres hätte anschließen können. Dies ist in einem frühen Verfahrensstadium, in dem der Gegner gerade erst seine Verteidigungsbereitschaft angezeigt hat, der Fall").
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05

    Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06
    b) Die Frage, ob in vergleichbaren Fällen, bei denen das Interesse des Klägers an der ungestörten Benutzung eigener Rechte ("Wert des Schutzrechts" - vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2001, 71 - Streitwertfestsetzung bei Handel mit Markenplagiaten; GRUR-RR 2003, 232 - Streitwert in Markensachen) zur Erzielung von Umsätzen zu bewerten ist (wie sie im gewerblichen Rechtsschutz die Regel sind), die - je nachdem, was kürzer ist - 30-jährige Gültigkeit des Titels oder die Laufzeit des Schutzrechts (so OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 451 Höhe der Sicherheitsleistung für die vorläufige Vollstreckbarkeit - Sicherheitsleistung /Kaffeepads) oder § 9 ZPO entsprechend den Multiplikator mit angegebenen Jahresumsätzen heranzuziehen ist, ist, soweit feststellbar, nicht höchstrichterlich entschieden; hier wäre schon bei einer entsprechenden Anwendung von § 9 ZPO der festgesetzte Streitwert gerechtfertigt.c) Der Beklagte hat bei der Diskussion eines Streitwerts von 10.000,-- EUR insgesamt gemeint, dieses sei allenfalls das Interesse der Klägerin an der Unterbindung jeglicher Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen; angesichts der Vielzahl schon der angebotenen Programme zur Umgehung und dem nach der Lebenserfahrung anzunehmenden vielfachen Einsatz jedes Programms zur Herstellung derartiger illegaler Tonträger erscheint dieser Ansatz weltfremd.
  • LG München I, 07.03.2005 - 21 O 3220/05

    Beihilfe durch Verlinkung auf urheberrechtswidrige Kopier-Software (§§ 823 Abs.

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06
    In den Verfassungsgerichtsentscheidungen 1 BvR 2182/04 - Eigentum und digitale Privatkopie (GRUR 2005, 1032) und 1 BvR 1936/05 vom 03.01.2007 zu dem von der Kammer im Verfahren 21 O 3220/05 erstinstanzlich entschiedenen, der genannten Entscheidung des OLG München zugrunde liegenden Fall wird die Problematik nur eingegrenzt, nicht aber abschließend entschieden.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06
    Der substantiiertere Vortrag in der zweiten Instanz ist daher verspätet; er räumt aber auch, ohne dass es nach dem oben Ausgeführten darauf ankäme, die tatsächlichen Grundlagen einer Haftung nicht aus: a) Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.03.2004 - 1ZR 304/01 (GRUR 2004, 860 - Internetversteigerung) haftet der Beklagte jedenfalls als Störer.
  • BVerfG, 03.01.2007 - 1 BvR 1936/05

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06
    In den Verfassungsgerichtsentscheidungen 1 BvR 2182/04 - Eigentum und digitale Privatkopie (GRUR 2005, 1032) und 1 BvR 1936/05 vom 03.01.2007 zu dem von der Kammer im Verfahren 21 O 3220/05 erstinstanzlich entschiedenen, der genannten Entscheidung des OLG München zugrunde liegenden Fall wird die Problematik nur eingegrenzt, nicht aber abschließend entschieden.
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 188/05

    Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben wegen unerbetener

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06
    Auch die vom Beklagten in der mündlichen Verhandlung noch genannte Entscheidung BGH NJW-RR 2007, 713 (6 ZR 188/05) ist nicht einschlägig; dort war der Kläger selbst Rechtsanwalt und es war bereits ein Eilverfahren in genau diesem Fall durchgeführt.2.
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06
    Der vorliegende Fall ist damit nicht vergleichbar den den Entscheidungen BGH NJW 1984, 25 - Anwaltsabmahnung, BGH NJW 2004, 2448 - Selbstauftrag und Landgericht Düsseldorf NJW-RR 2002, 122 - Rechtsanwaltsabmahnung in Routinesachen zugrunde liegenden Fällen.
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2001 - 20 U 194/00

    Abmahnung von Markenrechtsverletzungen - Kostenerstattung - Serienabmahnung in

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 S 2042/06
    Der vorliegende Fall ist damit nicht vergleichbar den den Entscheidungen BGH NJW 1984, 25 - Anwaltsabmahnung, BGH NJW 2004, 2448 - Selbstauftrag und Landgericht Düsseldorf NJW-RR 2002, 122 - Rechtsanwaltsabmahnung in Routinesachen zugrunde liegenden Fällen.
  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04

    Kopierschutz bei Privatkopie

  • LG Berlin, 28.12.2004 - 14 O 482/04

    Sperrung des Nutzerkontos durch eBay

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

  • OLG Frankfurt, 14.11.2002 - 6 W 143/02

    Streitwertfestsetzung für einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch

  • LG Düsseldorf, 18.11.2011 - 20 S 19/11
    Im Falle eines gerichtlichen Verfahrens hätte indessen eine subjektive Klagehäufung vorgelegen, bei der jeder Kläger einen eigenen Unterlassungsanspruch geltend gemacht hätte (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 01.11.2000, Az.: 8 W 261/00; LG München Urteil vom 13.06.2007, Az.: 21 S 2042/06.).
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