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   LG München I, 31.03.2016 - 1 S 19002/11 WEG   

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https://dejure.org/2016,10787
LG München I, 31.03.2016 - 1 S 19002/11 WEG (https://dejure.org/2016,10787)
LG München I, Entscheidung vom 31.03.2016 - 1 S 19002/11 WEG (https://dejure.org/2016,10787)
LG München I, Entscheidung vom 31. März 2016 - 1 S 19002/11 WEG (https://dejure.org/2016,10787)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfang der Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung im Rahmen der Mangelhaftigkeit einer durchgeführten Balkonsanierung

  • rewis.io

    Mangelhaftigkeit einer durchgeführten Balkonsanierung - Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Statt 720.000 Euro knapp 1,5 Mio. Euro ausgegeben: Verwalter haftet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht genehmigte Mehrausgaben: Pflichtverletzungen des Verwalters (IMR 2016, 339)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG München I, 10.11.2008 - 1 T 4472/08

    Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Jahresabrechnung; Berufung auf einen vom

    Auszug aus LG München I, 31.03.2016 - 1 S 19002/11
    Ein großzügigeres Verständnis wäre mit dem gerade von der Verwaltung zu beachtenden Grundsatz der Autonomie der Gemeinschaft nicht vereinbar, wonach die Eigentümer wesentliche Entscheidungen - gerade im kosten- und schadensträchtigen Sanierungsbereich - nicht delegieren dürfen, die ein überschaubares und für den einzelnen Eigentümer begrenztes finanzielle Risiko überschreiten (vgl. Spielbauer in: Spielbauer/Then, WEG § 27, Rn. 43; vgl. LG München I vom 10.11.2008 - 1 T 4472/08, ZWE 2009, 218).

    Aufgrund des Grundsatzes der Autonomie der Gemeinschaft müssen die Eigentümer die wesentliche Entscheidungen - gerade im kosten- und schadensträchtigen Sanierungsbereich -, die ein überschaubares und für den einzelnen Eigentümer begrenztes finanzielles Risiko überschreiten, selbst treffen (vgl. Spielbauer in: Spielbauer/Then, WEG § 27, Rn. 43; vgl. LG München I vom 10.11.2008 - 1 T 4472/08, ZWE 2009, 218).

  • LG Hamburg, 09.04.2013 - 318 T 17/12

    Wohnungseigentum: Pflicht des Verwalters zur Überprüfung der Vollständigkeit

    Auszug aus LG München I, 31.03.2016 - 1 S 19002/11
    Ein Verwalter wird hierdurch aber dann nicht entlastet, wenn er ihm verbliebene Pflichten verletzt hat (vgl. LG Hamburg, vom 9.4.2013-318 T 17/12, 3.d)(2)).

    Denn der Hausverwalter steht grundsätzlich anstelle der Wohnungseigentümer und nimmt deren Interesse gleichsam wie ein Bauherr wahr; er hat sich daher so zu verhalten, wie sich ein Eigentümer ohne Verschulden gegen sich selbst zu verhalten hätte (OLG Düsseldorf, 2.6.1997 - 3 Wx 231/96 juris Rn.19; LG Hamburg, Beschluss vom 9.4.2013 - 318 T 17/12; Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 27 Rn. 24a).

  • BayObLG, 11.04.2002 - 2Z BR 85/01

    Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer gegen Verwalter bei umfangreichen

    Auszug aus LG München I, 31.03.2016 - 1 S 19002/11
    a) Die Klägerin ist aus ihrer Verwalterstellung gesetzlich und aus dem Verwaltervertrag als entgeltlichem Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB (BayObLG vom 11.4.2002 - 2 Z BR 85/01, juris Rn. 38) verpflichtet, bei Ausübung ihrer Pflichten und Befugnisse nach § 27 I Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 5 WEG, die Rechnungen im Zuge einer genehmigten Sanierungsmaßnahme zu bezahlen, zunächst zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Zahlung vorliegen und hat dabei auch den Kostenrahmen der Genehmigung zu beachten.

    Denn wenn der Verwalter im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern etwa ein Fachunternehmen bei der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen im Rahmen der Instandsetzung/Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einsetzt, wird ihm dessen etwaiges Verschulden nicht zugerechnet (vgl. BayObLG 11.4.2002 - 2 Z BR 85/01 juris Rn. 48; OLG Frankfurt 10.2.2009 - 20 W 356/07 juris Rn. 19 und 25).

  • OLG Düsseldorf, 02.06.1997 - 3 Wx 231/96

    Pflicht des Verwalters zur Überprüfung des Auftragnehmers von Sanierungsarbeiten

    Auszug aus LG München I, 31.03.2016 - 1 S 19002/11
    Denn der Hausverwalter steht grundsätzlich anstelle der Wohnungseigentümer und nimmt deren Interesse gleichsam wie ein Bauherr wahr; er hat sich daher so zu verhalten, wie sich ein Eigentümer ohne Verschulden gegen sich selbst zu verhalten hätte (OLG Düsseldorf, 2.6.1997 - 3 Wx 231/96 juris Rn.19; LG Hamburg, Beschluss vom 9.4.2013 - 318 T 17/12; Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 27 Rn. 24a).
  • OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 20 W 356/07

    Haftung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Auszug aus LG München I, 31.03.2016 - 1 S 19002/11
    Denn wenn der Verwalter im Einvernehmen mit den Wohnungseigentümern etwa ein Fachunternehmen bei der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen im Rahmen der Instandsetzung/Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einsetzt, wird ihm dessen etwaiges Verschulden nicht zugerechnet (vgl. BayObLG 11.4.2002 - 2 Z BR 85/01 juris Rn. 48; OLG Frankfurt 10.2.2009 - 20 W 356/07 juris Rn. 19 und 25).
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