Rechtsprechung
LG München I, 24.03.2010 - 21 O 11590/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Stufenklage einer Grafikerin gegen öffentlich-rechtliche Sendeanstalten: Urheberrechtliche Nachvergütungsansprüche und Ansprüche auf Urheberbenennung im Zusammenhang mit dem Vorspann der Krimiserie Tatort - Tatort-Vorspann
- aufrecht.de
Nutzung des Tatort-Vorspanns
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Grafikers gegen öffentlich-rechtliche Sendeanstalten i.R.d. ARD-Verbundes auf urheberrechtliche Nachvergütung sowie Urheberbenennung im Zusammenhang mit dem Vorspann der Krimiserie Tatort; Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Bezifferung eines ...
- info-it-recht.de
Zur Frage der Nutzung des Tatort-Vorspanns; Benennung des Urhebers durch ARD
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Streit um Tatort-Vorspann
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Tatort"-Vorspann urheberrechtlich geschützt
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Buy-Out Vertrag über Tatort-Vorspann für ca. 1300 Euro?
- ra-dr-graf.de (Kurzinformation)
ARD muss Grafikerin im Tatort-Vorspann nennen
- wkblog.de (Kurzinformation)
Vorspann Krimiserie "Tatort: Grafikerin hat Anspruch auf Namensnennung
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Streit um Tatort-Vorspann
- juraforum.de (Kurzinformation)
Streit um Tatort-Vorspann
Verfahrensgang
- LG München I, 24.03.2010 - 21 O 11590/09
- OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
Papierfundstellen
- ZUM 2010, 733
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08
Stufenklage des Chefkameramannes einer Filmproduktions auf Fairnessausgleich
Auszug aus LG München I, 24.03.2010 - 21 O 11590/09
§ 8 UrhG findet auf die Nachvergütungsregelungen weder unmittelbar noch analog Anwendung (…vgl. Czychowski, in: Fromm/Nordemann, UrhR, 10. Aufl., § 32, Rn. 142;… Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 32a, Rn. 66; LG München I, GRUR-RR 2009, 385, 387 - Das Boot).Vielmehr finden die Ansprüche auf Nachvergütung ihre Grundlage in dem zwischen dem Urheber und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten und können daher als vertragliche Ansprüche grundsätzlich von jedem Vertragspartner ohne Mitwirkung von Dritten geltend gemacht werden (vgl. ausführlich LG München I, GRUR-RR 2009, 385, 387 - Das Boot).
Da aufgrund der einmaligen Pauschalvergütung die von der Klägerin erhaltenen DM 2.500,00 brutto auf den gesamten Nutzungszeitraum von 1970 bis dato zu beziehen sind (vgl. LG München I, GRUR-RR 2009, 385, 388 - Das Boot), sind diese in den Geltungszeiträumen des § 36 UrhG a.F. und § 32a UrhG n.F. gemäß § 132 Abs. 3 Satz 2 UrhG zu den dortigen Erträgnissen in Beziehung zu setzen.
Die entsprechenden Formulierungen widersprechen auch nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz, da sie aus dem allgemeinen Sprachgebrauch bekannt und hinreichend deutlich gefasst sind (vgl. LG München I, GRUR-RR 2009, 385, 386 - Das Boot).
- BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07
Talking to Addison
Auszug aus LG München I, 24.03.2010 - 21 O 11590/09
Wenngleich eine Pauschalvergütung nicht automatisch dazu führt, dass die an den Urheber geflossene Gegenleistung als unangemessen anzusehen ist, wird bei einer fortlaufenden Nutzung eines Werkes dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz, dass der Urheber tunlichst an den wirtschaftlichen Nutzen einer jeden Werknutzung zu beteiligen ist, hierdurch in der Regel nur unzureichend und daher stattdessen am besten durch eine erfolgsabhängige Vergütung entsprochen (BGH NJW 2010, 771, 773 - Talking to Addison; BGH, GRUR 2005, 148, 151 - Oceano Mare). - BGH, 17.06.2004 - I ZR 136/01
BGH stärkt Rechte der Übersetzer - BGH entscheidet im Streit zwischen …
Auszug aus LG München I, 24.03.2010 - 21 O 11590/09
Wenngleich eine Pauschalvergütung nicht automatisch dazu führt, dass die an den Urheber geflossene Gegenleistung als unangemessen anzusehen ist, wird bei einer fortlaufenden Nutzung eines Werkes dem verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz, dass der Urheber tunlichst an den wirtschaftlichen Nutzen einer jeden Werknutzung zu beteiligen ist, hierdurch in der Regel nur unzureichend und daher stattdessen am besten durch eine erfolgsabhängige Vergütung entsprochen (BGH NJW 2010, 771, 773 - Talking to Addison; BGH, GRUR 2005, 148, 151 - Oceano Mare).
- BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90
Horoskop-Kalender
Auszug aus LG München I, 24.03.2010 - 21 O 11590/09
Sofern die Beklagten diesbezüglich geltend machen möchten, dass rahmenbegleitende Werke wenig zum Erfolg der begleiteten Hauptwerke beitragen, kommt es hierauf für die Nachvergütungsansprüche gerade nicht an (BGH, GRUR 1991, 901, 902 - Horoskopkalender). - LG München I, 13.09.2006 - 21 O 553/03
"Pumuckl"
Auszug aus LG München I, 24.03.2010 - 21 O 11590/09
Somit sind - ohne dass es auf den zeitlichen Bezug der Werbung zum hier ausgestrahlten Programm ankommt - sowohl Werbeeinnahmen als auch das Gebührenaufkommen der Beklagten grundsätzlich Bezugsmaßstab der Ausgleichsansprüche und vom Auskunftsanspruch mitumfasst (vgl. LG München I, GRUR-RR 2007, 187, 192 - Kobold-TV). - LG München I, 08.08.2002 - 7 O 22704/01
"Pumuckl"-Darstellung im Internet
Auszug aus LG München I, 24.03.2010 - 21 O 11590/09
Grundsätzlich kann das Urhebernennungsrecht zwischen den Parteien vertraglich beschränkt werden, so lange dies nicht einem Verzicht für alle Zeiten gleichkommt (vgl. LG München I, ZUM 2003, 64, 66 - Pumuckl).