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LG München I, 16.06.2017 - 32 S 1552/17 |
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Verfahrensgang
- AG München, 05.01.2017 - 132 C 49/15
- LG München I, 16.06.2017 - 32 S 1552/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG München, 05.01.2017 - 132 C 49/15
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Auszug aus LG München I, 16.06.2017 - 32 S 1552/17
Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 05.01.2017, Aktenzeichen 132 C 49/15, wird zurückgewiesen.Das am 05.01.2017 verkündete und am 10.01.2017 zugestellte Endurteil des Amtsgericht München, Aktenzeichen: 132 C 49/15 wird aufgehoben.
Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 05.01.2017, Aktenzeichen 132 C 49/15, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung der Kammer das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.