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LG Münster, 24.07.2015 - 5 T 8/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antragsrecht eines Insolvenzverwalters bzgl. Aufhebung des Beschlusses der Gläubigerversammlung über die Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters; Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter; ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Münster, 06.12.2014 - 77 IN 111/09
- LG Münster, 24.07.2015 - 5 T 8/15
- BGH, 21.07.2016 - IX ZB 58/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.02.2014 - IX ZB 16/13
Insolvenzverfahren: Beschwerderecht des Insolvenzverwalters bei Einsetzung eines …
Auszug aus LG Münster, 24.07.2015 - 5 T 8/15
Der BGH hat mit Beschluss vom 20.02.2014, Az. IX ZB 16/13, ZIP 2014, Seite 627 entschieden, dass der Insolvenzverwalter schon kein Antragsrecht habe, die Aufhebung des Beschlusses der Gläubigerversammlung über die Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters zu verlangen.Wie bereits ausgeführt wurde, hat der BGH in der vorstehend zitierten Entscheidung vom 20.02.2014, Az. IX ZB 16/13 zwar nicht explizit ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen ein Aufhebungsantrag eines Gläubigers bezüglich eines Beschlusses der Gläubigerversammlung über die Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters begründet sein kann, da es in jenem Verfahren auf die Frage nicht ankam.
Da der BGH in dem Beschluss von 20.02.2014, Az. IX ZB 16/13 eine Kostenentscheidung getroffen hat, geht die Kammer davon aus, dass der BGH der Auffassung ist, dass sich die Beteiligten in der vorliegenden Konstellation durchaus wie Parteien im Zivilprozess als Gegner gegenüberstehen.
- LG Arnsberg, 06.02.2013 - 6 T 367/12
Zulässigkeit des Antrags eines Insolvenzverwalters über die Aufhebung eines …
Auszug aus LG Münster, 24.07.2015 - 5 T 8/15
Im Übrigen spricht gegen ein Antragsrecht des Insolvenzverwalters auch, dass er sich in der betreffenden Konstellation in einem Interessenkonflikt befindet, weil das Interesse der Gläubigergemeinschaft, einen Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen, seinem eigenen Interesse, nicht mit Schadensersatzforderungen überzogen zu werden, naturgemäß entgegen läuft (…vgl. auch Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 5. Auflage, § 92 Rn. 56a und § 56 Rn. 42e und LG Arnsberg, Beschluss vom 06.02.2013, Az. 6 T 367/12).Wie schon gesagt, ist der Beschluss der Gläubigerversammlung lediglich eine vorbereitende Maßnahme (vgl. LG Arnsberg, Beschluss vom 06.02.2013, Az. 6 T 367/12).
- BGH, 23.04.2015 - IX ZB 29/13
Gesamtvollstreckungsverfahren im Beitrittsgebiet: Befugnis des Verwalters zur …
Auszug aus LG Münster, 24.07.2015 - 5 T 8/15
Dafür spricht auch die Entscheidung des BGH vom 23.04.2015, Az. IX ZB 29/13 (ZInsO 2015, Seite 1100). - OLG München, 20.01.1987 - 25 W 3137/86
Voraussetzungen für die Bestellung eines Sonderkonkursverwalters; …
Auszug aus LG Münster, 24.07.2015 - 5 T 8/15
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von den Beteiligten zitierten Fundstellen, insbesondere nicht aus der Entscheidung des OLG München vom 20.01.1987, Az. 25 W 3137/86, ZIP 1987, Seite 656 und dem Aufsatz von Pape, ZinsO 2005, Seite 953 ff. Hier stand nämlich überhaupt kein Beschluss der Gläubigerversammlung in Rede.