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   LG Münster, 14.09.1999 - 5 T 858/99   

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https://dejure.org/1999,10358
LG Münster, 14.09.1999 - 5 T 858/99 (https://dejure.org/1999,10358)
LG Münster, Entscheidung vom 14.09.1999 - 5 T 858/99 (https://dejure.org/1999,10358)
LG Münster, Entscheidung vom 14. September 1999 - 5 T 858/99 (https://dejure.org/1999,10358)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit für Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2000, 551
  • NZI 2001, 63
  • Rpfleger 2000, 83
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 04.10.2000 - 2 W 198/00

    Vorlage der Abtretungserklärung zur Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren

    Entgegen einer vom Landgericht Münster vertretenen Auffassung (vgl. LG Münster, Rpfleger 2000, 83 = DZWiR 1999, 474 = ZInsO 1999, 724 [L.]) fordert die Gesetzessystematik nicht, die Entscheidung bis zum Schlußtermin zurückzustellen.

    Es reicht deshalb nicht aus, wenn lediglich der Antrag auf Restschuldbefreiung bis zum Berichtstermin gestellt und die Abtretungserklärung nach diesem Termin nachgereicht wird (vgl. Nerlich/Römermann, a.a.O., § 287, Rdn. 47 und Smid/Krug/Haarmeyer, InsO, 1999, § 287, Rdn. 7, nach denen die Vorlage der Abtretungserklärung [nur] bis zum Ende des Berichtstermins nachgeholt werden kann; vgl. auch Ahrens in Frankfurter Kommentar, a.a.O., § 287, Rdn. 17; a.A. wohl LG Münster, Rpfleger 2000, 83 [84] = DZWiR 1999, 474 [475] = ZInsO 1999, 724 [L.]).

    Er hat damit eine besondere Verfahrensvoraussetzung (vgl. LG Münster, Rpfleger 2000, 83 [84] = DZWiR 1999, 474 [475]; Ahrens in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 287, Rdn. 19) für die Gewährung der Restschuldbefreiung nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist erfüllt, so daß sein Antrag - wie geschehen - als unzulässig zurückzuweisen war.

  • BGH, 01.10.2020 - IX ZA 3/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des

    In Anbetracht dessen begründet die vereinzelt gebliebene abweichende Ansicht eines Instanzgerichts (LG Münster, NZI 2000, 551, 552) keinen Klärungsbedarf.
  • LG Göttingen, 14.11.2000 - 10 T 142/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Der gegenteiligen Auffassung des LG Münster (NZI 2000, 551) schließt sich die Kammer nicht an.

    Der Auffassung des LG Münster (NZI 2000, 551), wonach über die Gewährung der Restschuldbefreiung frühestens im Schlusstermin entschieden werden kann, stimmt die Kammer nicht zu.

  • OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 76/00

    Entscheidung über unzulässigen Restschuldbefreiungsantrag bereits vor dem

    Entgegen einer vom Landgericht Münster vertretenen Auffassung (Rpfleger 2000, 83 = DZWIR 1999, 474 = ZInsO 1999, 724 LS) fordert die Gesetzessystematik nicht, daß der Beschluß bis zum Schlußtermin zurückzustellen ist.
  • OLG Köln, 22.01.2001 - 2 W 244/00
    Es reicht deshalb nicht aus, wenn lediglich der Antrag auf Restschuldbefreiung bis zum Berichtstermin gestellt und die Abtretungserklärung nach diesem Termin nachgereicht wird (vgl. Nerlich/Römermann, a.a.O., § 287, Rdn. 47 und Smid/Krug/Haarmeyer, InsO, 1999, § 287, Rdn. 7, nach denen die Vorlage der Abtretungserklärung [nur] bis zum Ende des Berichtstermins nachgeholt werden kann; vgl. auch Ahrens in Frankfurter Kommentar, a.a.O., § 287, Rdn. 17; a.A. wohl LG Münster, Rpfleger 2000, 83 [84] = DZWiR 1999, 474 [475] = ZInsO 1999, 724 [L.]).
  • LG Rostock, 20.02.2001 - 2 T 60/00

    Zulässigkeit eines isolierten Antrags des Schuldners auf Restschuldbefreiung im

    Anders als das LG Münster (DZWIR 1999, 474) hält die Kammer die Vorschrift für klar und unmissverständlich, sodass sie einer weiter gehenden Auslegung nicht zugänglich ist.
  • AG Köln, 16.09.2002 - 72 IN 351/02

    Entscheidung über einen als endgültig unzulässig festgestellten Antrag vor dem

    Bei einem Antrag, dessen Unzulässigkeit endgültig feststeht, kann die Entscheidung bereits vor dem Schlusstermin ergehen (OLG Köln, ZInsO 2000, 334, 335; LG Köln, DZWIR 2002, 477, 478; FK-InsO/Ahrens, 3. Aufl., § 289, Rdn. 6a - jeweils m.w.N. - a.A. LG Münster NZI 2000, 551, 552; zustimmend: Landfermann in HK-InsO, z. Aufl. § 289, Rdn. 5.).
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