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   LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18 WEG   

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https://dejure.org/2020,14146
LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18 WEG (https://dejure.org/2020,14146)
LG München I, Entscheidung vom 20.02.2020 - 36 S 16296/18 WEG (https://dejure.org/2020,14146)
LG München I, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 36 S 16296/18 WEG (https://dejure.org/2020,14146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WEG § 24, § 26
    Eigentümerversammlung am Vorabend eines jüdischen Feiertages

  • rewis.io

    Beschlussanfechtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Eigentümerversammlung an religiösen Festtagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 23 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Ladung zur Unzeit; Kausalität

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Eigentümerversammlung an religiösen Festtagen (IMR 2020, 378)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2020, 689
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines

    Auszug aus LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18
    Unter dem Gesichtspunkt der ordnungsmäßigen Verwaltung erfordert eine in Teilentgelte aufgespaltene Vergütungsregelung danach eine klare und transparente Abgrenzung derjenigen - gesetzlich geschuldeten oder im Einzelfall vereinbarten - Aufgaben, die von einer vorgesehenen Grundvergütung erfasst sein sollen, von denen, die gesondert zu vergüten sind (BGH, Versäumnisurteil vom 05. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 35 bei juris mit Verweis auf BeckOGK/Greiner [1.8.2019], § 26 WEG Rn. 231 f.; Hügel/Elzer, in: dies., WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 145; Staudinger/Jacoby, BGB [2018], § 26 WEG Rn. 169; Jacoby/Lehmann-Richter/Weiler, ZMR 2018, 181, 184 f.).

    Die in der Rechtsprechung - auch vom Landgericht München I (Beschluss vom 08. März 2012 - 36 T 26007/11 - ZMR 2012, 578, 579) - und Literatur bisher weithin vertretene Auffassung, der Verwalter könne keine Sondervergütung für solche Tätigkeiten vereinbaren, die im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse liegen, ist durch diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 05. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 32 bei juris).

    Die insoweit geltenden Grundsätze (BGH, Versäumnisurteil vom 05. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Leitsatz Ziffer 2. b) und Rn. 30 bei juris) hatte das Gericht daher nicht zu prüfen.

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18
    Hierfür ist die Einholung neuer Angebote nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich gerade nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 01. April 2011 - V ZR 96/10 -, WuM 2011, 387).

    Eine solche Veränderung läge etwa vor, wenn die Verwaltung ihrer Aufgabe nicht mehr so effizient gerecht wird, wie dies bisher der Fall war, wenn sich das Verhältnis zwischen Verwaltung und Wohnungseigentümern aus anderen Gründen verschlechtert hat oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die von der bisherigen Verwaltung angebotenen Leistungen von anderen Verwaltungsfirmen spürbar günstiger angeboten werden (BGH, Urteil vom 01. April 2011 - V ZR 96/10 -, WuM 2011, 387, Rn. 13 bei juris; OLG München, Beschluss vom 07. September 2007 - 32 Wx 109/07 -, WuM 2007, 589).

  • BGH, 22.06.2012 - V ZR 190/11

    Wohnungseigentumsverwaltung: Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer und

    Auszug aus LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18
    Richtig ist, dass ein Beschluss über die Bestellung eines Verwalters nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wenn ein wichtiger Grund gegen die Bestellung spricht (BGH, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11 -, MDR 2012, 955, Rn. 7 bei juris, mit Verweis auf BayObLG, WE 1990, 68; OLG Stuttgart, NJW-RR 1986, 315, 317; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 40; Jennißen in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 26 Rn. 63).

    Die Bestellung eines Verwalters widerspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung vielmehr erst, wenn die Wohnungseigentümer ihren Beurteilungsspielraum überschreiten, das heißt, wenn es objektiv nicht mehr vertretbar erscheint, dass sie den Verwalter ungeachtet der gegen ihn sprechenden Umstände bestellen (BGH, Urteil vom 22. Juni 2012 - V ZR 190/11 -, MDR 2012, 955, Rn. 8 bei juris).

  • LG München I, 19.07.2004 - 1 T 3954/04

    Ungültigkeit von Beschluss der Eigentümerversammlung bezüglich

    Auszug aus LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18
    Jedenfalls in kleineren Wohnanlagen ist der Wohnungseigentumsverwalter im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung verpflichtet zu versuchen, jedem Mitglied in zumutbarer Weise eine Versammlungsteilnahme zu ermöglichen (LG München I, Beschluss vom 19. Juli 2004 - 1 T 3954/04 -, NZM 2005, 591; T. Spielbauer, in: Spielbauer/Then, WEG, 3. Auflage 2017, § 24, Rn. 4).

    Jedenfalls bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die aus so wenigen Eigentümern besteht wie diese, hätte der Verwalter nach den eingangs dargelegten Grundsätzen aus Sicht der Kammer die Versammlung verlegen müssen, um auch der Klägerin die Teilnahme in zumutbarer Weise zu ermöglichen (vgl. LG München I, Beschluss vom 19. Juli 2004 - 1 T 3954/04 -, NZM 2005, 591; Merle, in: Bärmann, WEG, 14. Auflage 2018, § 24, Rn. 54a).

  • LG München I, 08.03.2012 - 36 T 26007/11

    Wohnungseigentum: Festsetzung einer nach dem Verwaltervertrag nicht geschuldeten

    Auszug aus LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18
    Die in der Rechtsprechung - auch vom Landgericht München I (Beschluss vom 08. März 2012 - 36 T 26007/11 - ZMR 2012, 578, 579) - und Literatur bisher weithin vertretene Auffassung, der Verwalter könne keine Sondervergütung für solche Tätigkeiten vereinbaren, die im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse liegen, ist durch diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überholt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 05. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 32 bei juris).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18
    Beschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften sind daher wie im Grundbuch eingetragene Regelungen der Gemeinschaftsordnung "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen, so dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten gerade nicht ankommt (BGH, Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98, NJW 1998, 3713, 3714; BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093, 3093 f.; LG München I, Urteil vom 23.06.2014 - 1 S 13821/13 WEG, ZMR 2014, 920; LG München I, Urteil vom 06.10.2014 - 1 S 21342/13, ZMR 2015, 147).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18
    Beschlüsse von Wohnungseigentümergemeinschaften sind daher wie im Grundbuch eingetragene Regelungen der Gemeinschaftsordnung "aus sich heraus" objektiv und normativ auszulegen, so dass es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten gerade nicht ankommt (BGH, Beschluss vom 10.09.1998 - V ZB 11/98, NJW 1998, 3713, 3714; BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093, 3093 f.; LG München I, Urteil vom 23.06.2014 - 1 S 13821/13 WEG, ZMR 2014, 920; LG München I, Urteil vom 06.10.2014 - 1 S 21342/13, ZMR 2015, 147).
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    Auszug aus LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18
    Nach der heute herrschenden Trennungstheorie ist die Bestellung eines Verwalters vom Verwaltervertrag weitgehend unberührt; nur dessen wesentliche Eckpunkte müssen in der Versammlung, in der die Bestellung erfolgt, grundsätzlich in wesentlichen Umrissen - Laufzeit und Vergütung - geregelt werden (BGH, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 114/14 -, NJW 2015, 1378; Staudinger/Jacoby (2018) WEG § 26, Rn. 142).
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18
    bb) Der Vortrag im Schriftsatz vom 12.12.2019, dass und mit welchem Inhalt dieser Beschluss gefasst wurde, konnte gemäß §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO zum einen berücksichtigt werden, weil der Beschluss der Eigentümerversammlung am 28.11.2019 erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung des Erstgerichts gefasst wurde (vgl. statt aller: MüKoZPO/Rimmelspacher, 5. Aufl. 2016, ZPO § 531 Rn. 25), zum anderen, weil die Existenz der Beschlussfassung - ungeachtet der zwischenzeitlich erhobenen Anfechtungsklage der Klägerin - unstreitig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23.6.2008 - GSZ 1/08, NJW 2008, 3434-3436).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus LG München I, 20.02.2020 - 36 S 16296/18
    Wie zu der in der Verwaltungsrechtsprechung häufig zu beurteilenden Frage der religiösen Identität kann das Gericht dies aufgrund des Vorbringens der Partei sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung der Partei beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 25. August 2015 - 1 B 40/15 -, NVwZ 2015, 1678-1680, Rn. 14 bei juris; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23/12 -, BVerwGE 146, 67-89 = NVwZ 2013, 936-943, Rn. 31 bei juris).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 104/15

    Wohnungseigentümerbeschluss: Bezugnahme auf ein außerhalb des Protokolls

  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

  • LG München I, 06.10.2014 - 1 S 21342/13

    Instandsetzungsarbeiten: Vorabinformation durch Preisspiegel ausreichend?

  • OLG München, 07.09.2007 - 32 Wx 109/07

    Kein Recht einzelner Wohnungseigentümer auf Anhörung der Bewerber um

  • LG München I, 23.06.2014 - 1 S 13821/13

    Beschlusskompetenz zur Änderung der Kostenverteilung bei baulicher Veränderung?

  • OLG Stuttgart, 18.12.1985 - 8 W 338/85
  • LG München I, 19.12.2013 - 36 T 25478/13
  • LG Karlsruhe, 25.10.2013 - 11 S 16/13

    Wohnungseigentum: Anberaumung einer Eigentümerversammlung innerhalb der

  • LG Karlsruhe, 07.10.2014 - 11 S 8/14

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Kurzfristige Ansetzung einer

  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2019 - 13 S 129/18

    Eigentümerversammlung am Abend des Pfingstmontags?

  • AG München, 18.10.2018 - 483 C 9323/17
  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2022 - 13 S 38/21

    Fehlerhafte Ladung führt zu ungültigen Beschlüssen

    Dabei spricht zwar eine tatsächliche Vermutung für die Kausalität (vgl. LG München I ZWE 2020, 349 Rn. 22).

    Während allein in einer Einladung zur Unzeit oder an einen entfernteren Ort wohl noch kein schwerwiegender Verstoß liegt, mithin die Kausalität zu untersuchen wäre (vgl. LG München I ZWE 2020, 349; LG Berlin ZWE 2013, 458), nimmt die Kammer hier bei Würdigung der Gesamtumstände eine gravierende Beeinträchtigung der Teilnahme- und Mitwirkungsrechte an.

  • LG Frankfurt/Main, 15.09.2021 - 13 S 38/21
    Dabei spricht zwar eine tatsächliche Vermutung für die Kausalität (vgl. LG München I ZWE 2020, 349 Rn. 22).

    Während allein in einer Einladung zur Unzeit oder an einen entfernteren Ort wohl noch kein schwerwiegender Verstoß liegt, mithin die Kausalität zu untersuchen wäre (vgl. LG München I ZWE 2020, 349; LG Berlin ZWE 2013, 458), nimmt die Kammer hier bei Würdigung der Gesamtumstände eine gravierende Beeinträchtigung der Teilnahme- und Mitwirkungsrechte an.

  • AG Hamburg-St. Georg, 01.12.2023 - 980b C 31/22

    2021 ist nicht gleich 2021!

    Anerkanntermaßen führt ein Ermessensfehler bei der Festsetzung von Ort und Zeitpunkt einer Versammlung grundsätzlich nur zur Anfechtbarkeit der daraufhin gefassten Beschlüsse (so Hügel, in: BeckOK-BGB, 67. Ed. 1.8.2023, § 24 WEG, Rn. 11), wobei sich ein entsprechender Fehler auf das Beschlussergebnis - im Sinne einer (tatsächlich zugunsten des Anfechtenden vermuteten) Kausalität - ausgewirkt haben muss (LG München I, ZWE 2020, 349, 351, Rn. 22 = ZMR 2020, 689).
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