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   LG München I, 23.07.2014 - 14 S 20700/13   

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https://dejure.org/2014,19760
LG München I, 23.07.2014 - 14 S 20700/13 (https://dejure.org/2014,19760)
LG München I, Entscheidung vom 23.07.2014 - 14 S 20700/13 (https://dejure.org/2014,19760)
LG München I, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 14 S 20700/13 (https://dejure.org/2014,19760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter schwer krank, Mieter suizidgefährdet: Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Eigenbedarfskündigung bei Suizidgefährdung des Mieters! (IMR 2014, 505)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1108
  • NZM 2014, 638
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 246/03

    Überprüfung der Interessenabwägung im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung durch

    Auszug aus LG München I, 23.07.2014 - 14 S 20700/13
    In diesen Fällen liegt eine Räumungsunfähigkeit vor, wenn der Mieter aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht in der Lage, eine Ersatzwohnung zu finden und dort hin umzuziehen oder wenn der Gesundheitszustand oder die allgemeine Lebenssituation des Mieters durch den Umzug erheblich verschlechtert werden würde (Schmidt-Futterer/Blank a. a. O.; BVerfG NJW-RR 1993, 463; BGH NZM 2005, 143).
  • BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung

    Auszug aus LG München I, 23.07.2014 - 14 S 20700/13
    In diesen Fällen liegt eine Räumungsunfähigkeit vor, wenn der Mieter aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht in der Lage, eine Ersatzwohnung zu finden und dort hin umzuziehen oder wenn der Gesundheitszustand oder die allgemeine Lebenssituation des Mieters durch den Umzug erheblich verschlechtert werden würde (Schmidt-Futterer/Blank a. a. O.; BVerfG NJW-RR 1993, 463; BGH NZM 2005, 143).
  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18

    Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff.

    Bei der vorzunehmenden Abwägung sind die Auswirkungen, die einerseits die Vertragsbeendigung für den Mieter und andererseits die Vertragsfortsetzung für den Vermieter haben würde, zu bewerten und in Beziehung zu setzen (so auch Schmidt-Futterer/Blank, aaO Rn. 64; LG München I, NJW-RR 2014, 1108, 1110).

    Bei ähnlich gelagerten Sachverhalten kann bei der Abwägung je nach Einzelfall ein Überwiegen der Interessen des Vermieters oder des Mieters möglich sein (vgl. etwa LG Dresden, Urteil vom 5. August 2003 - 4 S 547/02, nicht veröffentlicht, nachfolgend Senatsurteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 246/03, NZM 2005, 143 unter II 2 [iVm dem Tatbestand] sowie LG München I, NJW-RR 2014, 1108 ff. einerseits; vgl. LG Frankfurt am Main, NJW 2011, 3526 f. andererseits, das allerdings ein Sachverständigengutachten nicht eingeholt hat).

  • LG München I, 30.11.2016 - 14 S 22534/14

    Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei andauernder Depression des Mieters

    Hierbei muss der Eintritt der Nachteile nicht mit absoluter Sicherheit feststehen, es genügt vielmehr, wenn solche Nachteile mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (LG München I, NJW-RR 2014, 1108; Schmidt-Futterer/Blank § 574 Rn. 20).
  • LG Berlin, 07.05.2015 - 67 S 117/14

    Berufung nach Abweisung der Räumungsklage des Wohnraumvermieter: Behandlung

    Vor diesem Hintergrund bedurfte es keiner abschließenden Entscheidung der Kammer, ob und inwieweit im Falle der Berufungseinlegung durch den Vermieter für den Mieter ungünstige erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen zum vermieterseits behaupteten Eigenbedarf ohne eigenes Haupt- oder Anschlussrechtsmittel des Mieters in Rechtskraft erwachsen, wenn sich - anders als hier - bereits aus dem erstinstanzlichen Urteilstenor ergibt, dass die Räumungsklage nur wegen des Fortsetzungswiderspruchs des Mieters abgewiesen wurde (vgl. dazu LG München I, Urt. v. 23. Juli 2014 - 14 S 20700/13, NZM 2014, 638; Blank, in: Schmitt-Futterer, Mietrecht, 11. Aufl. 2014, § 574a Rz. 28).
  • AG Aachen, 20.05.2021 - 121 C 109/19

    Räumungsfrist bis ins Jahr 2022 u.a. wegen Coronavirus-Pandemielage

    Der Mieter muss sich aber auch nicht auf eine nicht absehbare Dauer zur stationären Behandlung einlassen (vgl. LG München I, Urt. v. 23.7.2014 - 14 S 20700/13).
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