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LG München I, 20.04.2023 - 15 O 4507/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- wbs.legal
Facebook-Datenleck: 600 Euro Schadensersatz zugesprochen
Verfahrensgang
- LG München I, 20.04.2023 - 15 O 4507/22
- OLG München, 24.04.2024 - 34 U 2306/23
Wird zitiert von ...
- OLG München, 24.04.2024 - 34 U 2306/23
Dsgvo, Unterlassungsanspruch, Feststellungsinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München vom 20.04.2023, Az. 15 O 4507/22, abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.Das Urteil des Landgerichts München vom 20. April 2023, Az. 15 O 4507/22 wird im Umfang der Beschwer der Beklagten abgeändert und die Klage abgewiesen.
Er hat ferner beantragt, unter Aufhebung des am 25.04.2023 zugestellten Urteils des Landgerichts München (15 O 4507/22), das angefochtene Urteil teilweise abzuändern und die Beklagte insgesamt wie folgt zu verurteilen:.