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LG München I, 22.11.2005 - 14 T 17951/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 197
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus LG München I, 22.11.2005 - 14 T 17951/05
Dabei sind auch solche Gegenstände mit ungekürztem (Hervorhebung des Gerichts) Wert anzusetzen, die mit einem Aus- oder Absonderungsrecht belastet sind, solange der vorläufige Insolvenzverwalter insofern eine Tätigkeit in nennenswertem Umfang ausgeübt hat (BGH, Beschl. v. 14.12.2000 - IX ZB 105/00, ZIP 2001, 296 (m. Bespr. Keller , S.1749) , dazu EWiR 2001, 281 (Keller) ).
- LG Münster, 03.02.2014 - 5 T 318/13
Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch …
LG München I, Az. 14 T 17951/05: 10%.LG München I, Az. 14 T 17951/05: 20%.
- LG Münster, 18.02.2013 - 5 T 490/12
Vorläufiges Insolvenzverfahren, Zuschlag, Betriebsfortführung, …
LG München I, Az. 14 T 17951/05: 10%.LG München I, Az. 14 T 17951/05: 20%.
- LG Cottbus, 30.04.2007 - 7 T 373/04 Für die Umgangsprobleme mit den Gesellschaftern der Schuldnerin steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter hier ein Zuschlag von 5 % der Verwaltervergütung zu (vgl. LG München ZIP 2006, 197), ebenso für die im Rahmen der Prüfung der Betriebsfortführung entwickelten Tätigkeiten einschließlich seiner Bemühungen um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes.