Rechtsprechung
LG München I, 14.05.2012 - 21 O 14914/09 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 28.05.1998 - I ZR 81/96
Stadtplanwerk
Auszug aus LG München I, 14.05.2012 - 21 O 14914/09
Grundsätzlich bejaht die Rechtsprechung bei Karten und Stadtplänen die urheberrechtliche Schutzfähigkeit, soweit es sich um Pläne handelt, die über bloße Aufnahmekarten oder Vermessungsergebnisse hinausgehen, da so viele Einzelheiten zusammenkommen, die nach verschiedenen Kriterien hervorgehoben, in den Hintergrund gerückt oder weggelassen werden können, dass zwei unabhängig voneinander arbeitende Kartographen in der Regel zu verschiedenen Ergebnissen gelangen (vgl. BGHZ 18, 319, 323 - Bebauungspläne; BGH GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan; BGH ZUM 1987, 634, 636 - Topographische Landeskarten; BGH GRUR 1998, 916, 917 - Stadtplanwerk;… Dreier/Schulze, UrhG, 3. Auflage, § 2, Rn. 236). - BGH, 02.07.1987 - I ZR 232/85
"Topographische Landeskarten"; Einräumung von Nutzungsrechten an topographischen …
Auszug aus LG München I, 14.05.2012 - 21 O 14914/09
Grundsätzlich bejaht die Rechtsprechung bei Karten und Stadtplänen die urheberrechtliche Schutzfähigkeit, soweit es sich um Pläne handelt, die über bloße Aufnahmekarten oder Vermessungsergebnisse hinausgehen, da so viele Einzelheiten zusammenkommen, die nach verschiedenen Kriterien hervorgehoben, in den Hintergrund gerückt oder weggelassen werden können, dass zwei unabhängig voneinander arbeitende Kartographen in der Regel zu verschiedenen Ergebnissen gelangen (vgl. BGHZ 18, 319, 323 - Bebauungspläne; BGH GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan; BGH ZUM 1987, 634, 636 - Topographische Landeskarten; BGH GRUR 1998, 916, 917 - Stadtplanwerk;… Dreier/Schulze, UrhG, 3. Auflage, § 2, Rn. 236). - BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 146/62
Stadtplan
Auszug aus LG München I, 14.05.2012 - 21 O 14914/09
Grundsätzlich bejaht die Rechtsprechung bei Karten und Stadtplänen die urheberrechtliche Schutzfähigkeit, soweit es sich um Pläne handelt, die über bloße Aufnahmekarten oder Vermessungsergebnisse hinausgehen, da so viele Einzelheiten zusammenkommen, die nach verschiedenen Kriterien hervorgehoben, in den Hintergrund gerückt oder weggelassen werden können, dass zwei unabhängig voneinander arbeitende Kartographen in der Regel zu verschiedenen Ergebnissen gelangen (vgl. BGHZ 18, 319, 323 - Bebauungspläne; BGH GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan; BGH ZUM 1987, 634, 636 - Topographische Landeskarten; BGH GRUR 1998, 916, 917 - Stadtplanwerk;… Dreier/Schulze, UrhG, 3. Auflage, § 2, Rn. 236). - BGH, 25.10.1955 - I ZR 200/53
Urheberrecht an Bebauungsplänen
Auszug aus LG München I, 14.05.2012 - 21 O 14914/09
Grundsätzlich bejaht die Rechtsprechung bei Karten und Stadtplänen die urheberrechtliche Schutzfähigkeit, soweit es sich um Pläne handelt, die über bloße Aufnahmekarten oder Vermessungsergebnisse hinausgehen, da so viele Einzelheiten zusammenkommen, die nach verschiedenen Kriterien hervorgehoben, in den Hintergrund gerückt oder weggelassen werden können, dass zwei unabhängig voneinander arbeitende Kartographen in der Regel zu verschiedenen Ergebnissen gelangen (vgl. BGHZ 18, 319, 323 - Bebauungspläne; BGH GRUR 1965, 45, 46 - Stadtplan; BGH ZUM 1987, 634, 636 - Topographische Landeskarten; BGH GRUR 1998, 916, 917 - Stadtplanwerk;… Dreier/Schulze, UrhG, 3. Auflage, § 2, Rn. 236).