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   LG München I, 22.11.2005 - 14 T 17951/05   

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https://dejure.org/2005,25044
LG München I, 22.11.2005 - 14 T 17951/05 (https://dejure.org/2005,25044)
LG München I, Entscheidung vom 22.11.2005 - 14 T 17951/05 (https://dejure.org/2005,25044)
LG München I, Entscheidung vom 22. November 2005 - 14 T 17951/05 (https://dejure.org/2005,25044)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 197
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG München I, 22.11.2005 - 14 T 17951/05
    Dabei sind auch solche Gegenstände mit ungekürztem (Hervorhebung des Gerichts) Wert anzusetzen, die mit einem Aus- oder Absonderungsrecht belastet sind, solange der vorläufige Insolvenzverwalter insofern eine Tätigkeit in nennenswertem Umfang ausgeübt hat (BGH, Beschl. v. 14.12.2000 - IX ZB 105/00, ZIP 2001, 296 (m. Bespr. Keller , S.1749) , dazu EWiR 2001, 281 (Keller) ).
  • LG Münster, 03.02.2014 - 5 T 318/13

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch

    LG München I, Az. 14 T 17951/05: 10%.

    LG München I, Az. 14 T 17951/05: 20%.

  • LG Münster, 18.02.2013 - 5 T 490/12

    Vorläufiges Insolvenzverfahren, Zuschlag, Betriebsfortführung,

    LG München I, Az. 14 T 17951/05: 10%.

    LG München I, Az. 14 T 17951/05: 20%.

  • LG Cottbus, 30.04.2007 - 7 T 373/04
    Für die Umgangsprobleme mit den Gesellschaftern der Schuldnerin steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter hier ein Zuschlag von 5 % der Verwaltervergütung zu (vgl. LG München ZIP 2006, 197), ebenso für die im Rahmen der Prüfung der Betriebsfortführung entwickelten Tätigkeiten einschließlich seiner Bemühungen um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes.
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